Plattformregulierung: Mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen

Veröffentlicht am 27.02.2019

Die Europäische Union will digitale Handelsplattformen zu mehr Transparenz verpflichten. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) billigte am Mittwoch, 20. Februar, den Entwurf einer Verordnung „zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“, auch Platform-to-business-Verordnung (P2B) genannt. Demnach sollen Handelsplattformen wie Amazon und Ebay unter anderem jene Parameter veröffentlichen, auf denen das Ranking ihrer Suchergebnisse basiert. In einem ähnlichen Kontext hatte die EU-Kommission 2017 eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil die Suchmaschine ihren eigenen Preisvergleichs-Dienst vor den Diensten der Mitbewerber angezeigt hatte.

Geld-Default-Motiv-1500x984Der Verordnungsentwurf will die Beziehungen zwischen Plattformen einerseits und deren gewerblichen Nutzern andererseits transparenter und fairer gestalten – und den Nutzern wirksame Rechtsbehelfe verschaffen. Die geplanten Regeln betreffen auch Suchmaschinen, App-Stores wie Google Play, Soziale Medien wie Facebook und Instagram sowie Websites für Preisvergleiche wie TripAdvisor und Skyscanner. Rat und EU-Parlament müssen dem Entwurf noch förmlich zustimmen.

Transparenz bei AGBs und Sonderbehandlungen

Entsprechende Plattformen und Suchmaschinen sollen nun ihre Geschäftsbedingungen optimieren und zusätzliche Informationen zu Verfügung stellen. Die AGBs sind laut dem Entwurf nun leicht verfügbar und in verständlicher Form bereitzustellen. Aus diesen muss unter anderem klar hervorgehen, unter welchen Voraussetzungen Plattform ihre Dienste gegenüber gewerblichen Nutzern einschränken oder beenden können – beispielsweise, indem einzelne Nutzerkonten gesperrt werden.

Auch mögliche Sonderkonditionen und Ungleichbehandlungen sind offenzulegen, etwa wenn eine Plattform oder Suchmaschine eigene Produkte und Services oder solche von privilegierten Händlern besonders hervorhebt. Die Beschreibung einer solchen Ungleichbehandlung muss dabei jeweils die ökonomischen, gewerblichen und rechtlichen Erwägungen für eine solche Sonderbehandlung offenlegen. Plattformen müssen zukünftig aber nicht nur begründen, warum sie ihre Dienste für einen gewerblichen Nutzer einschränken. Größere Plattformen sind darüber hinaus verpflichtet, ein kostenloses Beschwerdemanagement zu Verfügung zu stellen sowie mehrere Mediatoren zur Schlichtung anzugeben und „einen angemessenen Anteil“ der Kosten tragen.

Ranking-Kriterien sollen transparenter werden

Darüber hinaus sollen Online-Händler das Zustandekommen und Ranking von Online-Suchergebnissen besser nachvollziehen können. Deshalb sollen die Plattformbetreiber in der Zukunft die wichtigsten der Parameter inklusive ihrer relativen Gewichtung öffentlich machen müssen. Die Veröffentlichung der dahinterliegenden Algorithmen wird allerdings explizit ausgeschlossen. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass Plattformanbieter in ihren Geschäftsbedingungen offenlegen, ob und in welchem Umfang die Plattform oder Dritte Zugang zu den Daten haben, die die Händler zu Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform anfallen.

Ausblick

Bereits am 13. Februar hatten Parlament und Rat der EU im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur P2B-Verordnung erreicht. Der vereinbarte Text wird in Kürze dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt. Die Verordnung tritt ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Torben Klausa schreibt über Themen der Digital- und Netzpolitik sowie zur IT-Sicherheit.

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