E-Plus Stellungnahme zur Frequenzverteilungsuntersuchung der Bundesnetzagentur

Veröffentlicht am 19.09.2011

Nachdem die Bundesnetzagentur am 6. Juli 2011 ihren Konsultationsentwurf zur Entscheidung in der Frequenzverteilungsuntersuchung veröffentlicht hatte, hat die E-Plus Gruppe nun ihre offizielle Stellungnahme eingebracht.

Das Verfahren hatte die Bundesnetzagentur im Juni 2010 auf Grundlage der EU-GSM-Richtlinie eingeleitet, um heraus zu finden, ob die Frequenzausstattung der deutschen Mobilfunknetzbetreiber zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Mobilfunkmarkt führt. Des Weiteren sollte geklärt werden, welche Maßnahmen zur Behebung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen geeignet sind.

Die Bundesnetzagentur kommt in ihrem Konsultationsentwurf zu dem Ergebnis, dass die Frequenzausstattung der Mobilfunknetzbetreiber Wettbewerbsverzerrungen bei der Umsetzung der GSM-Richtlinie nicht wahrscheinlich macht und eine Umverteilung von 900 MHz-Frequenzen aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden sollte. Wie die Begründung des Konsultationsentwurfs zeigt, beruht dieses Ergebnis letztlich allein auf einem Auftragsgutachten der Technischen Universität Wien, das aber erhebliche methodische Mängel aufweist und daher als Entscheidungsgrundlage unzulänglich ist.

E-Plus hatte im Rahmen der Frequenzverteilungsuntersuchung rechtliche und ökonomische Gutachten von den namhaften deutschen Telekommunikationsexperten Prof. Dr. Torsten Gerpott und Prof. Dr. Bernd Holznagel vorgelegt. Diese waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verteilung der 900 MHz-Frequenzen Wettbewerbsverzerrungen verursacht. Sie hatten deshalb zumindest eine „kleine“ Umverteilung der 900 MHz-Frequenznutzungsrechte empfohlen.

Sollte der jetzige Entscheidungsentwurf nicht substanziell geändert werden, besteht die große Gefahr, dass Netzausbau und Preiswettbewerb auf absehbare Zeit unter den Möglichkeiten des Marktes bleiben. Das wäre weder im Sinne der Verbraucher noch entspräche es dem politischen Ziel einer Informationsgesellschaft.

In der E-Plus-Stellungnahme zum „Eckpunktepapier Projekt 2016“ wurde bereits dargelegt, dass der Deutschen Telekom und Vodafone durch die behördlichen Einzelzuteilungen der Ende 2016 auslaufenden 900 und 1800 MHz-Frequenznutzungsrechte gegenüber E-Plus bis Ende 2016 Frequenzkostenvorteile von jeweils mehr als 2 Milliarden Euro gewährt worden sein werden.

Diese behördlich gewährten Kostenvorteile sollten schnellstmöglich, spätestens jedoch mit Wirkung zum 1. Januar 2017, durch Einzelzuteilungen der Bundesnetzagentur (zumindest annäherungsweise) wieder behoben werden, indem E-Plus 2 x 2,4 MHz zusätzliches 900 MHz-Spektrum erhält und im Gegenzug 2 x 2,4 MHz 1800 MHz-Spektrum abgibt.

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