Leistungsschutzrecht: Einig in der Uneinigkeit

Veröffentlicht am 07.12.2012

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht lässt Deutschland nicht los. Auch gut eine Woche nach der Debatte im Bundestag beherrscht das Thema weiterhin die meisten Diskussionen im Netz. Insofern war das Interesse und am UdL Digital Talk groß; schließlich waren mit Christoph Keese vom Axel Springer Verlag und Kay Oberbeck von Google die entscheidenden Treiber des Streits auf dem Podium versammelt.

Beide, Keese und Oberbeck, waren um Sachlichkeit bemüht und stellten von Beginn an klar, dass sie ihre bisherige eigene Wortwahl, die zumindest zum Teil das Ziel und auch den guten Ton verfehlt hat, bedauerten. Gleichwohl: Die Diskutanten waren sich schnell einig, dass sie sich nicht einig seien. Allein die Definition des Begriffs „Kopieren“ nahm deutlich mehr Zeit in Anspruch, als man es vermuten könnte. Oberbecks These, dass Suchmaschinen wie Google einen „Beitrag leisten, dass Inhalte von Verlagen gefunden werden“, stimmte Keese zu. Über eine Milliarde Klicks im Monat, so Oberbeck, führe Google allein von Google News auf Verlagsinhalte. Aber, so Keese: Verlage bräuchten eine entsprechende Lizenzvereinbarung zur Nutzung der Inhalte. Denn: Die Aufgabe der Verlage sei es nun mal, „Geld mit Inhalten zu verdienen“.

Der UdL Digital Talk mit Christoph Keese und Kay Oberbeck
Der UdL Digital Talk mit Christoph Keese und Kay Oberbeck, Foto: E-Plus Gruppe
Spätestens bei den Fragen aus dem Publikum wurde offensichtlich, wie mehrschichtig die Diskussion ist. Keeses Hinweis, ein Gesetz zum Leistungsschutzrecht, würde nicht nur die Interessen der Verlage sondern auch die der Journalisten schützen, fand schnell Gegner. Eine freie Journalistin meldete sich zu Wort und erklärte, dass vor allem Google ihr einen wertvollen Dienst erweise, indem ihre Texte allgemein zugänglich gemacht würden und somit ihren Marktwert steigern könnten.

Parallel zur Diskussion im BASE_camp fand auch eine Debatte auf twitter statt – mit dem Ergebnis, dass UdL Digital Trending Topic wurde. Leistungsschutzrecht ist und bleibt also ein Thema, über das zu sprechen ist.

Weitere Berichte zum UdL Digital Talk sind bei kriegs-recht, heise, Meedia, den Netzpiloten, beim Presseschauder, bei heyeje, im Schriftraum, bei Jens Best und bei Berufebilder erschienen.

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