Smarter Verkehr: Ein Datenraum für die Zukunft der Mobilität
Foto: Pixabay User paulbr75 | CC0 1.0 | Ausschnitt bearbeitet
Politik und Wirtschaft haben beim dritten Treffen der Konzertierten Aktion Mobilität über die Zukunft der Automobilbranche beraten. Neben den Auswirkungen der Pandemie auf den Sektor beschäftigte die Runde im Kanzleramt vor allem die Digitalisierung. Ziel ist die Schaffung eines „Datenraums Mobilität“ bis Oktober 2021.
„Gestärkt aus der Krise, gemeinsam die Mobilität der Zukunft gestalten“ – das war das Motto des dritten Treffens der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM), das auch als Autogipfel bezeichnet wird. Auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diskutierten Mitglieder der Bundesregierung und der Koalition sowie Ministerpräsidenten aus „ausgewählten Bundesländern“ mit Vertreter*innen der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer*innen und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) über die Zukunft der Branche. Auf der Agenda standen die Themen autonomes Fahren sowie die Förderung von E-Mobilität und alternativen Kraftstoffen. Zudem wurde über die Schaffung eines „Datenraums Mobilität“ gesprochen. Ein Arbeitspapier von Anfang September gibt bereits Einblicke in die Pläne der Bundesregierung.
Zukunftsinvestitionen und autonomes Fahren
Die Abschlussmitteilung zum Autogipfel unterstreicht die „großen konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen“ vor der die Branche steht – nicht zuletzt aufgrund der COVID-19-Pandemie. Entsprechend sollen Arbeitsgruppen bis zum nächsten Treffen im November ein „marktwirtschaftliches Konzept zur Stärkung des Eigenkapitals insbesondere von Zulieferunternehmen“ entwickeln und zudem erörtern, um welche weiteren „Zukunftsinvestitionen“ das Konjunkturpaket der Bundesregierung ergänzt werden sollte.
Durch das autonome Fahren und den Einsatz Künstlicher Intelligenz soll die Mobilität „vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzenorientiert“ werden. Dafür sollen Forschung und Entwicklung vorangetrieben werden. Ein in „Vorbereitung befindliches Gesetz zum autonomen Fahren“ soll den Betrieb und die Nutzung fahrerloser Fahrzeuge deutschlandweit ermöglichen. Die Automobilwirtschaft wiederum soll die verschiedenen „Erprobungsmöglichkeiten“ in Deutschland nutzen. Bis 2022 sollen so Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb aufgenommen werden können. Parallel würden die Anstrengungen für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur und des Mobilfunks weiterverfolgt.
Schaffung eines Datenraums Mobilität
In Abstimmung mit nationalen und europäischen Vorhaben soll ein Datenraum Mobilität entstehen, der bis zum ITS-Weltkongress (Intelligent Transport Systems) im Oktober 2021 „funktionsfähig“ sein soll. Laut eines internen Arbeitspapiers der KAM soll dieser skalierbar sein und auf Deutschland ausgeweitet werden können. Er soll außerdem als „Blaupause“ für ein europäisches Pendant dienen. Der deutsche Datenraum sei auch Teil des vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) angekündigten „New Mobility Approach“, der am 8. Dezember im EU-Verkehrsministerrat vorgestellt werden soll. Bereits beim Treffen der KAM im November 2019 wurde der Plan zur Entwicklung eines Datenraums gefasst. „Als eine wesentliche Anwendung ermöglichen Mobilitätsplattformen Nutzern, ihre Mobilität über alle Fortbewegungsmittel hinweg effizient und komfortabel planen, buchen und bezahlen zu können“, heißt es in dem Arbeitspapier.
Den rechtlichen Rahmen zur verpflichtenden Bereitstellung von Mobilitätsdaten bilden „die Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und die daraus abgeleiteten delegierten Rechtsakte“. Damit werden bereits Informationen zu Lkw-Parkplätzen, multimodalen Reisediensten sowie zu Echtzeit-Daten und zur Straßenverkehrssicherheit geteilt. Nationaler Zugangspunkt ist der von der Bundesanstalt für Straßenwesen betriebene „Mobilitäts Daten Marktplatz“ (MDM). Er soll bis Ende 2021 mit dem Open-Data-Portal mCloud des BMVI zusammengeführt werden. Eine nationale Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten durch Anbieter*innen von Personenbeförderungsdiensten werde in der laufenden Novellierung des Personenbeförderungsrechts „angestrebt“.
Zum Funktionieren eines Datenraums müsse vor allem Vertrauen geschaffen werden, das heißt eindeutige Datensouveränität und Zugangsrechte. Eine „neutrale Instanz“ könne beispielsweise die Zertifizierung zur Einhaltung von Standards durch alle Teilnehmer*innen durchführen, heißt es in dem Papier. Außerdem sollen Daten nicht „zentral vorgehalten“, sondern dezentral geteilt werden. Mithilfe eines Datenraums könnten auch Trainings- und Testdaten zum autonomen Fahren geteilt werden und somit bei der Etablierung automatisierter Fahrfunktionen helfen.
Aktuell laufe unter Leitung der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften (acatech) ein Stakeholderdialog. Die Entscheidung dazu, wer das Projekt tragen und betreiben wird, soll bis Ende des Monats fallen. Zur Debatte stünde als favorisierte Option ein „Klub-Modell“, also „ein privatrechtliches Betreibermodell mit Rollenintegration“. Eine andere Option wäre „ein Vereinsmodell bzw. ein öffentlich-rechtlicher Betreiber (Anstaltsmodell)“. Die Implementierung soll bereits im Oktober beginnen. Im Anschluss sollen dann Entscheidungen zur Finanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen fallen.
Tagesspiegel Politikmonitoring
Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.
Mehr Informationen:
Made in Germany: Eine Reise durch Deutschlands Tech-Zentren
UdL Digital Talk Video: Justizministerin Christine Lambrecht und Philipp Westermeyer