Standpunkt: Was lange währt – Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für Frequenzverlängerung


Nach einem recht langen Verfahren von beinahe fünf Jahren hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun die Entscheidung über die in diesem Jahr endenden Frequenznutzungsrechte getroffen. Die Nutzungsrechte werden um fünf Jahre verlängert, und gleichzeitig hat die Behörde die damit verbundenen Versorgungsauflagen deutlich nach oben geschraubt. Die politischen Voraussetzungen für einen solchen beschleunigten Ausbau fehlen allerdings noch.
Die BNetzA hat mit ihrer Entscheidung vom 24. März 2025 Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz für fünf Jahre (2026 – 2030) gegen eine Frequenzgebühr von mehreren hundert Millionen Euro verlängert. Für die investierenden Unternehmen wurde so endlich Planungssicherheit geschaffen. Auf Basis dieser Frequenzverlängerung kann es in den kommenden Jahren gelingen, mehr für die Mobilfunkversorgung und -qualität zu erreichen. Denn die einnahmemaximierenden Frequenzauktionen aus der Vergangenheit haben dazu geführt, dass die Investitionsfähigkeit in den eigentlichen Netzausbau massiv beeinträchtigt worden ist. Es war daher überfällig, dass der gesetzliche Vorrang von Auktionsverfahren aus dem im Jahr 2021 geänderten Telekommunikationsgesetz (TKG) gestrichen worden ist.
Auflagen gesteigert
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Frequenzen zu verlängern, fand auch die Zustimmung ihres Beirats. Die Vertreter aus Bund und Ländern fanden sicherlich Gefallen an den mit der Frequenzverlängerung verbundenen Auflagen. In weniger als fünf Jahren sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Zusätzlich sind Sonderregelungen für 1&1 vorgesehen, und es besteht weiterhin ein Verhandlungsgebot für die investierenden Netzbetreiber mit Diensteanbietern wie Freenet. Für die Verhandlungen sieht die Behörde nun sogar zusätzliche „Leitplanken“ vor. O2 Telefónica bezweifelt die Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen Regularien für Diensteanbieter, da zahlreiche Untersuchungen festgestellt haben, dass im deutschen Mobilfunkmarkt ein intensiver Wettbewerb besteht. Zudem gibt es in keinem anderen EU-Mitgliedsstaat höhere Diensteanbieter-/MVNO-Marktanteile als in Deutschland.
Schnellerer Ausbau

Nach dem Scheitern des Beschleunigungsgesetzes für den Telekommunikationssektor (TK-NABEG) im Herbst 2024 stellt sich nun die Frage, wie die äußerst ambitionierten neuen Versorgungsauflagen im Rahmen eines lediglich fünfjährigen Verlängerungszeitraums auch erfüllt werden können. Ein neuer und schneller Anlauf der Gesetzgeber ist sicherlich nötig, um den Mobilfunknetzausbau nun endlich als “überragendes öffentliches Interesse” zu klassifizieren. Auch etliche Bundesländer müssen noch die im Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vereinbarten Maßnahmen umsetzen. Nur so können die Verfahren deutlich beschleunigt werden und der Mobilfunkausbau weiter vorangehen. Das wäre sicher im Sinne aller Menschen, die immer intensiver die mobilen Netze nutzen.