Wettbewerb: Im Einklang mit dem Datenschutz

Foto: CC BY 2.0 Flickr User deepak pal. Bildname: Big data Analytics and ecommerce. Foto credit IQLECT Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 06.05.2019
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Neue technologische Entwicklungen, die Digitalisierung und der Ausbau von 5G machen die TK-Branche zu einem wichtigen Wirtschaftszweig in Europa. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur industriepolitischen Strategie Deutschlands und Europas thematisiert der Verband der Anbieter von Telekommunitations- und Mehrwertdiensten (VATM) in seinem neuen Jahrbuch die Rolle des Wettbewerbs.

Unter dem Titel „Wettbewerb – Der Treiber für die Gigabit-Gesellschaft“ fasst das Jahrbuch Gastbeiträge und Interviews mit Vertretern aus dem Europäischen Parlament, den Bundesministerien, der Bundesnetzagentur (BNetzA), des Bundeskartellamtes (BKartA) aber auch aus der Telekommunikationsbranche selbst zusammen. Die Beiträge befassen sich mit den Themen Wettbewerb und Datenschutz, 5G-Ausbau, oder der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex).

Wettbewerb und Datenschutz vereinen

Axel Voss Europaabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, geht in seinem Interviewbeitrag darauf ein, welche Weichen für die digitale Wettbewerbsfähigkeit in Europa gestellt werden müssen, um im Wettstreit mit den USA und China nicht weiter zurückzufallen. Voss lobt die Entscheidung der EU-Kommission, einen Digitalen Binnenmarkt zu schaffen als ein wegweisendes politisches Zeichen. Es seien jedoch „wesentlich größere staatliche und private Investitionen“ nötig, um Startups und kleinere Unternehmen besser zu fördern. Gleichzeitig sollten diesen Unternehmen regulatorisch keine Steine in den Weg gelegt werden, etwa durch die e-Privacy-Reform. Vielmehr sollte „die EU klare Leitlinien vorgeben, um Fehlentwicklungen von vornherein zu verhindern“, so Voss. Den Ausgleich zwischen Datensicherheit und guten Entwicklungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen betrachtet der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion als einen Balanceakt. Er warnt in diesem Zusammenhang vor einem zu rigiden Datenschutzmodell, dass zum Wettbewerbsnachteil werden könnte.

Datenschutz und Wettbewerb besser in Einklang bringen möchte auch Ulrich Kelber, der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung. Kelber lobt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die sich im globalen Kontext immer mehr als Vorbild etablieren würde. Jedoch sei es nötig, die DSGVO von bürokratischem Ballast zu befreien und sie weiterzuentwickeln, um Bereiche wie Scoring und Profiling einheitlich und datenschutzkonform zu regeln. Dem Vorwurf, Regulierung verhindere neue Geschäftsmodelle wiederspricht Kelber entschieden:

„Geschäftsmodelle, die den Datenschutz missachten, sind nicht nachhaltig und nicht innovativ. Es ist genau andersherum: Wer den Datenschutz von Anfang an mitdenkt und -entwickelt (egal ob in der Hard- oder Software), setzt auf zukunftsträchtige und international profitable Geschäftsmodelle und Produkte.“

Die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung sieht der Datenschutzbeauftragte als überfällig an, da „es kein Grundrecht auf digitale Verfolgung und Bewegungsprofil-Erstellung durch Dienstleister gibt und geben darf.“ Zudem müsse die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt werden, um es an das neue europäische Datenschutzrecht anzupassen.

Mehr Tempo beim Netzausbau

Mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sieht Dr. Tobias Miethaner, Abteilungsleiter Digitale Gesellschaft im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wichtige Weichen für den Telekommunikationsmarkt gestellt. Miethaner hofft, mit einer Weiterentwicklung des Bundesprogramms für die Breitbandförderung den Ausbau von Gigabitnetzen auch in jenen Gebieten voranzutreiben, in denen diese nicht wirtschaftlich betrieben werden können.

Ähnlich optimistisch zeigt sich Stefan Schnorr, Leiter der Abteilung Digital- und Innovationspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Schnorr betont wie wichtig es ist, dass sich die betroffenen Akteure in den Diskussionsprozess zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes einbringen. Hochwertige Dienstleistungen zu angemessenen Preisen, die schnelle Realisierung flächendeckender Gigabitnetze und somit die Reduzierung weißer Flecken seien dabei die zentralen Punkte. Eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur solle dadurch zu einem zentralen Standortfaktor werden.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, will der 5G-Versorgung in der Fläche ebenfalls einen Schub verleihen. Dieses Ziel rechtfertigt aus seiner Sicht auch die Verpflichtung von Mobilfunk-Unternehmen zur Versorgung von Autobahnen, Bundesstraßen, Landes- und Staatsstraßen sowie Schienenwegen. Homann will zudem die Kooperation zwischen den Mobilfunknetzbetreibern ausweiten, um die Ausbaukosten zu mindern und stellt fest:

„Es gilt, den Ausbau der Gigabit-Netze regulatorisch mit Augenmaß bestmöglich zu flankieren, um einerseits ein hohes Maß an Flexibilität, andererseits aber auch so viel Planungssicherheit wie möglich zu gewährleisten.“

Wie wichtig ein schneller Netzausbau und ein effektiver Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten sind, damit Gesellschaft und Unternehmen von den Potenzialen der Digitalisierung und von einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen profitieren ist auch von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes zu hören. Mundt spricht sich, ähnlich wie Homann, für mehr Kooperation zwischen den Unternehmen aus. Zugleich könne der richtige Regulierungsrahmen dazu beitragen, die Anreize für Investitionen zu fördern, erklärt der Präsident des Bundeskartellamts:

„Wettbewerb und Regulierung müssen nicht in einem Spannungsverhältnis zu Investitionsanreizen stehen.“

Sorge vor zu viel Regulierung

Valentina Daiber, Mitglied des Vorstands von Telefónica Deutschland sieht zu viel Regulierung – im konkreten Falle in Form von Versorgungsauflagen beim 5G-Ausbau – kritisch. Der Ausbau von Telekommunikationsleistungen solle als privatwirtschaftliche Aufgabe und nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge betrachtet werden. Daiber plädiert deshalb für investitionsfördernde Voraussetzungen, etwa durch die „ressourcenschonende“ Bereitstellung von Funkfrequenzen, und vereinfachte Genehmigungsverfahren für den Standortausbau. Daiber fordert zudem mehr Unterstützung von politischer Seite und erklärt:

„Die ausbauenden Unternehmen sind Partner der Politik – und nicht Gegner, die es zu sanktionieren gilt.“

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