Kabinett beschließt Fortschrittsbericht zum Schutz der Privatsphäre

Veröffentlicht am 20.08.2013

In der letzten Sitzung am 14. August beschloss das Bundeskabinett den ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Acht-Punkte-Programms, welches Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Juli 2013 vorgestellt hatte. Der Bericht mit dem Titel „Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ war von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegt worden. Die jeweils zuständigen Ressorts hatten die Maßnahmen diskutiert und beschlossen.

Der Bericht beschreibt in acht Punkten verschiedene Maßnahmen, welche die Bundesregierung zum verbesserten Schutz der Privatsphäre der Bürger vorantreibt bzw. in naher Zukunft plant. Unter anderem strebt die deutsche Regierung eine Deklassifizierung der als Verschlusssache eingestuften Abkommen mit den Regierungen der USA und Frankreichs an, um Verwaltungsabkommen öffentlich zugänglich machen zu können. Auch will die Bundesregierung weiterhin die Initiative fördern, ein Fakultativprotokoll zu Artikel 17 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 1966 zu erarbeiten, um willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in das Privatleben und den Schriftverkehr zu unterbinden. Zudem setzt sich Deutschland laut des Berichts auch auf europäischer Ebene hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung u.a. dafür ein, dass eine Auskunftspflicht der Firmen in die Verordnung aufgenommen wird, wenn Daten an Drittstaaten übermittelt werden.

Ergebnisse sollen beim IT-Gipfel präsentiert werden

Ferner fordert das Programm der Bundesregierung, dass die Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedsländer gemeinsame Standards für ihre Zusammenarbeit ausarbeiten. Auch die europäische IT-Strategie soll weiter vorangetrieben werden, so der Bericht. Auf dem Nationalen IT-Gipfel am 10. Dezember 2013 sollen erste Ergebnisse zur Arbeit an einer gemeinsamen europäischen IKT-Strategie vorgestellt werden. Anfang September soll ein „Runder Tisch“ stattfinden, zu dem die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Rogall-Grothe, eingeladen hatte. Ergebnisse dieser Sitzung sollen Impulse für die kommende Legislaturperiode geben und außerdem im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat erörtert werden. Vertreter aus Politik, Verbänden, Ländern, Wissenschaft und IT-Unternehmen sollen dabei Fragen wie etwa die Förderung von IT- Sicherheitsmaßnahmen, die Nachfragesteuerung des Staates zur Förderung innovativer IT-Sicherheitsprodukte und verstärkte Anstrengungen im Bereich der IT-Sicherheitsforschung diskutieren. Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung an zu prüfen, ob rechtliche Anpassungen im Bereich des Telekommunikations- und IT-Sicherheitsrechts zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte erforderlich sind.

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Berliner Informationsdienst auf UdL Digital. Aylin Ünal ist als Redakteurin des wöchentlich erscheinenden Monitoring-Services für das Themenfeld Netzpolitik verantwortlich.

Schlagworte

Empfehlung der Redaktion