Tätigkeitsbericht der BNetzA und Monopolkommission-Sondergutachten

Veröffentlicht am 19.12.2011

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern ihren „Tätigkeitsbericht Telekommunikation für die Jahre 2010/2011“ veröffentlicht. Auch die Monopolkommission präsentierte ihr Sondergutachten zur Telekommunikation unter dem Titel „Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern“.

Während sich der BNetzA-Bericht vorwiegend auf Marktentwicklungen und Zukunftsperspektiven auf den Telekommunikationsmärkten fokussiert, betont das Sondergutachten der Monopolkommission maßgeblich Fragen der Wettbewerbsintensität. Insgesamt bewerten beide Behörden die Wettbewerbsentwicklung auf den TK-Märkten als „grundsätzlich erfreulich“.

Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, gelingt es den Wettbewerbern des ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom im Telekommunikationsmarkt – anders als beispielsweise im Postmarkt – ihre Marktanteile auszubauen. Ungebrochen sei insbesondere der Trend zur mobilen Kommunikation. Mittlerweile entfallen etwa ein Drittel aller Gesprächsminuten auf den Mobilfunk. „Im Mobilfunkbereich besteht ein starker Wettbewerb der Anbieter untereinander. Die E-Netze haben in den letzten Jahren weiter Marktanteile gewinnen können“, so Kurth.

Den Umstand, dass die beiden kleineren Netzbetreiber (E-Plus und Telefonica) – wenn auch moderat – weiterhin Marktanteile gewinnen, sieht auch das Sondergutachten der Monopolkommission als Treiber des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunkmarkt. Gleichwohl müsse konstatiert werden, dass die beiden führenden Anbieter weiterhin einen deutlichen Marktanteilsvorsprung haben. Ende des zweiten Quartals 2011 verfügten diese über einen gemeinsamen Marktanteil von gut 64 %, also nur knapp unterhalb der Vermutungsschwelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die gemeinsame Marktbeherrschung. Für einen intensiven Wettbewerb sorge aber trotz dieses Umstands der intensive Preiswettbewerb. Zudem besitze mehr als die Hälfte der Endkunden Prepaid-Verträge. Damit sei es verhältnismäßig einfach den Anbieter zu wechseln.

Gleichwohl gibt es nach dem Gutachten der Monopolkommission eine Reihe von Faktoren, die darauf hindeuten, dass der Wettbewerb im Mobilfunkbereich gegenwärtig nicht chancengleich ausgestaltet ist. Dazu gehöre unter anderem der hohe Grad an Symmetrie zwischen den beiden führenden Anbietern, deren Marktanteile sich seit Jahren vergleichbar entwickeln und die beide über Netze mit ähnlichem Ausbaustand verfügen.

Gefährdungen für den Wettbewerb im Mobilfunk gingen auch von der immer noch zu drastischen Regulierung der Terminierungs- und Roamingentgelte aus. Dieses könne die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleineren Netzbetreiber beeinträchtigen, betonte Prof. Justus Haucap, der Vorsitzende der Monopolkommission. Laut Haucap sei hier eine „Regulierung mit Augenmaß“ angebracht.

Probleme für den Wettbewerb könnten schließlich daraus erwachsen, dass die Asymmetrie bei der Ausstattung mit Flächenfrequenzen unterhalb von 1 GHz zwischen den Netzbetreibern weiter zugenommen hat. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Neuvergabe der 900-MHz-Frequenzen zum 1. Januar 2017 zum Anlass zu nehmen, diese Asymmetrie zu vermindern.

Schließlich spricht sich die Monopolkommission dafür aus, dass die gegenwärtige Marktstruktur mit vier unabhängigen Mobilfunknetzbetreibern erhalten bleiben sollte. Die Wettbewerbsintensität des deutschen Mobilfunkmarktes hänge maßgeblich davon ab.

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