Studie: Fairer Wettbewerb durch effektive Regulierung im Festnetz
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In netzbasierten Branchen wie der Telekommunikation spielt regelmäßig die Frage eines fairen Wettbewerbs eine große Rolle. Die gesamte Liberalisierung des Sektors hatte zum Ziel, durch diesen Wettbewerb dem Verbraucher bestmögliche Dienste zu attraktiven Preisen anzubieten.
Effektive Regulierung von Vorleistungsprodukten
Besonderes Augenmerk verdienen im Bereich der Telekommunikation dabei die Vorleistungsprodukte des ehemaligen Monopolunternehmens. Denn ohne dessen Vorleistungsprodukte kann der Wettbewerb keine Produkte anbieten. Dabei ist weiterhin eine effektive Regulierung durch die Bundesnetzagentur erforderlich, denn nur so kann eine möglicherweise missbräuchliche Preisgestaltung auf Vorleistungs- und Endkundenebene unterbunden werden. Dabei wird der dringend notwendige Glasfaserausbau nicht durch strenge Auflage behindert, denn es geht in den aktuellen regulatorischen Diskussionen vor allem um das „geerbte“ Kupfernetz der Deutschen Telekom.
Die für Regulierung zuständige Bundesnetzagentur bereitet in diesem Themenkomplex derzeit wichtige Entscheidungen vor. Es geht um sogenannte Bitstream-Vorleistungsprodukte, für die die Deutsche Telekom nicht nur eine teilweise Deregulierung, sondern auch noch höhere Entgelte durchsetzen will. Der dafür notwendige Kostennachweis, der höhere Preise begründen müsste, dürfte schwer zu erbringen sein. Darüber hinaus drohen bei höheren Vorleistungspreisen ohne entsprechende Anpassung der Endkundenpreise, sogenannte Preis-Kosten-Scheren. Die Wettbewerbsunternehmen wären in diesem Fall nicht mehr in der Lage, diese Produkte dauerhaft nachbilden zu können.
Haucap-Gutachten zu Preis-Kosten-Scheren
Zur speziellen Methodik der Ermittlung von Preis-Kosten-Scheren (PKS), die noch aus Zeiten der letzten TKG-Novelle 2004 stammt, zeigt ein Gutachten von Prof. Dr. Justus Haucap und Prof. Dr. Ulrich Heimeshoff (Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie / DICE-Consult) auf, dass künftig eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist, welche Bündelprodukte sowie Angebote für spezielle Kundengruppen (z.B. „junge Kunden“) gezielt in den Blick nimmt. Darüber hinaus müssen die tatsächlichen Vertragsdauern sowie die in der Realität gewährten Rabatte berücksichtigt werden. Schon eine Betrachtung nach der bisherigen “Korb-Logik” zeigt, dass die tatsächlichen Preise bereits hart an der Grenze zu einer PKS liegen. Dramatische Preis-Kosten-Scheren öffnen sich jedoch bei Betrachtung konkreter Einzelprodukte.
Das Haucap-Gutachten enthält insofern konkrete Vorschläge zur Berechnungsmethodik sowie zu deren regulatorischer Umsetzung. Das Gutachten wurde der Bundesnetzagentur bereits vorgestellt. Daher sollten die Ansätze des Gutachtens bereits in den laufenden Entgeltgenehmigungsverfahren zu Anwendung kommen.