Telekommunikationsgesetz (TKG) – Novelle zur Bestandsdatenauskunft

Veröffentlicht am 01.02.2013

Nachdem erst im Frühjahr 2012 das Telekommunikationsgesetz (TKG) novelliert wurde, steht nun eine weitere Änderung bevor. Im Kern geht es um die Bestandsdatenauskunft.

Auf der Tagesordnung des Bundestages stand am 31.01.2013 als Tagesordnungspunkt Nummer 20 die erste Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei liegt der Abschluss der letzten TKG-Novelle nicht einmal ein Jahr zurück. Ursache für die erneute Überarbeitung ist ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Die Karlsruher Bundesverfassungsrichter haben in ihrem Beschluss vom 24. Januar 2012 dem Gesetzgeber aufgetragen, bis spätestens 30.06.2013 die Bestandsdatenauskunft neu zu regeln.

Die Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft regeln, unter welchen Voraussetzungen die Telekommunikationsanbieter bestimmte Daten zum Beispiel zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Stellen herausgeben müssen. Dabei geht es ausschließlich um Bestandsdaten wie Name, Anschrift und andere Kontaktdaten, also nicht um Verkehrsdaten, die bei der Nutzung entstehen. Dies ist bislang komplett im TKG geregelt.

TKG wird schlanker


Das Ziel des Bundesverfassungsgerichts war nun nicht die Abschaffung der Bestandsdatenauskunft im TKG. Vielmehr sollte nach seiner Auffassung nur das Notwendigste im TKG selbst geregelt werden. Die eigentlichen Befugnisse der Ermittlungsbehörden sollen nun zum Beispiel in der Strafprozessordnung (StPO) statt im TKG stehen. Über weitere Einzelheiten hatte UdL Digital schon im Februar 2012 berichtet.

Bundesrat berät TKG mit

Das Telekommunikationsgesetz ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig. Ohne ihr Ja kann die TKG-Novelle also nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hat bereits einer erste Stellungnahme abgegeben und darin datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. So halten die Länder eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenabfrage allein durch autorisierte staatliche Stellen für richtig und befürworten eine entsprechende Präzisierung im TKG. Andere Themen, zum Beispiel Wettbewerbspolitik oder weitergehende Sicherheitsfragen, die sonst gerne bei einer TKG-Novelle diskutiert werden, hat der Bundesrat nicht aufgebracht. Doch nun liegt der Ball im Feld des Bundestages, dessen Beratungen nun in den Fachausschüssen beginnen.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion