Marlis Tepe: Bund kann jetzt die Weichen für digitales Klassezimmer stellen
Nach eineinhalb Jahren Bundestagsausschuss Digitale Agenda und einem Jahr Digitale Agenda der Bundesregierung möchten wir erfahren, welche Ergebnisse erreicht wurden und wo aus Sicht der politischen Entscheider noch etwas zu tun bleibt. Heute stellt sich Marlies Tepe, Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, unseren Fragen zur digitalen Bildungspolitik in Deutschland.
Seit Juni 2013 ist Marlis Tepe Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Im Sommer dieses Jahres wurde die Hauptschullehrerin auch zur Vizepräsidentin der Bildungsinternationale gewählt. Die GEW vertritt deutschlandweit über 270.000 Frauen und Männern, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten. Als Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund macht sich die GEW für die Interessen der Beschäftigten in Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen stark.
Die Bundesregierung hat vor einem Jahr ihre Digitale Agenda verabschiedet, im Bundestag wurde sogar ein eigener Ausschuss dazu eingerichtet. Wie nimmt die GEW die Digitalisierungspolitik des Bundes wahr?
Die Digitale Agenda der Bundesregierung ist ein erster Schritt der Politik, sich in die voranschreitende Digitalisierung einzumischen. Allerdings lässt sie insbesondere im Wissenschafts- und Bildungsbereich noch Wünsche offen. Die Bundesregierung macht viele Ankündigungen zum zukünftigen Engagement in Bildung und Forschung, aber konkrete Pläne oder Zusagen gibt es nicht. In der Digitalen Agenda ist vielfach die Rede von der Förderung „digitaler Infrastruktur“, doch die kostet Geld. Wer soll diese Kosten tragen? Für die GEW muss eine digitale Infrastruktur gleichbedeutend sein mit Chancengleichheit. Alle Menschen brauchen einen Zugang zum Wissen im Netz. Der Bund darf jetzt die Chance nicht verpassen, mit einem freien Zugang zu Wissen im Netz für Chancengleichheit in der Bildung zu sorgen.
Welche Rolle spielt die Digitalpolitik der Bundesregierung im föderalen Bildungssystem? Kann der Bund die Digitalisierung der Bildung überhaupt vorantreiben?
Die Bundesregierung kann jetzt die Weichen für das „digitale Klassenzimmer“ stellen. Das funktioniert nur in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Investitionen in die Ausstattung der Schulen sind lange vernachlässigt worden, viele Schulen sind technisch auf dem Stand der Jahrtausendwende stehen geblieben. Wenn der Bund die Länder und Schulen jetzt unterstützt, kann der Weg zum „digitalen Klassenzimmer“ gelingen. Dazu gehört übrigens nicht nur technische Ausstattung. Digitale Medien umgeben uns schließlich in allen Lebensbereichen. Es erfordert fächerverbindendes Engagement, die Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. Dazu brauchen wir ein breit angelegtes Fortbildungsangebot für die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen. Wir müssen sie unterstützen im Umgang mit neuen Medien. Wir sollten aber ebenso neue didaktische Wege aufzeigen, die technologischen Aspekte der Medienpädagogik fächerübergreifend zu unterrichten und digitale Medien gewinnbringend in den Fächern einzusetzen.
Die „digitale Wissensgesellschaft“ ist ein Ziel der Digitalen Agenda. Wie positioniert sich die GEW zu mehr Digitalisierung in der Bildung und wie lassen sich Zweifler aus der Praxis überzeugen?
Auch bei den Lehr- und Lerninhalten schreitet die Digitalisierung mit schnellen Schritten voran. Das „Netz des Wissens“ ist eine enorme Chance auch für bildungsferne Schichten, Zugang zu Bildung zu erhalten. Gerade das Aufkommen von OER (Online Educational Resources) belegt dies. Allerdings beobachtet die GEW mit Sorge, dass viele Schulen teilweise mit schlechten Materialien überschwemmt werden. Vor der Entscheidung für oder wider digitale Medien sollten immer Vor- und Nachteile abgewogen werden. Gerade für Materialien aus dem Netz gilt es zu hinterfragen, wer AutorIn ist, welche ideologischen oder ökonomischen Interessen dahinter stecken oder ob sich nicht Printmedien besser eignen. Wir regen ein Qualitätssiegel für freie Unterrichtsmedien nach dem Vorbild der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien an. Wir betrachten es auch als Aufgabe der Kultusministerkonferenz, für die Qualitätssicherung und die Orientierung der KollegInnen Verantwortung zu übernehmen.
Welche Bedeutung kommt der Strategie „Digitales Lernen“ zu, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist, und welche Erwartungen hat die GEW daran?
Neue Medien sind schon heute ein Teil des Alltags. Die Digitalisierung ist nicht mehr wegzudenken. Kinder wachsen heute mit WhatsApp und der ständigen Verfügbarkeit von Informationen auf. Diesen Prozess müssen wir als verantwortungsbewusste PädagogInnen begleiten. Die GEW macht sich daher für die fächerübergreifende Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe stark. In allen Fächern sollten digitale Medien zum Werkzeug und Systematik der Informationstechnologien zum Thema werden. Nur so kann die Digitalisierung in allen Lebensbereichen begleitet werden. Aber: digitale Medien dürfen kein Selbstzweck sein. Sie sollten den didaktischen Ablauf sinnvoll unterstützen, das gilt insbesondere für inklusive Lernszenarien und die Anforderungen, die heterogene Gruppen stellen. Außerdem sollten wir beachten, dass Lernen in Beziehungen geschieht. Das heißt für die Praxis: Lehrkräfte können durch die Digitalisierung nicht ersetzt werden. Uns ist zudem wichtig, gerade bei digitalen Lerninhalten auch auf die Chancengleichheit zu achten. Inhalte und Werkzeuge müssen für alle kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Am besten sollte die Digitale Agenda Anlass sein, wieder zur Lehr- und Lernmittelfreiheil zurückzukehren, die in den letzten Jahren immer mehr durchlöchert worden ist.
Das Internet ist aus einer Vernetzung von Universitäten und Forschungseinrichtungen entstanden. Der Bund plant jetzt die Einrichtung eines zentralen Internet-Instituts. Welche Aufgaben sollte Ihrer Ansicht nach das zentrale Internet-Institut erfüllen und welchen Fragen sollte sich die Forschung als erstes widmen?
Ein zentrales Institut kann im Sinne der Qualitätssicherung von Lehr- und Lernmaterialien die AutorInnenschaft überprüfen und Nutzungsrechte erwerben. Die Materialien können so allen Bildungseinrichtungen zur freien Verfügung gestellt werden, ohne dass jede einzelne Lehrkraft sich um Urheberrechte kümmern muss. Das ginge z.B. über die „Digitale Bibliothek“, wie es in der Digitalen Agenda heißt. Der Grundsatz der Chancengleichheit muss dabei als zentrale Leitlinie dienen. Denn für die GEW ist klar: Die Vorteile der Digitalisierung von Bildung liegen auch darin, mehr Chancengleichheit zu ermöglichen.