Standpunkt: Wie Wettbewerb im Glasfasermarkt gelingen kann
Um Digitalpolitik und viel um Mobilfunk geht es hier im Blog meistens. Wie wichtig der Glasfaserausbau sowie das vielfältige Angebot hochwertiger Festnetzangebote sind, liegt dennoch auf der Hand. Wie im Mobilfunk setzt die deutsche Wirtschaftsordnung hier ganz klar auf Wettbewerb. Damit gemeint ist einerseits der Infrastrukturwettbewerb, also dass mehrere Unternehmen eigene Infrastrukturen für Breitband aufbauen, andererseits der Dienstewettbewerb, also dass mehrere Unternehmen auf derselben Infrastruktur eigene Dienste, Tarife und Produkte anbieten. Da Hausanschlüsse und unterirdische Kabel in der Regel wegen des großen Aufwandes nicht mehrfach von unterschiedlichen Unternehmen verlegt werden, spielt im Festnetz vor allem de Dienstewettbewerb auf derselben Infrastruktur eine wichtige Rolle.
Zentrale Stellschraube für den Festnetz-Wettbewerb sind daher die Vorleistungsprodukte des vormaligen Monopolunternehmens Telekom Deutschland, die bis heute Eigentümerin eines Großteils der unterirdischen Kabel und Hausanschlüsse ist. Für die Wettbewerbsunternehmen sind dessen Vorleistungen (also Zugangsprodukte) notwendig, um wettbewerbsfähig Tarife anbieten zu können. Ohne eine weiterhin effektive Regulierung durch die Bundesnetzagentur, die eine möglicherweise missbräuchliche Preisgestaltung auf Vorleistungs- und Endkundenebene verhindert, ist fairer Wettbewerb nicht möglich. Mit der speziellen Problematik von Preis-Kosten-Scheren und wie sie zeitgemäß verhindert werden können, haben wir uns im Artikel „Fairer Wettbewerb durch effektive Regulierung im Festnetz“ beschäftigt. Darin wird auch eine Studie des renommierten Ökonomen Prof. Justus Haucap zu diesem Thema vorgestellt.
Im Herbst 2021 geht es nun um wichtige Regulierungsentscheidungen für breitbandige Festnetzprodukte. Im Oktober 2021 hat die BNetzA dazu den Entwurf der Regulierungsverfügung für den lokal bereitgestellten Vorleistungszugang an festen Standorten („Markt 1“) veröffentlicht. Sie legt darin unter anderem den grundlegenden Rahmen für die Regulierung von Glasfaseranschlüssen auf dem FTTH-Netz der Telekom fest. Aus politischer Perspektive ist der regulierte Zugang zu Glasfaseranschlüssen der Telekom zu erschwinglichen Preisen sehr wichtig, denn ein großes Tarifangebot und ein vitaler Wettbewerb sind im Interesse der Verbraucherinnen und Verbrauchen und führen zu einer schnelleren Verbreitung von Anschlüssen im Gigabit-Bereich.
Allerdings ist die im Entwurf der BNetzA vorgesehene nur noch rudimentäre Preiskontrolle der marktbeherrschenden Telekom Deutschland für FTTH-Produkte aus Sicht von Telefónica Deutschland vollkommen unzureichend, so dass deutliche Schäden für den Wettbewerb zu befürchten sind. Um das abzuwenden und der in den letzten Jahren dramatischen Entwicklung auf den Endkundenmärkten etwas entgegenzusetzen, plädiert das Unternehmen daher dafür, substanzielle Verbesserungen an der geplanten Regulierungsverfügung zu Markt 1 vornehmen. Wie das gelingen kann, wird in diesem Positionspapier vorgestellt.