Standpunkt: TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

Credits: iStock/BRO Vector, shutterstock/kanvictory
Credits: iStock/BRO Vector, shutterstock/kanvictory
Veröffentlicht am 20.09.2024

Die Bundesregierung hat am 24. Juli einen Kabinettsentwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NaBeG) vorgelegt und damit einen wichtigen Schritt zur Optimierung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen in Deutschland gemacht. Nachdem auf dem BASECAMP Blog kürzlich eine Analyse der wesentlichen Positionen der Verbände veröffentlicht wurde, bezieht O2 Telefónica auch selbst Stellung und veröffentlicht in diesem Artikel ein eigenes Positionspapier.

O2 Telefónica begrüßt die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich, durch gesetzgeberische Maßnahmen den Ausbau von Digitaler Infrastruktur zu beschleunigen. Allerdings besteht an einigen zentralen Stellen im Gesetzentwurf Bedarf zur Nachbesserung:

  1. Öffentliches Interesse am Netzausbau: O2 Telefónica unterstützt die gesetzliche Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses am Mobilfunknetzausbau. Dies ist besonders relevant für den Ausbau in Naturschutzgebieten. Jedoch sollte die Einschränkung auf ausschließlich unterversorgte Gebiete aufgehoben werden, um beim Ausbau auch Qualitätsanforderungen an die Netzversorgung gerecht zu werden, wie sie beispielsweise in Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur definiert sind. Der ländliche Raum hat ebenso ein Recht auf sehr gute Mobilfunkqualität wie die Städte, nicht nur auf die Schließung von Lücken. Nur mit der uneingeschränkten Einstufung des Ausbaus als im überragenden öffentlichen Interesse liegend, können zukünftige Versorgungsauflagen erreicht und die Abdeckung mit Mobilfunk in der Fläche weiter verbessert werden.
  2. Verschärftes Minderungsrecht: Das geplante verschärfte Recht auf Minderung von Mobilfunkleistungen sieht O2 Telefónica kritisch. Diese Regelung trägt nicht zur Beschleunigung des Netzausbaus bei und entspricht daher nicht dem Ziel des Gesetzes. Eine Änderung im Minderungsrecht ist auch nicht erforderlich, denn aufgrund des fehlenden Messverfahrens für Mobilfunk gibt es bisher überhaupt keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit der bisherigen Regelung. Hinzu kommt, dass die geplante Änderung vom Gedanken der Harmonisierung im EU-Binnenmarkt abweicht und ein deutscher Sonderweg wäre. Es liegt in der physikalischen Natur des Mobilfunks, dass Übertragungsraten dynamisch sind. Sie sind beispielsweise abhängig davon, wo sich ein Nutzer befindet und wie viele Menschen sich in einer Zelle befinden. Um nur zwei determinierende Faktoren zu nennen.
  3. Gigabit-Grundbuch: Das Gigabit-Grundbuch ist grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung und Bündelung der Informationen über den Netzausbau. Allerdings, sieht O2 Telefónica die Pflicht, Netzabdeckungskarten auf den Webseiten der Telekommunikationsunternehmen stets im Einklang mit dem Gigabitgrundbuch zu veröffentlichen, kritisch. Die regelmäßig aktualisierten Karten auf der Unternehmenswebsite bieten den VerbraucherInnen schneller mehr Transparenz. Zudem muss hinterfragt werden, ob die zahlreichen und zum Teil sehr bürokratischen Pflichten zur Meldung von Ausbaudaten dringend erforderlich sind. Denn eigentlich verfolgt die aktuelle Bundesregierung doch das Ziel Bürokratie abzubauen, anstatt neue Berichtspflichten zu schaffen.
  4. Mobilfunkversorgung in Zügen: O2 Telefónica betont die Wichtigkeit einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung entlang der Bahnstrecken und erfüllt bereits heute die Versorgungspflichten am Gleis weitestgehend. Für die bessere Versorgung auch im Zug sollte die Deutsche Bahn noch stärker in die Pflicht genommen werden und sich finanziell am Netzausbau beteiligen. Denn der Mehrwert einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung kommt vor allem der Attraktivität des Verkehrsmittels Bahn zu Gute.
  5. Berichtspflichten zur kritischen Infrastruktur: O2 Telefónica meldet alle kritischen Komponenten vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme im Netz- und IT-Betrieb gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben aus § 9b Abs. 1 BSIG an das zuständige Bundesministerium des Innern (BMI). Ferner verfügt das BMI über eine vollumfassende Übersicht aller bestehenden kritischen Komponenten in den Mobilfunknetzen, die im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens im Sinne des § 9b Abs. 4 BSIG im Jahr 2023 an das BMI geliefert wurde. Darüber hinaus gehende Berichtspflichten an andere staatliche Akteure sehen wir kritisch, da solche Meldungen nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit beitragen und einen unverhältnismäßigen Mehraufwand für die ausbauenden Unternehmen bedeuten.

Mit diesen Punkten möchte O2 Telefónica den Diskurs über die Optimierung des TK-NaBeG anregen, um den Netzausbau effizient zu gestalten und im Sinne der Verbraucher zu beschleunigen.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion