Zum Weltverbrauchertag: Verbraucherschutz durch Wettbewerb
Heute ist Weltverbrauchertag. Jedes Jahr wird dieser Tag zum Anlass genommen, um an die Schutzinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie an deren grundlegende Rechte zu erinnern. Es ist daher an der Zeit, mit der Situation des Verbraucherschutzes im Mobilfunk kritisch Bilanz zu ziehen.
Ursprung des Weltverbrauchertages ist eine Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmalig die Rechte der Verbraucher formulierte. Als sogenanntes „Grundrecht“ der Verbraucher bezeichnete er insbesondere das „Recht auf freie Wahl“.
Die E-Plus Gruppe hat sich schon immer offensiv zum Verbraucherschutz bekannt: Mit verbraucherfreundlichen Tarifen hat E-Plus als erster Anbieter den Markt für mobile Sprachdienste erfolgreich für alle Nutzergruppen geöffnet. Jetzt setzt das Unternehmen die ganze Kraft daran, auch den mobilen Datenmarkt für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen.
Auch die größten Anstrengungen werden aber alleine nicht ausreichen, um allen Verbrauchern in Deutschland „die freie Wahl“ bei der Nutzung des mobilen Internets zu geben. Nur wenn es der Politik endlich gelingt, die Rahmenbedingungen für Vielfalt und chancengleichen Wettbewerb unter den Mobilfunkanbietern zu schaffen, werden alle Verbraucher nachhaltig vom mobilen Breitbandinternet profitieren können.
Der Bundesnetzagentur bietet sich hierzu mit der Umverteilung der 900-MHz-Frequenzen im Rahmen ihrer Flexibilisierung eine letzte Gelegenheit. Durch eine chancengleiche Frequenzneuverteilung werden die Ausgangsbedingungen für einen fairen Wettbewerb der Mobilfunkbetreiber hergestellt, was letztendlich zu attraktiveren Endkundenangeboten führt. Anderenfalls wird das Grundrecht der Verbraucher auf freie Wahl und Nutzung des „mobilen Internet für alle“ in weite Ferne rücken.
Mit Nachdruck setzt sich E-Plus auch bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes dafür ein, die Verbraucherrechte zu stärken. Für die im Kabinettsentwurf neu aufgenommene Erleichterung der Rufnummernmitnahme hat sich E-Plus eindringlich eingesetzt. In seiner Grundrichtung ist der aktuelle Gesetzentwurf damit zu befürworten. Er verbessert die Wettbewerbsverhältnisse und stärkt Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt. Doch gehen die Neuerungen zum Teil nicht weit genug: Zusätzlich sollte eine vollständige Öffnung des Rufnummernraums vorgenommen werden. Dann wäre jeder Inhaber eines Mobilfunkanschlusses zukünftig zum gleichen Gesprächspreis erreichbar wie der Inhaber eines Festnetzanschlusses. Auch das Grundproblem des Mobilfunksektors und des Verbraucherschutzes – fehlende Voraussetzungen für einen chancengleichen Wettbewerb durch gerechte Frequenzausstattung – geht der Gesetzentwurf nicht mit der gebotenen Konsequenz an. Ebenso besteht beim Thema Warteschleifen noch großer Änderungsbedarf. Eine Lösung, die die Verbraucherinteressen im Blick hat, sollte sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch in der Praxis umsetzbar sein.
Letztendlich zeigt sich in allen Bereichen: Die Bedürfnisse der Verbraucher und die Grundsätze eines chancengleichen Wettbewerbs stellen zwei Seiten derselben Medaille dar. Diese gilt es miteinander in Einklang zu bringen. Und genau dafür setzen wir uns ein!