Meine Nummer gehört mir
Für viele Menschen ist ihre Telefonnummer eine Konstante im Leben. Die Mobilfunknummer erst recht, sie übersteht Umzüge und bleibt ganz einfach der Anlaufpunkt für alle Freunde, Bekannte und Geschäftspartner. Das Bedürfnis, seine Rufnummer zu behalten, wird deshalb zu Recht vom Gesetzgeber geschützt. In § 46 des Telekommunikationsgesetzes werden alle Telefonnetzbetreiber verpflichtet, die Mitnahme der Nummer möglich zu machen.
So weit die Theorie. In der Praxis gibt es heute noch starke Beschränkungen. Die Nummernmitnahme kann nämlich nach den aktuellen Regeln erst nach Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Es gibt zwar viele Varianten, während der Laufzeit trotzdem den Anbieter zu wechseln. Aber das klappt immer nur um den Preis, seine gute alte Handynummer aufzugeben. Das möchten viele Verbraucher aus verständlichem Grund nicht und dadurch entsteht eine „Wechselbarriere“ – der Kunde hat nicht mehr die freie Wahl des Anbieters.
Wie könnte eine Lösung aussehen? Österreich ist zwar nicht bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika dabei, hat aber deutlich bessere Regeln für die Nummernübertragung. Dort ist klipp und klar vorgegeben, dass die Mitnahme nicht aufgrund von Mindestvertragsdauer oder Kündigungsfrist verweigert werden darf. In dieser Frage sollten wir also von unseren Nachbarn im Süden lernen und ganz einfach die anstehende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes nutzen. Damit wir ebenso einfache und einleuchtende Regeln haben und jeder Nutzer sagen kann: Meine Nummer gehört mir!