Milliardenprogramm für Digitale Bildung

Veröffentlicht am 20.10.2016

„DigitalPaktD“ soll es heißen, das fünf Milliarden Euro teure Investitionsprogramm des Bundes für IT-Infrastruktur an Schulen. Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka stellte den Pakt am 12. Oktober als Teil ihrer Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ vor. Zwar sind die Eckpunkte des Programms recht konkret formuliert, es ist aber, nach ihren Aussagen während der Pressekonferenz, bisher weder innerhalb der Bundesregierung noch mit den Bundesländern abgestimmt. Nach Wankas Vorstellungen sollen Bund und Länder sich gegenseitig verpflichten: Der Bund würde sich verpflichten, für fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen zu fördern. In einem bei der Vorstellung der Strategie verteilten Papier zum Digitalpakt heißt es, es gehe um etwa 40.000 Schulen: „Es sollten sowohl die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wie die beruflichen Schulen und die Grundschulen, jeweils in öffentlicher und privater Trägerschaft, gefördert werden.“ Als Gesamtvolumen der Bundesmittel seien fünf Milliarden Euro „angedacht“.

Bildung-Default-Motiv-1500x984Als Beispiele für die förderfähige Infrastruktur werden in dem Papier Breitbandanbindung, WLAN-Ausleuchtung und Endgeräte genannt. Antragsberechtigt sollen die Schulträger sein, nicht einzelne Schulen. So werde der Aufbau zentralisierter Strukturen bei den Schulträgern mit den entsprechenden Skalenerträgen gefördert und vermieden, dass einzelne Schulen mit der Erstellung eines Medienentwicklungskonzeptes überlastet würden. Die Bundesländer sollen sich im Gegenzug für die Bundesmittel dazu verpflichten, Wartung und Betrieb der digitalen Infrastruktur sicherzustellen und sich auf gemeinsame technische Standards verständigen. Außerdem sollen sie sich dazu verpflichten, „digitale Bildung zu realisieren“ – und zwar „durch die Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte und die Umgestaltung der Lehreraus- und Fortbildung“.

Eine der zentralen Fragen, die vor der Umsetzung des Digitalpaktes geklärt werden müssen, ist die rechtliche Verankerung des Programms. Wanka möchte das Programm auf den Weg bringen, ohne das Kooperationsverbot im Grundgesetz aufzuheben, dass dem Bund eine Mitwirkung an der Schulpolitik verbietet. Sie schlägt als Rechtsgrundlage für den Pakt „eine Bund-Länder Vereinbarung nach Art. 91c GG“ vor. Danach können „Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.“ Man könne sich nicht 100 prozentig sicher sein, dass man den Artikel genau so nutzen könne, aber nach Rücksprachen mit Rechtsexperten innerhalb und außerhalb der Bundesregierung gehe sie davon aus, sagte Wanka.

Auf die Frage nach dem Starttermin für den Pakt antwortete die Ministerin:

„Wenn es nach mir geht, dann zu Beginn der neuen Legislaturperiode. Das hängt aber nicht nur von mir ab, sondern auch von der Gesprächsbereitschaft der Länder.“

Offenbar ist das Programm auch noch nicht mit dem Koalitionspartner abgestimmt. Auf mehrfache Nachfrage, ob mit dem Koalitionspartner besprochen worden sei, woher die Milliarden kommen, sagte Wanka:

„Natürlich reden wir immer und ich habe denen gesagt ‚ich mach einen Vorschlag, der den gesamten Bildungsbereich umfasst – und der liegt jetzt auf dem Tisch.“

Im Strategiepapier des BMBF werden insgesamt fünf Handlungsfelder für die digitale Bildung genannt:

  • Digitale Bildung vermitteln
  • Leistungsfähige Infrastrukturen ausbauen
  • Zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffen
  • Strategische Organisationsentwicklung unterstützen
  • Internationale Potenziale nutzen.

Für jedes Handlungsfeld wird eine Vision für das Jahr 2030 skizziert. Für das Kapitel „Zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffen“ lautet diese zum Beispiel: „Der Rechtsrahmen für die Produktion und Nutzung digital gestützter Bildungsangebote ist zeitgemäß und handhabbar und entspricht insbesondere den Anforderungen an Datenschutz und Urheberrecht. In allen Bildungsbereichen bestehen einvernehmliche und transparente Regelungen für den Umgang mit individuellen Daten. Im Lernprozess generierte Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Lehrende, Lernende und Produzierende von Lehr- und Lernmaterialen sind über den rechtliche Rahmen hinreichend informiert und bewegen sich sicher in ihm.“

Das Bildungsministerium will einen Rechtsrahmen für digitale Bildungsangebote schaffen, der „den Anforderungen an Urheberrecht, Datenschutz und Datensparsamkeit gerecht wird.“ Der Begriff der „Datensparsamkeit“ wird in dem Abschnitt mehrfach erwähnt, ist aber in der Bundesregierung umstritten. Wankas Kabinettskollege Alexander Dobrindt (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU), hat mehrfach erklärt, dass er den Grundsatz für überholt hält und „Datenreichtum“ ein besserer Maßstab für die Politik sei. Wanka betonte bei der Vorstellung der Strategie, dass der jetzige Stand nicht endgültig sei. Es sei eine „lernende Strategie“. „Für alles gibt es jetzt keine bisher bewährten Wege, sondern wir brauchen noch Erkenntnisse,“ so die Ministerin. Sie verwies darauf, dass für den Dezember die Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt“ erwartet werde. Die Länder-Kultusminister und das BMBF hätten vereinbart, die Ergebnisse zusammenzuführen.

Eine Gelegenheit zur Diskussion über das Thema sei auch der IT-Gipfel Mitte November in Saarbrücken, bei dem „Digitale Bildung“ im Mittelpunkt steht. Die Ministerin kündigte an, dass dort ein Pilotprojekt zur Schul-Cloud präsentiert werde. Im Strategiepapier heißt es zur zentralen Schul-Cloud:

„Dort werden schulische Hard- und Software zentral betrieben, administriert und gewartet – in den Schulen müssen lediglich Tastaturen und Monitore bereitgestellt werden.“

Das Projekt im Rahmen des MINT-EC-Schulnetz sei eine Kooperation zwischen BMBF, den Ländern und dem Hasso-Plattner-Institut.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Sascha Klettke ist Chef vom Dienst und Analyst für Netzpolitik.

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