Nicolas Biagosch: Regulierung 2013 – Den Worten müssen nun Taten folgen!

Veröffentlicht am 08.02.2013

Im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle unter Verweis auf den von allen Mobilfunknetzbetreibern zu stemmenden mobilen Breitbandausbau eine „Regulierung mit Augenmaß gefordert“. Mein Anliegen war es, dass die für den Ausbau der mobilen Breitbandnetze erforderlichen Investitionen nicht durch eine Vielzahl von Gesetzes- und Regulierungsmaßnahmen gefährdet werden dürfen.

Mittlerweile hat sich auch die Bundesregierung dieser Zielsetzung angeschlossen: In ihrer Unterrichtung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur vom September 2012 stellt sie fest, dass sich die Telekommunikationswirtschaft derzeit in einem schwierigen Umfeld befinde; teilweise seien die Umsätze sogar rückläufig, was letztlich den Infrastrukturausbau gefährde. Gleichwohl bekräftigt sie die Schlüsselrolle der Telekommunikationswirtschaft für Deutschland und fordert, dass „Regulierungsentscheidungen mit Blick auf die Stabilität der Marktstrukturen und die Investitionserfordernisse im Mobilfunk wie auch im Festnetz mit „Augenmaß“ getroffen werden müssen“.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Während die Mobilfunknetzbetreiber mit Hochdruck ihre Breitbandnetze ausbauen, sehen sie sich einer Vielzahl von Eingriffen ausgesetzt. So trat im Mai 2012 die TKG-Novelle in Kraft, die erheblichen Implementierungsaufwand und Umsatzeinbußen für die gesamte Branche mit sich brachte.

Im Juli 2012 wurden mit der Roaming III-Verordnung die Preisobergrenzen für Roaming-Dienste erneut abgesenkt. Doch damit nicht genug – es wurden auch „strukturelle Maßnahmen“ vorgeschrieben, die quasi den entbündelten Zugang zu Roaming-Diensten ermöglichen sollen. Was als wohlgemeinte Maßnahme zur Stärkung des Wettbewerbs angedacht war, wird der Branche in erster Linie viele Millionen Euro Implementierungskosten bescheren – mit fraglichen Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbrauchernutzen.

Im Dezember 2012 mussten die Mobilfunknetzbetreiber eine abermalige erhebliche Absenkung der Mobilfunkterminierungsentgelte – beinahe eine Halbierung – verkraften. Dem Mobilfunkmarkt werden so erneut viele Hundert Millionen Euro entzogen. Ginge es nach der Europäischen Kommission, wäre die Absenkung möglicherweise sogar noch stärker ausgefallen. Hier sollte der Bundesnetzagentur der Rücken gestärkt werden, um noch weitergehende Absenkungen zu vermeiden.

Eine Regulierung mit Augenmaß muss die Gesamtsituation am Mobilfunkmarkt im Blick haben und sicherstellen, dass die Summe der gesetzgeberischen und regulatorischen Eingriffe die Innovations- und Investitionskraft der Branche nicht beschädigt. Dies muss auch vorderster Maßstab für die 2013 anstehende Regulierungsentscheidung zu den 900/1800 MHz-Frequenzen sein: Diese Frequenzen sind für die Netzbetreiber unverzichtbar, um den Kunden auch künftig flächendeckenden Mobilfunk auf höchstem Niveau bieten zu können. Eine Versteigerung dieser Frequenzen würde den Markt zutiefst verunsichern, notwendige Investitionen würden auf Eis gelegt und der Beitrag der Mobilfunkbranche zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung wäre kaum noch erreichbar. Um das zu vermeiden, müssen die Nutzungsrechte an diesen Frequenzen kurzfristig verlängert werden.

Der Beitrag von Nicolas Biagosch, CEO von simyo, ist ursprünglich im VATM-Jahrbuch 2012/2013 erscheinen.

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