Mobilfunk einfach erklärt: Warum ist das UHF-Spektrum für Mobilfunk wichtig?

Veröffentlicht am 24.02.2023

Demnächst könnte international entschieden werden, ob die Frequenzen des UHF-Spektrums auch für den Mobilfunk genutzt werden dürfen. Wir erklären, was das mit der Kultur in Deutschland zu tun hat und warum die Entscheidung für eine Neuvergabe richtungsweisend sein könnte.

Unterschiedliche Frequenzen und das Recht, sie zu nutzen, sind die Grundlage für den Betrieb von Mobilfunknetzen. Über die Bereitstellung der Nutzungsrechte entscheidet in Deutschland die Bundesnetzagentur. Dies betrifft sowohl die Verlängerung oder Neuvergabe von auslaufenden Frequenznutzungsrechten als auch die Zuteilung neu verfügbarer Frequenzen. Auf internationaler Ebene gibt es zudem die Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die durch gemeinsam abgestimmte Regeln und Zuweisungen eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste international sicherstellen soll.

Besonderheiten des UHF-Spektrums

Foto: Pixabay User HoBoTrails12AM | Ausschnitt bearbeitet

Auf der nächsten Weltfunkkonferenz, die vom 20. November bis 15. Dezember 2023 stattfinden soll, wird es unter anderem um eine zukünftige Zuweisung im UHF-Spektrum (konkret den Bereich 470-694 MHz) gehen – und damit um einen wichtigen Aspekt der digitalen Zukunft Deutschlands und Europas. Denn das Spektrum im UHF- (Ultra High Frequency) bzw. Sub-700-Band gehört zum Bereich der sogenannten Flächenfrequenzen unterhalb von 1 GHz, die aufgrund ihrer Ausbreitungseigenschaften besonders gut geeignet sind, um weite Distanzen zu überwinden und eine stabile, leistungsstarke Verbindung zu sichern. Daher eignet sich dieses Spektrum sowohl für den Rundfunk als auch für die Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigem Mobilfunk in ländlichen Regionen.

Bisher wird das UHF-Spektrum in Deutschland vorrangig für das terrestrische Fernsehen über DVB-T2 genutzt und ist aktuell dem Rundfunk primär zugeteilt. Allerdings erreicht das lineare Fernsehen auf dem terrestrischen Verbreitungsweg über DVB-T2 hierzulande nur noch ca. 6 Prozent der Haushalte, weil die überwiegende Mehrheit die Inhalte über Kabel, Satellit oder IP-TV bezieht. In ländlichen Gebieten liegt der Anteil sogar nur bei ca. 4 Prozent, oftmals wird DVB-T2 zudem nur auf dem Zweitgerät genutzt. Währenddessen steigen der nicht-lineare und Streaming-Konsum von TV-Inhalten sowie die Datennutzung im Mobilfunk weiter an. Aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen sollte deshalb langfristig die Möglichkeit bestehen, den Frequenzbereich 470-694 MHz auch für den Mobilfunk nutzen zu können, damit man auf veränderte Bedarfe der Bevölkerung künftig flexibler reagieren kann.

Die Sorge um die Kulturfrequenzen

Das UHF-Spektrum wird darüber hinaus derzeit auch für Funkmikrofone und die drahtlose Ton- und Eventtechnik der Veranstaltungsbranche genutzt. Den sogenannten drahtlosen Produktionswerkzeugen werden dafür jene Frequenzen überlassen, die nicht für den terrestrischen Rundfunk gebraucht werden. Dafür hat sich in Deutschland der Begriff der „Kulturfrequenzen“ eingebürgert. Angesichts einer möglichen Neuvergabe des Frequenzbandes an den Mobilfunk ab 2030 besteht in der Kultur- und Veranstaltungsbranche nun die Sorge, dass dann die Frequenzen für Funkmikrofone und Co. knapper werden und Events ausfallen oder teurer werden könnten.

Allerdings wäre es auch im zukünftigen Sub-700-Band weiterhin möglich, die sogenannten Duplexlücken für Drahtlosmikrofone zur Verfügung zu stellen, wie die Mobilfunkanbieter hervorheben. Zudem existieren oberhalb von 1 GHz weitere zugängliche Frequenzbänder für Funkmikrofone, die wegen der geringen erforderlichen Reichweiten, etwa im Theater oder Kirchenumfeld, technisch nahezu gleichwertig sind. Eine Koexistenz zwischen den Mobilfunk- und den Kulturfrequenzen im UHF-Spektrum ist also durchaus machbar.

Foto: Pixabay User TheAngryTeddy | CC0 1.0 | Ausschnitt bearbeitet

Ko-primäre Zuweisung als Zwischenlösung

Zudem argumentieren Telefonica Deutschland und die anderen Mobilfunkanbieter dafür, dass die konkrete Entscheidung, wie das Sub-700-Spektrum nach 2030 in Deutschland genutzt wird, gar nicht in naher Zukunft getroffen werden muss. Vielmehr solle sich die Bundesregierung auf der anstehenden Weltfunkkonferenz zunächst für eine Ko-primäre Zuweisung dieser Frequenzen aussprechen. Dies würde bedeuten, dass die Frequenzen in der internationalen Regulierung sowohl für eine Rundfunk- als auch Mobilfunk-Nutzung ausgewiesen werden. Die einzelnen Regionen und Länder können dann selbst entscheiden, wie das Spektrum genutzt werden soll.

Eine klare Positionierung Deutschlands in der Frage zeichnet sich momentan noch nicht ab. Da mit Blick auf die Frequenzen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sowie des BOS-Funks auch die Bundesländer politisch beteiligt werden müssen, reden die Ministerpräsidentenkonferenz, die Innenministerkonferenz und die Rundfunkkommission der Länder mit. Da sich zwischen diesen Akteuren eine Aufschiebung der endgültigen Entscheidung abzeichnet, wäre die Ko-primäre Zuweisung eine gangbare Lösung für eine spätere flexible Zuweisung der begehrten Frequenzen.

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