Reform des Jugendschutzes: Droht ein Zuständigkeitschaos?

Foto: CC0 1.0, Pixabay User nastya_gepp | Ausschnitt angepasst
Foto: CC0 1.0, Pixabay User nastya_gepp | Ausschnitt angepasst
Veröffentlicht am 20.10.2020

Foto: CC0 1.0, Pixabay User nastya_gepp | Ausschnitt angepasst
Kinder und Jugendliche sollen besser vor Gewalt und Abzocke im Netz geschützt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für eine entsprechende Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Diese stößt jedoch bei den Landesmedienanstalten und Verbänden auf Kritik. Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern würden dadurch unklar.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will dem Jugendschutzgesetz ein digitales Update verpassen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Die Regelungen, die auch für internationale Plattformen wie Facebook, Instagram oder Onlinespiele gelten sollen, stoßen jedoch bei den Landesmedienanstalten sowie Internet- und Branchenverbänden auf Kritik. Sie befürchten ein Wirrwarr an Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und auch mit dem EU-Recht könnte es Probleme geben. Giffey sagte, sie habe die Freigabe aus Brüssel bekommen und hoffe, dass der Entwurf nun das parlamentarische Verfahren durchlaufe und kommendes Frühjahr in Kraft treten könne.

Ziele des Ministeriums

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) zielt mit seinem Entwurf vor allem auf drei Maßnahmen ab: Erstens sollen Anbieter zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche besser schützen. Kostenfallen, dass in einem Spiel beispielsweise Währungen oder Gegenstände gekauft werden müssen, um ein höheres Level zu erreichen, sollen ausgeschaltet sein. Zweitens ist eine strengere Alterskennzeichnung vorgesehen, damit auch Eltern Gefahren besser einschätzen können. Wenn Kinder in einem Spiel, etwa in einem Chat, von Fremden angesprochen werden können, könnte dies zu einer höheren Alterseinstufung führen, erklärte Giffey.

pixabay-cyndidyoder83-teenager-smartphone-5224456
Foto: Pixabay User cyndidyoder83 | CC0 1.0 | Ausschnitt bearbeitet

Solche „Interaktionsrisiken“ sollen drittens genauer beobachtet werden. Dazu werde die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt. Dafür plant das Ministerium 50 zusätzliche Personalstellen und sechs Millionen Euro im Haushalt für 2021 ein, der in den Folgejahren „sukzessive“ steigen soll. Werden Verpflichtungen, etwa zur Alterskennzeichnung oder zu Voreinstellungen, nicht eingehalten, drohen „empfindliche“ Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro, kündigte die Ministerin an.

Knackpunkte der Reform

Obwohl Giffey betonte, dass es „keinen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder durch das Gesetzesvorhaben geben werde, befürchten die Landesmedienanstalten Überschneidungen. „Durch den Entwurf werden Doppelregelungen sowie parallele Aufsichtsstrukturen geschaffen“, kritisierte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Eine „ausreichende Verzahnung mit dem Länderrecht“ sei im Entwurf nicht vorgesehen, obwohl dies von den maßgeblichen Akteuren „mehrfach angemahnt“ worden sei.

Die Landesmedienanstalten teilen daher die Kritik, die der Bitkom, der Verband der deutschen Games-Branche (game) und der Verband Privater Medien (Vaunet) am Mittwoch gemeinsam äußerte. Der Entwurf werde zu massiver Rechtsunsicherheit führen, bemängelte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Es fehle eine klare Definition der Zuständigkeiten und eine Vereinheitlichung der Strukturen im Jugendmedienschutz.

Felix Falk, Geschäftsführer des game-Verbands fordert, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern klar aufzuteilen und die Alterskennzeichnung „nicht zu verwässern“. Eltern und Anbieter würde dadurch nur noch mehr verwirrt.

Vaunet-Geschäftsführerin Daniela Beaujean befürchtet ebenfalls Doppelregelungen. „Eine künstliche Trennung von Rundfunk und Telemedien und damit filmischer Inhalte in verschiedenen Regelungsmaterien ist nicht zielführend“, kritisierte sie. Dieses Problem sieht auch Kreißig. Bisher sei der Bund für Trägermedien, etwa CDs, DVDs, Zeitungen und Zeitschriften, und die Länder für Rundfunk und Telemedien, also Internetdienste, zuständig. „Diese Absprache gibt der Bund jetzt ohne ausreichende Rücksprache mit den Ländern auf“, sagte er. Dadurch käme es, besonders was die Kennzeichnungspflicht für Film- und Spieleplattformen sowie was Vorsorgemaßnahmen durch Anbieter betreffe, zu Überschneidungen mit den Länderregelungen. Dies schaffe große Rechtsunsicherheit.

Wird die Aufsichtsbehörde unabhängig genug?

Auch die EU-Kommission bemängelte mehrere Punkte der geplanten Reform. In der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) hatte sie festgelegt, dass eine Aufsichtsbehörde von der Regierung rechtlich getrennt und funktionell unabhängig sein soll. Die geplante Bundeszentrale soll jedoch dem BMFSFJ unterstehen, vergleichbar mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. Dennoch betonte Giffey, dass das „Gebot der Staatsferne damit nicht berührt“ werde, weil die Bundeszentrale nur Voreinstellungen prüfen soll. Das lässt Kreißig nicht gelten. Die richtige Umsetzung von Voreinstellungen müsse zwangsweise an Inhalten geprüft werden, sonst laufe sie ins Leere, kritisierte er.

pixabay-Jai79-eu-kommission-bruessel-fahnen-berlaymont-1232430-1280x720
Foto: CC0 1.0, Pixabay / Jai79 / Ausschnitt bearbeitet

Vom Koalitionspartner erhält Giffey allgemein Zustimmung zur Reform. Bezüglich der neuen Bundeszentrale will Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, jedoch im parlamentarischen Verfahren prüfen, „ob dies eine sinnvolle Ergänzung ist oder ob – im Zusammenspiel mit den Ländern – andere Instrumente effektiver wären“. Auch bei der Alterskennzeichnung sehe sie „Diskussionsbedarf“ und regt an, über Alternativen nachzudenken. Dennoch, sagt Schön, sei „der erste Schritt für einen verbesserten Jugendmedienschutz getan.

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion