TKG-Novelle: Mehr Verbraucherrechte, größere Transparenz
Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) wurden nun endgültig verabschiedet und treten voraussichtlich im März in Kraft.
Im November hatte der Bundesrat den Bundestagsbeschluss zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes abgelehnt. Danach beschäftigte sich ein Vermittlungsausschuss mit Detailfragen. Am 10. Februar 2012 hat der gefundene Kompromiss sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert. Voraussichtlich im März wird die Novelle in Kraft treten. Die letzten Stationen sind nun die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung in Bundesgesetzblatt.
TKG-Novelle verbessert Rahmen
Mit der TKG-Novelle wurde gleichsam das „Grundgesetz“ der Kommunikationsbranche modernisiert. Aus Sicht der E-Plus Gruppe, die mit über 22 Millionen Kunden der wettbewerbsaktivste Mobilfunkanbieter in Deutschland ist, sollten mit der Novelle die Rahmenbedingungen für einen chancengleichen Wettbewerb verbessert werden. Dies ist nur zum Teil gelungen und bleibt nun Aufgabe sowohl der Regulierungspraxis als auch künftiger Gesetzesänderungen.
Etliche Eckpunkte des Gesetzes sollen den Breitbandausbau auf dem Land erleichtern, was vor allem den Ausbau im Festnetz betrifft. Bei anderen Passagen wiederum stehen auch die Mobilfunknetzbetreiber in der Pflicht.
Mehr Transparenz
Eine Änderung im neuen Telekommunikationsgesetz betrifft dabei die Verträge und die Rechnungen. Vorgesehen sind konkretere Angaben zu bestimmten Leistungsmerkmalen sowie detailliertere Angaben in den Rechnungen zu den Leistungen Dritter. Dazu zählen etwa eine rechtsgültige Anschrift oder eine kostenlose Rufnummer für Nachfragen.
Stärkerer Schutz des Kunden
Um säumigen Kunden den Anschluss zu sperren, sind künftig klare Formalien einzuhalten. So muss der Zahlungsrückstand mindestens 75 Euro betragen, und die Sperre ist vorab schriftlich anzudrohen. Darüber hinaus werden die Kunden die Möglichkeit haben, bestimmte höherpreisige oder mit kostenpflichtigen Mehrwertdiensten verbundene Rufnummern (0900, 0180, 0137…) auf Wunsch sperren zu lassen.
Rufnummernportierung künftig jederzeit
Künftig dürfen Kunden, wie von der E-Plus Gruppe seit Beginn der Novellierung gefordert, ihre bisherige Nummer auch schon während eines noch laufenden Vertrages auf einen neuen Anbieter übertragen. Generell darf bei der Portierung die Unterbrechung für den Kunden nicht länger als einen Arbeitstag dauern. An diesen technisch anspruchsvollen Änderungen wird in der Branche nun mit Hochdruck gearbeitet.
Dürfen Verbindungsminuten abgerechnet werden, die der Anrufer in Warteschleifen verbringt? Nein, sagt die TKG-Novelle. Aber auch das ist technisch aufwändig. Daher gibt es zunächst ebenfalls eine Übergangslösung – in diesem Falle bis März 2013. Bis dahin darf nach zwei kostenfreien Minuten der Gebührenzähler einstweilen noch angeschaltet werden. Allerdings muss der Anrufer zuvor darüber informiert werden, wie lange die Wartezeit etwa betragen wird. Die neue Vorgabe, dass es einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von höchstens zwölf Monaten geben muss, erfüllt E-Plus bereits aufgrund der bestehenden Prepaid-Angebote.
Kompromiss zwischen Bund und Ländern
Strittig bei der Neufassung des TKG war bis zuletzt die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Die Länder haben (wie schon in vergangenen Novellierungen) auf ein stärkeres Mitspracherecht gepocht. Nun wurde eine Kompromisslösung gefunden. Fraglich bleibt, ob immer kompliziertere Verfahren bei der Frequenzregulierung der Dynamik der Funktechnologien und dem Wachstum des mobilen Internet insgesamt gerecht werden.
Netzneutralität
Das TKG (Telekommunikationsgesetz) gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, mittels einer Verordnung Anforderungen der Netzneutralität zu konkretisieren. Die Bundesnetzagentur wird dazu eine technische Richtlinie entwickeln. Aus Sicht der E-Plus Gruppe ist es wichtig, die inhaltliche Freiheit des Netzes zu gewährleisten. Angesichts der großen Dynamik des Internet muss diese Frage weiter auf allen Ebenen und zwischen allen wissenschaftlichen Disziplinen diskutiert werden. Denn diese Klärungsprozesse sind nötig, um ein freies und leistungsfähiges Internet zu garantieren. Die E-Plus Gruppe begrüßt daher den vom Bundeswirtschaftsministerium geführten „Fachdialog Netzneutralität“.