NETmundial: Vorschlag der Bundesregierung für Global Internet Principles
In den letzten Jahren gab es wiederholt Bemühungen verschiedener Staaten, sich auf internationale Regeln für das Internet zu einigen. Alle Versuche der Harmonisierung scheiterten bislang, sodass sich noch immer mehrere Institutionen mit Teilbereichen der Netzverwaltung beschäftigen. Angesichts der Tatsache, dass bestimmte Staaten einige befreundete Länder mittels ihrer Geheimdienste ausspähen, wird die Frage nach verbindlichen Verhaltensregeln rund um die Nutzung des Internets und der digitalen Möglichkeiten stets lauter und deutlicher.
Konferenz zur Internet Governance
Am 23. und 24. April wird die NETmundial in Brasilien stattfinden. Das „Global Multistakeholder Meeting on the Future of Internet Governance“, kurz NETmundial genannt, ist eine Plattform für Vertreter jedes Landes, um die Zukunft der Internet Governance zu diskutieren. Die Teilnehmer sind Regierungsvertreter, kommen aus dem privaten und akademischen Sektor oder sind Teil der Zivilgesellschaft.
Zu diesem Anlass hat die deutsche Bundesregierung einen Vorschlag für „Global Internet Principles“ eingebracht, für die sie in Sao Paulo werben will. Die Regeln bzw. Normen zur Internet Governance in diesem Dokument basieren auf diversen internationalen Abkommen unter anderem der UN, der OECD, der G8 und des Europarats. Alle Stakeholder der verschiedenen Bereiche müssten zusammenarbeiten, um wirtschaftliches Wachstum, Meinungsfreiheit, demokratische Beteiligung und den Zugang zu Informationen ganz ausleben zu können, so das deutsche Plädoyer.
Deutscher Vorschlag für Offenheit und Transparenz
Der Vorschlag, den Deutschland einreichen will, sieht 10 Punkte zur Internet Governance vor. So soll zum einen der Zugang zum Internet auf den Prinzipien der Offenheit, Transparenz und Nicht-Diskriminierung beruhen. Außerdem müsse die Sicherheit, Stabilität, Widerstandsfähigkeit und Belastbarkeit des Internets sowie dessen Fähigkeit zur Weiterentwicklung ein Hauptziel der Internet Governance sein. Ferner sei der Prozess der Entscheidungsfindung transparent und gerecht zu gestalten. Dabei sollten alle Akteure eingebunden werden, sodass auch eine gewisse Verantwortlichkeit der Entscheider gewährleistet sei. Der globale, offene und freie Charakter des Internets soll gewahrt bleiben, lautet eine weitere Forderung.
Grundsätzlich müssten dieselben Rechte offline und online gelten, wird im eingebrachten Vorschlag betont. Der Schutz der Privatheit müsse auf einer weltweiten Ebene gestärkt werden: „Auch wenn Bedenken bezüglich der öffentlichen Sicherheit das Sammeln und den Schutz sensibler Informationen rechtfertigen kann, kann die ungesetzliche oder willkürliche Überwachung sowie die ungesetzliche oder willkürliche Sammlung persönlicher Daten einen erheblichen Eingriff darstellen und das Recht auf Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit verletzen.“
Hilfe bei Zugang und Qualifikation
Als Schlüsselressource sieht die Bundesregierung „individual empowerment“, also die Fähigkeiten bzw. die Bevollmächtigung der Individuen, und plädiert für mehr Anstrengungen, um dies zu fördern. Nicht nur die Bereiche Bildung, Wissen, Gesundheit und Infrastruktur seien damit gemeint, sondern auch ein zugängliches, bezahlbares, stabiles, zuverlässiges und sicheres digitales Umfeld. Daher sieht Deutschland die technisch fortgeschrittenen Staaten in der Pflicht, entsprechende Kapazitäten in digital weniger fortschrittlichen Ländern auszubauen und zu unterstützen.
In einem Namen sollen alle Botschaften des Vorschlags zusammengefasst werden: Hinter der Abkürzung „United Norms“ verbirgt sich der sperrige Titel „Universality of Human Rights online as offline No discrimination Inclusion and Capacity building Transparency & Accountability Empowerment Diversity Neutrality Openness Rule of Law Multistakeholder Format Security and Stability“. Wenn sich die internationale Gemeinschaft wenigstens auf die Hälfte dieser Ziele einigen könnte, wäre das bereits ein Erfolg.