Social Media: Neuigkeitenzimmer für Scheuer, Klage für Seehofer
Die meisten nennen es „Newsroom“, andere sprechen vom „Contentboard“ – für das Bundesverkehrsministerium muss es schon eine deutsche Wortneuschöpfung sein: das „NeuigkeitenZimmer“. Als erstes Ministerium hat das BMVI von CSU-Minister Andreas Scheuer einen eigenen Newsroom eingerichtet. Ziel soll es sein, den Bürgerdialog zu fördern und über die eigenen Aktivitäten zu informieren. Macht sich das Ministerium damit zum eigenen Medium? Ist das ein Must-Have oder doch nur Selbstvermarktung? Auch der Blick auf den Twitter-Kanal eines anderen CSU-geführten Ministeriums zeigt: Dialog funktioniert jedenfalls nur, wenn das Angebot ernst gemeint ist.
#GrillDenScheuer
„Unser #NeuigkeitenZimmer steht für eine neue Art des Bürgerdialogs. Wir wollen erklären, informieren und Antworten geben.“
So warb Andreas Scheuer auf Twitter für den neuen Newsroom. Das Ministerium sieht nicht in erster Linie die Medienvertreter als potenzielle Empfänger seiner Botschaften, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Durch Kommunikation ohne Umwege, verbreitet über Social Media, sollen sie Insights rund um das Ministerium bekommen. Dass man direkte Kontaktformate ausbauen will, zeigte Scheuer vor kurzem bereits in einem Instagram-Live-Video: Unter dem Hashtag #GrillDenScheuer stellte sich der Bundesminister den Fragen der Öffentlichkeit. Solche Formate auf Instagram, Twitter & Co. soll der Newsroom produzieren. Zumindest mit Blick auf die Zahl der eingereichten Fragen scheint die Strategie aufzugehen. Inhaltlich soll es divers weitergehen, erklärt ein Sprecher des BMVI:
“Immer unter dem Motto: Klarheit und Wahrheit, volle Transparenz.”
Volle Transparenz?
Transparenz soll auch die räumliche Aufstellung des neuen Nachrichtenteams bieten:
„Dieses Neuigkeiten-Zimmer im Erdgeschoss des Bauteils A soll ein offener Raum sein – in dem die Mitarbeiter der Kommunikationsreferate kreativ und eng zusammenarbeiten. Das Neuigkeiten-Zimmer soll aber auch im übertragenen Sinne offen sein, nämlich offen für Sie alle“,
wird Scheuer aus einem Schreiben an die Ministeriumsmitarbeiter*innen zitiert.
Monolog statt Dialog
Dass „volle Transparenz“ aber vielleicht nicht das Hauptziel dieses Projekts ist, zeigt sich mit Blick auf die tatsächliche Interaktion in die sozialen Netzwerken: In den ersten Tagen nach der Ankündigung gab es auf Twitter lediglich eine Frage unter dem Hashtag #NeuigkeitenZimmer. Als diese nach fünf Tagen seitens des BMVI noch immer nicht beantwortet ist, twittert der Nutzer erneut:
„Ich glaub, ich hab noch nicht verstanden, wie das #NeuigkeitenZimmer funktioniert. Vielleicht ist ja mit „Bürgerdialog“ der Dialog des Bürgers mit sich selbst gemeint?“
Unsere eigene Anfrage an das Ministerium für diesen Beitrag blieb ebenfalls unbeantwortet. Aufklärung zu den Zielen, die das BMVI mit dieser News-aus-dem-Ministerium-Strategie verfolgt, erhofft sich auch die Open Knowledge Foundation (OKF) – die stellte kurzerhand einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und will so sämtliche Planungsdokumente zur Newsroom-Strategie veröffentlicht sehen. Bis zum 13. Oktober hat Scheuers Ministerium Zeit, den Antrag zu bearbeiten.
#VerklagDenMinister
Ein weiteres CSU-geführtes Ministerium hat sich Ärger mit der Organisation eingehandelt, die sich für Freies Wissen einsetzt. Unter dem Hashtag #FragDenMinister sucht das Bundesinnenministerium (BMI) seit neustem den Twitter-Dialog mit der Öffentlichkeit.
„Abseits der Plattform verweigert Horst Seehofers Ressort aber Auskünfte, obwohl es dazu nach dem IFG verpflichtet wäre“,
beklagt die OKF die fehlende Transparenz, die das Ministerium nicht nur in Bezug auf seine Social-Media-Aktivitäten an den Tag legt. „Deswegen verklagen wir jetzt das Innenministerium. Helft mit!“ lautet der Spendenaufruf, der eine Klage ermöglichen soll. Da sich die Kommunikation öffentlicher Stelle immer häufiger auf private Plattformen wie Twitter, Instagram oder auch in Whatsapp-Gruppen verlagere, will die Open Knowledge Foundation nun auf dem Rechtsweg klären, ob dort die gleichen Transparenzpflichten gelten wie beim normalen Regierungshandeln auch. Und somit, ob auch Kommunikation über private Plattformen unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt.
Mit der Digitalisierung hat sich der Kampf um die Aufmerksamkeit verschärft. Das sieht man nicht zuletzt an den kreativen Bemühungen, die sich BMVI und BMI über ihre Kommunikationsausrichtungen machen. Wenig bringt ein vermeintlicher Dialog allerdings, wenn er einseitig ist – oder keine Bereitschaft für Offenheit in anderen Bereichen besteht.