Letzter Halt: Plattformregulierung

Als der TV noch bessere Zeiten hatte. Foto: CC-By 2.0 Flickr User gothopotam
Veröffentlicht am 01.02.2016

Nicht nur die vom Aussterben bedrohten Zeitungen, sondern auch die Fernsehleute müssen sich immer öfter die Frage stellen „Wie überleben?“. Denn obwohl immer mehr Bildschirme in den deutschen Haushalten zu finden sind – 50 Millionen in 2015 – verschwinden traditionelle Geschäftsmodelle in der Fernsehbranche. Welche Alternativen gerade entstehen, diskutierte am 27. Januar die old und new economy des Bewegtbildes auf dem Bitkom-Kongress „NewTV Summit 2016: How to survive? NewTV between Business, Technology & Policy“. Nicole Agudo Berbel von ProSiebenSat.1 machte in ihrer Rede vor Ort klar, wo das Problem für die linearen Fernsehanbieter liegt: „Content anytime, everywhere“. Die Veranstalter übersetzen das in: „Für die Konsumenten gilt heute: Was ich will, wann ich will, wo ich will.“

Nur noch seltene Lagerfeuermomente

TV Fernseher
Als der TV noch bessere Zeiten hatte. Foto: CC-By 2.0 Flickr User gothopotam

Durch die Multiscreen-Nutzung und die immer weiter verbreitete On-Demand-Mentalität wird es für die traditionellen TV-Anbieter immer schwieriger, ihre Zielgruppe zu erreichen. Zwar gibt es immer noch die Lagerfeuermomente des deutschen Fernsehens, aber auch beim Tatort geht ohne den zweiten Screen für den Twitterfeed schon lange nichts mehr.

Für die TV-Sender stellen sich durch den Nutzungswandel und die neuen Bewegtbild-Angebote, auf die nun auch Zeitungsverlage und andere setzen, ganz neue Fragen. Früher ging es um die gerechte Verteilung der begrenzten Frequenzen für die Ausstrahlung des Programms. In der digitalisierten Medienwelt sind die Möglichkeiten fast grenzenlos, dafür ist die Aufmerksamkeit für das lineare Fernsehen inzwischen der begrenzende Faktor.

Meinungsvielfalt sichern

Damit das Publikum sie nicht ganz aus den Augen verliert, setzen sowohl die öffentlich-rechtlichen Sender als auch die privaten Anbieter auf die Plattformregulierung. Darüber soll abgesichert werden, dass Nutzer auch über Online- oder Smart-TV-Portale Zugang zu Inhalteangeboten erhalten, die sie sich vielleicht nicht aussuchen würden, die aber die gesellschaftliche Meinungsvielfalt sichern sollen. Schließlich berufen sich die öffentlich-rechtlichen Medien auf ihren gesetzlichen Auftrag: Er soll „mit seinen Programmangeboten ‚zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung’ leisten“.

Die drängenden Fragen, die sich aus dieser Aufgabenstellung ergeben, bringen auch die zusammen, die sich sonst im Wettbewerb gegenüberstehen: Die Medienanstalten, die ARD, das ZDF und der VPRT. Gemeinsam haben die Programmanbieter bereits im Jahr 2013 konkrete Forderungen zur Reform der Plattformregulierung vorgelegt. Diese harren allerdings noch der Bearbeitung. Der politische Handlungsdruck wächst jedoch mit der Anzahl der audiovisuellen Plattformen, die fast ohne Regel auskommen, während sich beim klassischen Fernsehen bei jeder Frage die Länder gemeinsam über den Medienstaatsvertrag beugen müssen.

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