Telekommunikationsausbau: Beschleunigungsgesetz kommt doch noch

Credit: iStock/BRO Vector, shutterstock/kanvictory
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Veröffentlicht am 26.07.2024

Was lange währt wird gut, so heißt es im Sprichwort. Wie gut das lange angekündigte „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ ist, ist umstritten. Aber es wurde immerhin nun vom Bundeskabinett am 24. Juli 2024 verabschiedet und geht somit in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag. Ziel der Bundesregierung ist es, dadurch ihre Gigabitstrategie umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Bundesminister Volker Wissing (Digitales und Verkehr) zeigt sich überzeugt, dass es so gelingt „Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.“ Ein erster Entwurf für das sogenannte TK-NaBeG wurde bereits im August 2023 vorgelegt, die Verabschiedung im Kabinett seitdem aber immer wieder verschoben. Eine der Hausaufgaben, die hier im BASECAMP Blog der Bundesregierung ins Pflichtenheft geschrieben wurde, ist dadurch zumindest auf dem Weg.

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Wichtigster Grund für die Verzögerung des Gesetzesvorhabens war ein kleines Wort: „überragend“. Es ging und geht um das „überragende öffentliche Interesse“ was nun tatsächlich auch dem Telekommunikationsausbau zugebilligt wird. Allerdings nicht ganz uneingeschränkt, denn es soll in naturschutzrechtlich relevanten Bereichen zum einen nur für den Mobilfunkausbau und zum anderen nur in Gegenden, die bisher keine unterbrechungsfreie Mobilfunkversorgung aufweisen, Anwendung finden. Darüber hinaus ist dieses Priorisierung des TK-Netzausbaus befristet bis Ende 2030 und soll bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Die Bevorzugung des Mobilfunks stößt naturgemäß bei Glasfaseranbietern nicht auf großen Beifall, wiewohl auch für sie außerhalb Naturschutzflächen und beim Thema Hausstich, also den letzten Metern auf dem Weg zum Kunden, das TK-NaBeG Erleichterungen vorsieht.

Insgesamt will das TK-NaBeG Verfahren vereinfachen und allen Akteuren präzisere Informationen mit dem „Gigabit-Grundbuch“ zur Verfügung stellen. Auch für Verbraucher:innen, die mit der Netzleistung ihres Anbieters unzufrieden sind, bietet der Gesetzentwurf ein neues Instrument. Im Fall einer nachgewiesenen „Schlechtleistung“ bei der zugesicherten Bandbreite soll ein Mindestminderungsbetrag in Höhe von 10% des vertraglich vereinbarten Entgelts eingeführt werden. Auch die Mitwirkungspflichten der Bahn am Netzausbau werden im Gesetzentwurf thematisiert und viele weitere größer und kleinere Vorhaben, die dem beschleunigten Ausbau dienen sollen. Der vollständige, immerhin 86 Seiten umfassende Entwurf, steht hier beim BMDV zur Verfügung.

Wie geht es nun weiter? Diese Frage beantwortet unser Grundgesetz ziemlich präzise. Nach dem nun erfolgten Beschluss der Bundesregierung ist nun zunächst der Bundesrat an der Reihe, eine Stellungnahme abzugeben und danach folgt die Behandlung im Bundestag. Üblicherweise gibt es in diesem parlamentarischen Verfahren immer Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage. Es bleibt also spannend beim TK-NaBeG.

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