Nach der Bundestagswahl: Digitaler Aufbruch 2025 – 2029?

Credits: iStock / BRO Vector und Shutterstock /kanvictory
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Veröffentlicht am 24.02.2025

Es gibt kein Erkenntnisdefizit, was die Digitalpolitik angeht. Aber wohl ein Umsetzungsdefizit. Die seit heute nur noch amtierende Bundesregierung hatte sich wie einige ihrer Vorgänger viel vorgenommen. Das Abschlusszeugnis, was beispielsweise der Bitkom mit seinem „Monitor Digitalpolitik“ ausgestellt hat, sieht zumindest gemischt aus: 38 Prozent der digitalpolitischen Vorhaben wurden abgeschlossen, immerhin zehn Prozent nicht einmal angefangen und so bleiben 52 Prozent unvollendet. Einiges erreicht, aber noch immer viel zu tun. Was aus Sicht von O2 Telefónica in den vier Jahren bis 2029 von der neuen Bundesregierung unter Führung der CDU/CSU getan werden sollte, wird hier vorgestellt.

Frequenzpolitik investitionsfreundlich gestalten

Der mobile Zugriff auf das Internet ist heute allgegenwärtig und nimmt nach wie vor exponentiell zu. Diese Steigerungen des Datenverkehrs macht kurz- und mittelfristig die Nutzung weiterer Funkfrequenzen durch den Mobilfunk notwendig. Deutschland hat häufig als eines der ersten Länder zusätzliche Frequenzen für den Mobilfunk und sollte dabei auch künftig die Nase vorn haben. Sowohl im niedrigen Frequenzbereich des UHF-Spektrums unterhalb von 700 MHz also auch nicht genutztes Spektrum bei 3,7 bis 3,8 GHz sollten nach Möglichkeit für die Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk bereitgestellt werden. Notwendig ist dazu eine gute internationale Koordinierung und der Verzicht auf Auktionen, die Investitionen erschweren.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Die Bundesregierung mobilisiert zusätzliche Funkfrequenzen für moderne mobile Dienste wie 6G und intensiviert die internationale Koordinierung.
  • Die entgeltliche Verlängerung von Frequenznutzungsrechten ist gegenüber Auktionen zu bevorzugen, um negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit zu verhindern.

Hürden für Mobilfunkausbau beseitigen

Credits: Henning Koepke/o2 Telefónica

Der Anspruch an Qualität und flächenmäßige Versorgung mit Mobilfunk wachsen. Damit die investierenden Mobilfunknetzbetreiber dem nachkommen können, muss gebaut werden und dafür braucht es Rahmenbedingungen, die den Netzausbau schneller machen. Der zwischen Bund und Ländern 2023 geschlossene Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung muss schnell mit Leben erfüllt werden und weitere gesetzliche Voraussetzungen verbessert werden. Dabei ist auch die fehlende Verfügbarkeit von Stromanschlüssen im ländlichen Raum problematisch für den Mobilfunkausbau und muss dringend angegangen werden. Die Versorgung der Verkehrswege ist in den vergangenen Jahren entsprechend den staatlichen Auflagen deutlich vorangekommen, auch am Bahngleis. Allerdings ist die Versorgung in den Zügen selbst noch nicht befriedigend. Die Deutsche Bahn muss für eine echte Verkehrswende den Bedürfnissen ihrer Kunden nach einem digitalen Reiseerlebnis stärker Rechnung tragen und ihren Beitrag dazu leisten. Die DB muss ihre Infrastrukturen für den Netzausbau zu vernünftigen Konditionen bereitstellen und aktive Technik in Zügen einsetzen.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Der Ausbau digitaler Netze wird durch ein entsprechendes Gesetz beschleunigt und baurechtlich als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft.
  • Die Stromnetzbetreiber werden verpflichtet, digitale Infrastruktur wie Mobilfunkstandorte ebenso anzuschließen wie Windkraftanlagen. Konzessionsgebietsgrenzen werden für den Stromanschluss von Mobilfunkanlagen in Randlagen aufgehoben.
  • Der gesetzliche Auftrag der Deutschen Bahn zur Personenbeförderung wird im öffentlichen Interesse um die Möglichkeit zu digitalem Arbeiten im Zug erweitert.

Mehrwert eines funktionierenden Datenmarktes nutzen

Bislang ist die Nutzung selbst anonymer Verkehrsdaten aufgrund der bestehenden Datenschutzregulierung nicht ausreichend entwickelt. Die eingeschlagenen Reformbemühungen für einen  Rechtsrahmen, der das uneingeschränkte Teilen und Verarbeiten von anonymen Daten ermöglicht, müssen fortgeführt werden.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Deutschland wird eine Reform der datenschutzrechtlichen EU-Regeln aktiv unterstützen, um Datennutzung deutlich zu erleichtern und Dokumentationspflichten zu reduzieren.

EU-Telekommunikation wettbewerbsfähig machen

Seit Jahren berechnet die EU-Kommission das in Europa im Vergleich zu anderen Weltregionen fehlende Investment, das sogenannte „Investment-Gap“. Damit dies endlich geschlossen werden kann, braucht die EU ein attraktives Investitionsklima für digitale Infrastrukturen. Notwendig sind dafür eine ehrgeizige und rasche Reform des EU-Rechtsrahmen. Die verbraucherrechtlichen Regeln sind konsequent auf EU-Ebene zu harmonisieren und dürfen nicht durch deutsche Normen überboten werden.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Deutschland unterstützt die Reform des europäischen Rechtsrahmens für digitale Infrastrukturen entschieden und ermöglicht so mehr Investitionen.
  • Deutschland setzt sich für eine vollständige Harmonisierung von Verbraucherrechten auf EU-Ebene ein und verzichtet auf alle darüberhinausgehenden nationalen Regeln (kein „Gold-Plating“).

Re-Monopolisierung im Glasfasermarkt verhindern

Foto: Pixabay User Pronschee | CC0 1.0 | Ausschnitt bearbeitet

Während im Mobilfunk reger Wettbewerb herrscht, ist im Festnetzmarkt eine Re-Monopolisierung zu beobachten. Der politisch begünstigte Ansatz einer „Regulierung-light“ ist offensichtlich gescheitert, die Anbieter- und Tarifvielfalt hat sich zulasten der Verbraucher verringert. Gerade angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden Kupfer-Glas-Migration ist die freie Anbieterauswahl für die Verbraucher zu sichern. Am besten durch ein bundesweites Vorleistungsprodukt.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Verbraucher sollen auch beim Glasfaseranschluss eine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern haben. Dafür ist ein marktgerechtes bundesweites Vorleistungsprodukt bereitzustellen.

Stabiler Rechtsrahmen für Sicherheit

Die Telekommunikationsbranche ist seit vielen Jahren vertraut mit Sicherheitskonzepten und der Abwehr von Cyberangriffen. Der Schutz der Netze und der Nutzer liegt in der DNA der Netzbetreiber und damit hat die Branche eine gute Grundlage in unsicheren Zeiten. Deshalb sollten hier weitere Regelungen wie das Kritis-Dachgesetz oder die NIS2-Umsetzung mit Augenmaß vorgenommen und vor allem hohe bürokratische Bürden vermieden werden. Zusätzliche Belastungen, wie beispielsweise ein erneuter Versuch, die verfassungsrechtlich mehrfach gescheiterte anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, wäre kein produktiver Beitrag und darf keinesfalls zu Kostenbelastungen der Unternehmen führen. Insgesamt sollte die Bundesregierung die hohe Sicherheitskompetenz der Unternehmen nutzen und sie unter anderem bei der dringend notwendigen Modernisierung des Behördenfunks BOS nutzen.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Die Bundesregierung intensiviert die Kooperation zwischen öffentlichen Stellen und der Privatwirtschaft, um sichere Kommunikation wie bei BOS effizient auf dem Stand der Technik zu ermöglichen.
  • Die vertraglich zwischen Bund und Netzbetreibern vereinbarte Behandlung von kritischen Komponenten in digitalen Infrastrukturen ist eine hervorragende Grundlage. Zur Stärkung der Resilienz durch Anbietervielfalt ist die Öffnung von Schnittstellen durch entsprechende gesetzliche Verankerung vorzunehmen.

Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen

Nach einer Staatsministerin für Digitales bei der Bundeskanzlerin und nun einem Verkehrsministerium mit starker Digitalabteilung ist nun ein digitaler Aufbruch nötig. Die Bündelung in einem Digitalministerium wird von Unternehmen und vielen politischen Akteuren als Lösung angesehen.

Was in den kommenden vier Jahren zu tun ist:

  • Die Bundesregierung richtet ein echtes Digitalministerium ein, das Fortschritte in der Digitalisierung ermöglicht.

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