TKG-Novelle: Regierung einigt sich auf Umlagefähigkeit

Foto: CC0 1.0, Pixabay User geralt | Ausschnitt angepasst
Foto: CC0 1.0, Pixabay User geralt | Ausschnitt angepasst
Veröffentlicht am 27.04.2021

Foto: CC0 1.0, Pixabay User geralt | Ausschnitt angepasst
Die Umlagefähigkeit für Glasfasernetze kommt – am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag das entsprechende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in zweiter/dritter Lesung beschlossen. Eingeflossen in das Gesetz sind noch Änderungen, auf die sich zuvor die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Wirtschaftsausschuss geeinigt hatten. Voraussichtlich am 28. Mai wird sich der Bundesrat mit dem zustimmungspflichtigen Gesetz befassen.

Anders als im Regierungsentwurf der TKG-Novelle sieht die Beschlussfassung ein neues „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ vor. Der Passus soll es Betreibern von Telekommunikationsnetzen erleichtern, den Ausbau von Hausanschlüssen – die sogenannte „letzte Meile“ – zukünftig leichter zu refinanzieren.

Er regelt, welche jährlichen Kosten Glasfaserbetreiber von Grundstückseigentümer:innen verlangen dürfen, nachdem eine Immobilie erstmals mit den Kabeln für Gigabit-Internet ausgerüstet wurde. Die umlagefähige Miete oder Pacht eines solchen Glasfaseranschlusses wird auf maximal 60 Euro pro Jahr beschränkt. Diese Kosten dürfen Wohnungseigentümer:innen oder Immobilienverwaltungen in die Betriebskostenabrechnung aufnehmen und somit als „durchlaufende Posten“ direkt an Mieter:innen weitergeben. Die Kosten müssen von den Mieter:innen bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie den Glasfaseranschluss nutzen oder nicht.

Maximal 540 Euro pro Wohnung

Konkret bedeutet das: Auf Mieter:innen kommen mit dem neuen TKG monatliche Mehrkosten von fünf Euro pro Monat zu, die sich allein aus der Bereitstellung des Glasfaseranschlusses ergeben. Vermieter:innen dürfen diese Kosten maximal neun Jahre lang über die Betriebskosten einziehen. Sie sind damit auf maximal 540 Euro pro Wohnung gedeckelt.

Auch gilt die Regelung nur für Anschlüsse, die vor Januar 2028 installiert werden. Um dann mit der schnellen Leitung im Netz zu surfen, müssen Nutzer:innen wie gehabt einen Provider wählen und diesen gesondert bezahlen. Anders als es bei vielen Glasfaserausbauern derzeit üblich ist, darf bei einem über die Betriebskosten mitfinanzierten Anschluss der Provider frei ausgesucht werden (diskriminierungsfreier Zugang).

Deutlicher Punktsieg für Glasfaserwirtschaft

Über die Ausgestaltung einer Umlagefähigkeit bestimmter Kosten hatte es in den letzten Monaten viel Streit gegeben. Nun haben sich Vertreter:innen der Glasfaserlobby mit ihren Forderungen durchgesetzt. So hatte der BREKO-Verband schon Ende 2020 ein Reinvestitionsmodell für den Glasfaserausbau vorgeschlagen, welches sich fast eins zu eins im verabschiedeten Gesetzestext wiederfindet. „Wir haben bis zuletzt dafür gerungen, dass unsere Idee Eingang in das Gesetz findet“, sagt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Es sei eine Riesenchance für die Mieter:innen und die Wohnungswirtschaft, dass auch Mehrfamilienhäuser mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Wohnungen ausgestattet und bestehende kupferbasierte Anschlüsse ersetzt werden.

Auch der Digitalexperte Hansjörg Durz (CSU) erhofft sich von dieser Maßnahme einen deutlichen Schub für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland: „Wir schaffen erstmals ein Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden. Die Umlagefähigkeit von Kabelnetzen – ein Relikt aus den 80er Jahren – bauen wir zu einer echten und modernen Glasfaserförderung um. Damit zünden wir den Glasfaserturbo für Deutschland.“

Kritik vom Verband gibt es an anderer Stelle: „Im Bereich Genehmigungsverfahren und der Nutzung alternativer Verlegemethoden verpasst das Gesetz die große Chance, die bestehenden Bremsen endlich zu lösen“, moniert Albers. „Eine echte Ausbaubeschleunigung hätte man sehr einfach durch eine Anerkennung alternativer Verlegemethoden als Standard erreichen können.“

Foto: CC0 1.0, Pixabay User Cnippato78 | Ausschnitt angepasst

Kabelnetzbetreiber fortan im Nachteil

Weniger glücklich über den Umbau sind die Wettbewerber auf dem TK-Markt, die noch bis vor kurzem von dem „Relikt aus den 80er Jahren“ profitiert haben, etwa die Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel Deutschland, beides Tochterunternehmen von Vodafone. Anders als die reinen Glasfaserkabel fallen die aus Kupfer gedrehten TV-Kabelanschlüsse zukünftig nicht mehr unter die Umlagefähigkeit – im schlimmsten Fall droht diesen Anbietern eine schmerzhafte Abwanderung von Kund:innen.

Ein Vodafone-Sprecher gab sich gegenüber dem Tagesspiegel optimistisch. Es sei zu begrüßen, dass die Bundesregierung nicht wie ursprünglich geplant alle Überlegungen zur Umlage bestimmter Investitionskosten pauschal abgelehnt habe. Zudem werde Vodafone weiterhin in einen „hybriden Glasfasernetzausbau“ investieren. Auch lobte er die dreijährige Übergangsfrist, die in der Beschlussfassung für bestehende Nebenkostenregelungen mit TV-Kabel-Gebühren steht. Diese gebe dem Unternehmen ausreichend Zeit, um „seine Kunden auf neue Modelle umzustellen und die Auswirkungen auf sein Geschäft gering zu halten“.

Verbraucherschutz soll gestärkt werden

Auch an anderen Stellen wurde die TKG-Novelle im Verlauf der Verhandlungen im Wirtschaftsausschuss nochmals leicht verändert. In einer früheren Fassung war vorgesehen, dass Anbieter von Handyverträgen neben den üblichen 24-Monats-Verträgen zwingend auch 12-Monats-Verträge anbieten müssen, die nicht mehr als 25 Prozent teurer sind. Diese Pflicht soll zwar bestehen bleiben, jedoch ohne Preisdeckelung. „Als Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft setzen wir hier auf den mündigen Verbraucher, der sich frei entscheiden kann, welches Angebot er wählen will. Preisvorgaben des Gesetzgebers sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar – und wurden deshalb gestrichen“, erklärt Durz den Schritt.

Daneben enthält die TKG-Novelle noch weitere Maßnahmen, mit denen der Verbraucherschutz im Handy- und Internetmarkt erhöht werden soll. So sollen Verbraucher:innen zukünftig unter anderem das Recht auf eine Preisminderung haben, wenn ihr Provider die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit nicht liefert.

Bei der abschließenden Beratung im Bundestag nutzten am Donnerstag Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsfraktionen noch einmal die Möglichkeit, sich zu der TKG-Novelle zu äußern. Bisher hätten nur etwa zehn Prozent der deutschen Haushalte Zugriff auf einen Glasfaseranschluss, rechtfertigte Andreas Lämmel (CDU) die im TKModG beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Da manche Anbieter nach wie vor nur auf die bereits umlagefähigen Koaxkabelnetze in privaten Haushalten setzten, seien die Änderungen bei der Umlagefähigkeit der Betriebskosten notwendig, so Lämmel.

Mohrs: Impuls für Ausbau in Wohnungen

Dem stimmte auch der SPD-Abgeordnete Falko Mohrs zu. Folge der Umlage werde sein, „dass insbesondere dort, wo bisher der Glasfaserausbau nicht stattgefunden hat, nämlich bei den Mieterinnen und Mietern in den Wohnungen, in den nächsten Jahren ein Impuls zu erwarten ist, und das schaffen wir eben mit genau diesem Gesetz“, rechtfertigte Mohrs die Änderungen. Außerdem lobte der Parlamentarier die Beschlüsse hinsichtlich der Vertragslaufzeit. Die „ärgerliche Endlosschleife von langen Vertragsverlängerungen“ gehöre mit der Gesetzesnovelle der Vergangenheit an, da Verträge nun nach Ablauf monatlich kündbar seien.

Kritik am TKModG kam von der Opposition. Zwar sei es richtig, dass Dienste und Leistungsmerkmale erstmals mit einem funktionalen und nicht nur technischen Ansatz beschrieben werden, sagte der AfD-Abgeordnete Jörn König. Er kritisierte aber unter anderem das Fehlen konkreter Angaben zu Bandbreiten und Verfügbarkeit im Gesetz.

Foto: CC0 1.0, Pixabay User geralt | Ausschnitt angepasst

„Keine Verbesserung des Verbraucherschutzes“

Die digitalpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner, sagte, dass die in der Novelle enthaltenen Vorschläge in Teilen ein Rückschritt seien. Insbesondere kritisierte sie das Fehlen einer Preisdeckelung bei der Verpflichtung der Anbieter, 12-Monats-Verträge anzubieten. „Diese werden also weiter nur als Alibi und unattraktiv angeboten werden. Das ist der Status quo, und deshalb ist es keine Verbesserung des Verbraucherschutzes“, erklärte die Grünen-Politikerin.

Auch die neuen Regelungen für ein gedeckeltes Glasfaserbereitstellungsentgelt seien nur besser als eine herkömmliche Modernisierungsumlage, wenn die Deckelung nicht mit begründeten Mehrkosten ausgehebelt werden könne. Genau das ermögliche aber das Gesetz, so Rößner.

Autoren: Maximilian Zech und Paul Dalg vom Tagesspiegel

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion