Neue Facebook-AGB: Bundestag diskutiert, Datenschutzbehörde prüft

Veröffentlicht am 06.02.2015

Am Europäischen Datenschutztag stand im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz ein spezifischer Aspekt des Themas Datenschutz auf der Tagesordnung: die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook, die das Unternehmen am 30. Januar 2015 eingeführt hat. Die Nutzer können einerseits genauer als bisher festlegen, welche ihrer Facebookkontakte ihre Einträge sehen können. Andererseits sammelt Facebook laut den neuen AGB noch mehr Daten seiner Nutzer als zuvor und wertet diese für die Einblendung personenbezogener Werbung aus. So zeichnet Facebook geräteübergreifend auf, welche Seiten seine Nutzer im Netz besuchen und welche Apps sie benutzen. Auch auf den aktuellen Standort zugeschnittene Werbung soll nun möglich sein. Ein Widerspruch gegen diese neuen Nutzungsbedingungen ist nicht möglich. Wer sich am oder nach dem 30. Januar 2015 in dem sozialen Netzwerk einloggt, stimmt den neuen AGBs automatisch zu.

Speicherung personenbezogener Daten fällt unter US-Recht

Die Fragen des Ausschusses hat am Mittwoch, 29. Januar, Richard Allan, Facebooks Policy-Direktor Europa, beantwortet. Insbesondere die Aspekte Speicherung von Daten, Weitergabe der Daten an Dritte und der mögliche Zugriff staatlicher Stellen standen im Mittelpunkt der Diskussion. Seinen Angaben zufolge werden Daten wie IP-Adressen und Standortdaten so lange gespeichert, wie dafür „wirtschaftliche Gründe“ oder Sicherheitsaspekte bestünden. Da die Speicherung auf US-Servern erfolge, fiele der Zugriff von Seiten des Staates unter US-Recht. Bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung der EU setze sich Facebook dafür ein, dass sich ein in Europa tätiges Unternehmen an die rechtlichen Vorgaben halten müsse, die in seinem Standortstaat gelten. Diese Praxis verfolgt das Unternehmen bereits jetzt und verweist in Datenschutzdebatten auf die geltenden Regelungen seines Standortes Irland.

Datenschutzbeauftragter widerspricht

Diese Position ist nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar – am Mittwochvormittag ebenfalls zu Gast im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – seit dem sogenannten Google-Spain-Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai vergangenen Jahres nicht mehr haltbar. Der EuGH hatte darin klargestellt, dass sich das in den USA ansässige Unternehmen Google in punkto Schutz persönlicher Daten an die Europäische Datenschutzrichtlinie halten müsse. Caspar ist daher überzeugt, dass Facebook an das nationale Recht gebunden sei. Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb ein Prüfverfahren gemäß Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes gegen Facebook eingeleitet.

Neue AGBs ermöglichen Datenaustausch

In einem Brief an die europäische Niederlassung des Unternehmens bittet der Hamburger Datenschützer um die Beantwortung von zwölf Fragen. Er möchte beispielsweise genau erläutert bekommen, ob mit der Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie des Unternehmens „eine technische Änderung der Verfahren des Erhebens, Verarbeitens oder Nutzens personenbezogener Daten, z.B. die Erweiterung der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittunternehmen“ einhergehe. Auch möchte er wissen, wie Facebook die Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes im Hinblick auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit gewährleiste sowie das im Telemediengesetz vorgeschriebene Trennungsgebot von Daten gewährleistet werde. Caspar hatte am Mittwoch im Ausschuss gewarnt, dass nach den neuen AGBs beispielsweise ein Datenaustausch zwischen den zu Facebook gehörenden Unternehmen wie WhatsApp und Instagram möglich sei. Auch sei derzeit unklar, ob Facebook aus den Daten Nutzerprofile bilde.

Verbraucherschutzminister Maas mahnt Korrekturen an

Inzwischen haben sich auch Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) und die Internetbotschafterin der Bundesregierung in Brüssel, Gesche Joost (SPD), kritisch zu den neuen Nutzungsbedingungen von Facebook geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Korrekturen vorzunehmen. „Jeder sollte bei Facebook auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können – anstatt nach dem Motto ‚Alles oder nichts‘ allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden“, so Maas gegenüber Spiegel Online. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber hatte bereits im Dezember ähnliche Kritikpunkte in einem Brief an Facebook Ireland geäußert. Er macht dem Unternehmen in seinem sechsseitigen Schreiben auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Er rät Facebook zum Beispiel, über die unternehmenseigene Datenverarbeitung „eine interaktive Anleitung und differenzierte Einstellungsmöglichkeiten für die Nutzer“ anzubieten.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Nadine Brockmann ist als Analystin des wöchentlichen Monitoringdienstes für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion