Verbraucherschutz bei Apps & Co.
Bei Verbraucherschutz sollte man nicht nur an Verpackungen, Etikettierungen und Verbraucherinformationen über Nahrungsmittel denken, sondern zunehmend auch an digitale Güter. Mobile Endgeräte und dutzende Apps werden täglich genutzt – kommt der Verbraucherschutz dieser Entwicklung noch hinterher? Bei der Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt“ der Grünen-Fraktion im Bundestag am 16. Mai wurde der Entwurf eines Positionspapiers diskutiert, welches bis zum 23. Mai von allen interessierten Bürgern und Organisationen im Rahmen eines Konsultationsverfahrens kommentiert und mitformuliert werden kann.
Neues Verbraucherschutzgesetz ab Juni 2014
Im Rahmen der Konferenz fand ein Workshop mit dem Titel „Das Smartphone, dein Freund und Helfer?“ zum Thema Mobilfunk und mobile Anwendungen statt. Als Diskussionsgrundlage gaben die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der BITKOM Statements ab. Angesichts des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, welches am 13. Juni 2014 in Kraft treten wird, sind einige Änderungen im Verbraucherschutzrecht zu beachten. Die derzeitige Rechtslage sieht für digitale Inhalte zum Herunterladen kein Widerrufsrecht vor, doch nach der neuen Gesetzgebung muss jeder Onlineshop vom Verbraucher die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung des Vertrages einholen, etwa mit Hilfe des Opt-in-Verfahrens. Zudem muss der Kunde nach dem Download der digitalen Inhalte eine Auftragsbestätigung mit Inhalt des Vertrages erhalten, in dem er nochmals auf seine Zustimmung zum Vertragsabschluss hingewiesen wird und sein Widerrufsrecht somit erloschen ist.
Verbraucherzentrale testet Apps
Carola Elbrecht berichtete von Ergebnissen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Das Projekt wird im Rahmen der Initiative „Surfer haben Rechte“ vom Bundesverbraucherministerium finanziell gefördert und untersuchte die Zugriffsberechtigung, Kontaktmöglichkeiten, Verbraucherinformationen und In-App-Käufe bei Apps. Der Untersuchungsbericht ergab viele verbraucherrechtliche Kritikpunkte und einigen Nachholbedarf bei der Gestaltung von App-Angeboten. Kritisiert wurden beispielsweise die oft überzogenen und nicht nachvollziehbaren Zugangsberechtigungen, die für den Download erforderlich waren. Versuchte man sich mit Fragen zur App an die Anbieter zu wenden, führte der direkte Kontakt zu keiner brauchbaren, relevanten Antwort, erklärte die Projektleiterin Elbrecht. Auch die Darstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) der Apps war mangelhaft, denn sie lagen teils nur in englischer Sprache vor oder waren teilweise bis zu 35 Seiten lang.
Kennzeichnung von In-App-Käufen noch mangelhaft
Insbesondere bei Angeboten, die sich an Kinder richteten, gebe es größere Mängel, kritisierte Elbrecht. Hier waren etwa zu hohe Preise fällig, die In-App-Käufe waren sehr aufdringlich oder die Alterskennzeichnung fehlte. Es sei vor dem Herunterladen nicht zu erkennen, wie lange eine App genutzt werden könne, bevor kostenpflichtige Zusatzfunktionen notwendig würden. Dabei seien diese Informationen für die Eltern sehr wichtig, betonte die Verbraucherschützerin, schließlich seien Kinder nicht mündig, um eine solche Kaufentscheidung zu fällen. Dennoch schätzte sie, dass Kunden letztendlich auf den Kosten für ungewollte In-App-Käufe sitzen bleiben werden und auf die Kulanz der Anbieter hoffen müssen. Auch namhafte Anbieter hätten schlecht informiert, erklärte Elbrecht.
Sie wies darauf hin, dass die langen AGBs meist aus einer Auflistung der gesetzlichen Regelungen bestünden, die sowieso gültig seien, anstatt die wesentlich erforderlichen Informationen zu enthalten. Es fehle an standardisierten Darstellungen und allgemein verbindlichen Regelungen und vor allem an Transparenz im Vorfeld. Der Bericht schlägt eine ganze Reihe an standardisierten Regelungen für einen guten Verbraucherschutz bei Apps vor – von Zugriffsberechtigungen über Datenschutzbestimmungen bis zu In-App-Kaufangeboten.
Wirtschaft wünscht sich Rechtssicherheit
Für den BITKOM sprach Dr. Nikolaus Lindner aus dem Arbeitskreis Wettbewerb und Verbraucherrecht. Aus seiner Sicht bestehe eine Problematik in der Schwierigkeit, der Informationspflicht und Unterrichtungspflicht mit der Darstellung auf mobilen Endgeräten nachzukommen. Wegen der begrenzten Displaygröße sollten bei der gesetzlichen Informationspflicht Unterschiede gemacht werden, forderte er. Außerdem plädierte er für eine europäische Lösung, denn ein deutsches Vorgehen schade letztendlich der Wirtschaft und sei nicht sinnvoll. Schließlich wünsche sich die Industrie mehr Rechtssicherheit und eine einfachere Gesetzgebung, appellierte Lindner an die Bundesregierung. Insbesondere kleine Unternehmen mit Online-Shops fürchten kostenpflichtige Abmahnungen, falls sie rechtliche Fehler begehen. Davon abgesehen solle man auch die Verbraucher nicht mit zu vielen Informationen und Vorschriften überfordern, mahnte der BITKOM-Vertreter. Eine einfache und verständliche Sprache der Angebote sei an dieser Stelle sinnvoll.