Standpunkt: Telekommunikations­politik 2025 liegt in den Händen der Länder

Credits: iStock/New Vectors, Shutterstock/kanvictory
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Veröffentlicht am 09.01.2025

In den vergangenen Jahren wurde im Bereich des Mobilfunknetzausbaus in Deutschland viel erreicht. Nun gilt es, das Momentum zu halten, um in den kommenden Jahren die Verdichtung der Mobilfunknetze weiter voranzubringen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der von der BNetzA vorgeschlagenen künftigen Versorgungsauflage von 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands dringend erforderlich. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen jedoch einige Hürden überwunden werden, die den Infrastrukturausbau bis heute bremsen und zum Teil sogar verhindern.

In den bisher noch unzureichend mit Mobilfunk versorgten Gebieten fehlen in der Regel Funkmasten, die auch während des seit rund 30 Jahren getätigten Netzausbaus in Deutschland nicht errichtet werden konnten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Oftmals finden sich in den fraglichen Regionen keine geeigneten Grundstücke für die Errichtung der Masten oder der Bau von Standorten wird von lokalen Bürgerinitiativen verhindert. Nicht selten ist die Ursache aber auch in nicht erteilten Baugenehmigungen zu finden. Das vorläufige Scheitern des TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (TK-NaBeG) sowie der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Zuge der Regierungskrise wirken sich ebenso negativ auf den Netzausbau in Deutschland aus. Mehr denn je kommt es daher neben der Bundespolitik insbesondere auf die Bundesländer und deren Bereitschaft zur Förderung des Netzausbaus an.

Umsetzung der MPK-Beschlüsse

Angesichts der in Rekordzeit realisierten LNG-Terminals entlang der deutschen Küsten zeigt sich, mit welcher Geschwindigkeit Deutschland agieren kann – wenn der Wille vorhanden ist! Um ebenso die massiven Herausforderungen im Bereich des Infrastrukturausbaus für die digitale Zukunft Deutschlands zu bewältigen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Länder im Herbst 2023 zu weitreichenden Gesetzesänderungen aufgerufen. Hintergrund dafür sind die bisher sehr langen Realisierungszeiten eines Mobilfunkstandortes – hier gehen von der Planung bis zur Inbetriebnahme nicht selten zwei und mehr Jahre ins Land. Allein die Bearbeitung eines Bauantrags für einen neuen Funkmast benötigt im Bundesdurchschnitt weiterhin mehr als 250 Tage. Dieser Zeitraum ist aufgrund der zentralen Bedeutung digitaler Anwendungen und Infrastrukturen aus Sicht der deutschen Wirtschaft und deren digitalen Transformation inakzeptabel.

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Die MPK hat die Länder deshalb unter anderem zur zeitnahen Einführung einer Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion für Mobilfunkanlagen aufgerufen. Lediglich NRW ist mit der Einführung der Genehmigungsfreiheit im Zuge der letzten LBO-Novelle vorbildlich auf die Anforderungen und Wünsche der MPK eingegangen und hat damit die Erwartungen der ausbauenden Unternehmen positiv erfüllt. Daher bleibt im Bereich des Landesrechts viel zu tun. Wenig hilfreich erscheinen sogenannte Mobilfunkpakte, die keine konkreten und verbindlichen Maßnahmen seitens der Länder als Vertragspartner enthalten. Sie bringen den Ausbau nur dann voran, wenn sie wirksame Verbesserungen und keine teuren, mit Steuergeldern finanzierten Mobilfunkmessungen enthalten. Aus Sicht der Mobilfunkunternehmen bringen solche Messungen keinen echten Nutzen – schließlich verfügen alle Unternehmen bereits über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Funk- und Festnetzplanung.

Ausbaubeschleunigung gesetzlich verankern

Ein gesetzlich verankertes überragendes öffentliches Interesse würde die Abstimmungsprozesse insbesondere mit den zuständigen Naturschutzbehörden signifikant beschleunigen und die heute äußerst langwierigen Genehmigungsverfahren effizienter gestalten. Nach intensiven und langwierigen Diskussionen hatte die Ampel-Regierung bereits einen tragfähigen Kompromiss zum überragenden öffentlichen Interesse gefunden.

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Nun gilt es, das Gesetzgebungsverfahren unter einer neuen Bundesregierung ab März 2025 zügig und ohne erneute, langwierige Diskussionen wiederaufzugreifen. Hierbei sind insbesondere die Bundesländer gefragt, welche die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzänderung vielfach erkannt haben. Bis dahin könnten die zuständigen Landesministerien mittels Verfahrungsanweisungen ihren Bau-, Naturschutz- und Denkmalschutzbehörden ermessenslenkende Hinweise zur wohlwollenden Bearbeitung von Bauanträgen für Mobilfunk an die Hand geben. Insbesondere die Priorisierung von Bauanträgen sowie die Berücksichtigung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Ausbau digitaler Infrastrukturen kann von den Landesministerien durchaus mit landesweiter Wirkung empfohlen werden.

Zügiger Ausbau digitaler Infrastrukturen in den Händen der Bundesländer

Den Bundesländern kommt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Position zu. Nach dem Ende der Ampelkoalition wird es im Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahlen geben. Legt man die Erfahrungen der letzten Regierungsbildungsprozesse zugrunde, ist davon auszugehen, dass aus der Bundespolitik bis mindestens Mitte 2025 keine nennenswerten Initiativen im Bereich der Gesetzgebung und des Regulierungsrahmens zu erwarten sind.

Auch deshalb sind mehr denn je die Länder gefragt, um die Bedingungen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland weiter zu verbessern. Konkret wird es dabei um entsprechende Initiativen im Bundesrat sowie entsprechende Weichenstellungen im Beirat der Bundesnetzagentur gehen.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme von o2 Telefónica zu diesem Thema:

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