Telekommunikationsgesetz: Gesetzentwurf TKG von Telefónica kommentiert
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Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es. Doch gilt das auch für den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG-E), das die Bundesregierung den Verbänden und interessierten Organisationen zur Kommentierung zugeleitet hat? Zunächst ist die nun vorgelegte Entwurfsfassung lediglich ein so genannter „Diskussionsentwurf“ des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)“.
Es handelt sich also noch nicht um einen „Regierungsentwurf“ als gemeinsame Position der Exekutive, sondern es sind nach wie vor einige Teile des Dokuments zwischen den beteiligten Bundesministerien umstritten.
Kommentierung durch Fachkreise
Der Spitzenverband der deutschen Industrie BDI hat genauso wie die Fachverbände BITKOM und VATM mit weiteren Branchenverbänden seine grundlegenden Kommentare eingereicht. Auch die Telefónica Deutschland ist unmittelbar von vielen Neu-Regelungen des Entwurfs betroffen und hat dementsprechend wesentliche Punkte in eine eigene Kommentierung gefasst. Darin fokussiert sich das Unternehmen auf fünf Bereiche. Neben den Umsetzungsfristen geht es dabei um Fragen des Kundenschutzes, die politische Debatte um Vertragslaufzeiten, die zentrale Frage der künftigen Frequenzregulierung sowie die geforderten Mitnutzungsrechte für den digitalen Behördenfunk BOS.
Im Bereich der Regulierung des Kundenschutzes umfasst der Entwurf des TKG-E zahlreiche Regelungen, die über den EECC hinausgehen und damit eine Schlechterstellung von in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen im Vergleich zu europäischen Wettbewerbern darstellen. Konkret sollten aus Sicht von Telefónica die Regelungen zur Bereitstellung der Vertragszusammenfassung, zum Minderungsrecht bei Parameterabweichungen, zu Gebühren bei der Portierung von Rufnummern sowie zur Sperre bei Zahlungsverzug überarbeitet werden.
Die politisch immer noch nicht zum Abschluss gebrachte Debatte zur anfänglichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten, wie im EU-Kodex vorgesehen, sollte zum Abschluss gebracht werden. Kürzere Vertragslaufzeiten würden die Angebotsvielfalt zu Ungunsten der Verbraucher verknappen und der wirtschaftlichen Planungssicherheit der Telekommunikationsbranche schaden.
Frequenzbereitstellung modernisieren
Der in Deutschland gültige Rahmen der Frequenzregulierung wurde im Kontext der 2019 stattgefundenen Versteigerung von Frequenznutzungsrechten für 5G intensiv diskutiert. Dies führte allerdings bisher nicht zu einer Modernisierung der veralteten Systematik der Frequenzbereitstellung. Die im Gesetzentwurf weiterhin bestehende Vorprägung zu Gunsten des Versteigerungsverfahrens im Falle einer Frequenzknappheit ist kontraproduktiv und schließt alternative Vergabemodelle faktisch von vornherein aus. Die neu eingeführte Regelung zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten ist in ihrer Systematik nahezu unverständlich und würde in ihrer bisherigen Ausgestaltung voraussichtlich nicht greifen.
Erwägungen innerhalb der Bundesregierung, einen gesetzlichen Anspruch auf Mitnutzung der privatwirtschaftlich betriebenen Mobilfunknetzbetreiber für den Behördenfunk BOS zu schaffen, lehnt Telefónica entschieden ab. Es darf nicht sein, dass der Staat sich selbst in seiner Rolle als Gesetzgeber einen Zugangsanspruch schafft, anstatt auf kommerzieller Basis als Nachfrager mit den Netzbetreibern über einen solchen Zugang zu verhandeln.
Umsetzungsfrist mindestens 12 Monate
Dringend sollten im TKG-E angemessene Umsetzungsfristen definiert werden, die eine technische und organisatorische Implementierung der neuen Regelungen möglich machen. Viele Anforderungen des TKG-E erfordern Anpassungen in bestehender Software. Dieser technische Entwicklungsaufwand ist nur innerhalb einer Umsetzungsfrist von mindestens 12 Monaten zu realisieren.
Die ausführliche Stellungnahme der Telefónica, veröffentlichen wir an dieser Stelle ganz transparent. Auch unsere weiteren Stellungnahmen im Laufe des Verfahrens werden wir hier auf dem BASECAMP Blog der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
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