Interview mit Ralf Koenzen vom Verbund der Hersteller von Telekommunikations-Endgeräten zur freien Endgerätewahl

LANCOM Systems - Foto: Martin Rottenkolber
Veröffentlicht am 24.04.2015

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel lässt den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen und hat einen Entwurf des Telekommunikations-Endgerätegesetzes vorgelegt, mit dem der sogenannte Routerzwang abgeschafft werden soll. Viele Netzbetreiber setzen als Netzabschlusspunkt einen Router ein, was aber nach Ansicht der Politik nicht mit EU-Vorgaben vereinbar ist. Die im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorgesehene freie Wahl des Endgerätes soll für mehr Nachhaltigkeit und mehr Wettbewerb sorgen. Nach unserem Interview mit Dr. Andrea Huber von ANGA haben wir nun mit Ralf Koenzen vom Verbund der Hersteller von Telekommunikations-Endgeräten über die Abschaffung des Routerzwangs gesprochen.

Ralf Koenzen LANCOM System
LANCOM Systems – Foto: Martin Rottenkolber

Herr Koenzen, trotz Einwänden aus Teilen der Telekommunikations- und Kabelbranche hat das Bundeswirtschaftsministerium kürzlich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs veröffentlicht. Wie beurteilen Sie den Gesetzentwurf?

Wir als Verbund der Hersteller von Telekommunikations-Endgeräten begrüßen die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrücklich. Das geplante Gesetz sorgt dafür, dass die Anwender das Anschlussrecht, also die Wahlfreiheit und Hoheit über ihr Endgerät wiedererlangen. Zudem werden ernstzunehmende datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt. Dabei geht es um die potenziellen Zugriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber auf die Endgeräte im Rahmen des Routerzwangs. Besonders positiv finden wir die Tatsache, dass das neue Gesetz sowohl für DSL als auch für Kabel und Glasfaser gelten soll, also diskriminierungsfrei alle derzeit existierenden Zugangstechnologien umfasst. Wir kennen auch keine belastbaren technischen oder rechtlichen Gründe, die gegen die freie Endgerätewahl sprechen. Behauptungen, dass die freie Routerwahl zum Beispiel im Kabelnetz aus technischen Gründen nicht möglich sei, lassen sich leicht widerlegen. Man braucht bloß einen Blick in den US-amerikanischen Kabelmarkt mit rund 55 Millionen Internetanschlüssen zu werfen. Dort haben die Kunden die Wahl, entweder eines der zahlreichen im Handel verfügbaren Kabelmodems anzuschließen oder ein Gerät vom Provider zu mieten. In beiden Fällen können sie gleich einfach lossurfen oder telefonieren. Das funktioniert ganz wunderbar.

Viele Internetdienstanbieter haben ihren Kunden bei Vertragsabschluss bisher Router von einigen ausgewählten Firmen kostenlos oder gegen einen geringen Aufpreis zur Verfügung gestellt. Bringt die Einführung der freien Endgerätewahl einigen Routerproduzenten also auch Nachteile?

Zunächst möchte ich mit einem Missverständnis aufräumen: Das neue Gesetz bringt an dieser Stelle keinerlei Änderung mit sich, erst recht keine Nachteile für einzelne Hersteller. Netzbetreiber, die ihren Kunden bislang ein Endgerät zur Verfügung gestellt haben, können dies auch ohne Einschränkung weiterhin tun. Nur können sie ihre Kunden zukünftig nicht mehr dazu zwingen, ausschließlich das von ihnen bestimmte Endgerät zu verwenden. Wir sehen darin nur Vorteile: Die Verbraucher haben mehr Wahlmöglichkeiten und können zukünftig von noch innovativeren Produkten und einer größeren Gerätevielfalt profitieren. Viele der Unternehmen unseres Verbunds arbeiten übrigens seit langem partnerschaftlich und sehr erfolgreich mit Netzbetreibern und Diensteanbietern zusammen. Wir freuen uns auf den fairen und offenen Wettbewerb um das beste Endgerät, in dem zukünftig der Anwender entscheidet, welches Gerät seinen Anforderungen entspricht.

Welche Vorteile hat Ihrer Ansicht nach die freie Routerwahl für den Internetkunden? Ist die Konfiguration für technische Laien nicht zu kompliziert?

Der Anwender kann zukünftig wieder selbst entscheiden, welches Endgerät seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Zudem erlangt er dadurch, dass das Endgerät bald nicht mehr Teil des Provider-Netzes sein soll, die Hoheit über sein privates Netz und die darin vorhandenen Daten und Informationen zurück. Die Inbetriebnahme eines Routers ist inzwischen so einfach wie bei den meisten elektronischen Geräten. Wir reden hier beispielsweise vom Anschluss zweier Kabel und der Eingabe von Zugangsdaten, meist in Form von Benutzernamen und Passwörtern. Viele Produkte bieten auch eine Vorkonfiguration für verschiedene Netzanbieter – ein neues Smartphone in Betrieb zu nehmen ist auch nicht einfacher.

Was entgegnen Sie Kritikern, die befürchten, dass eine freie Routerwahl den Internetzugang durch Unbefugte und damit den Missbrauch befördert?

Mit diesen aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Argumenten wurde auch schon versucht, die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990ern zu verhindern. Aus der heutigen Perspektive wissen wir, dass derlei Bedenken völlig unbegründet waren. Die Abschaffung des Routerzwangs ändert nichts an den hohen Sicherheitsstandards und den Mechanismen zur Verhinderung von Missbrauch. Im Gegenteil. Unserer Meinung nach bewirkt die freie Routerwahl sogar deutlich mehr Datenschutz und -sicherheit. Denn wenn sich das Endgerät nicht mehr in der Hoheit des Netzbetreibers befindet, hat dieser auch keinen potenziellen, permanenten Zugriff auf die dort vorliegenden Informationen über das dahinter liegende, private Netz des Users. Dazu gehören beispielsweise die Informationen, wann welche Geräte genutzt werden, wie diese Geräte bezeichnet sind oder welche MAC-Adresse sie tragen. Im Übrigen ist der Mobilfunk – genau wie das Kabel – ein Shared Medium, auf das alle Netzwerkteilnehmer gleichzeitig Zugriff haben. Dennoch käme hier keiner auf die Idee, zu behaupten, die freie Handywahl würde den Missbrauch befördern.

Das Strucksche Gesetz besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist. Welche Verbesserungen wünschen Sie sich im parlamentarischen Prozess? Vor welchen Veränderungen würden Sie warnen?

Für den parlamentarischen Prozess würden wir uns wünschen, dass der Gesetzentwurf vor allem hinsichtlich der Begriffsdefinitionen hier und da noch konkretisiert wird. Damit könnte verhindert werden, dass es zukünftig weiterhin „Lücken“ gibt, die Netzbetreiber für ihre Zwecke nutzen könnten. Ausdrücklich warnen möchten wir davor, den Gesetzentwurf vor allem mit Blick auf die Technologieneutralität „aufzuweichen“. Das Gesetz sollte alle Technologien – also DSL, Kabel und Glasfaser – gleichermaßen regulieren und keine „Sonderwünsche“ einzelner Netzbetreiber berücksichtigen, die technisch nicht notwendig sind. Die bislang angeführten technischen und rechtlichen Gründe beispielsweise der Kabelnetzbetreiber sind aus der Luft gegriffen und von uns bereits mehrfach mit Fakten wiederlegt worden. So wird es durch die freie Endgerätewahl mitnichten zu mehr Störungen im Kabelnetz kommen. Die Netzbetreiber sind schon heute verpflichtet, die Netzzugangsschnittstellen zu spezifizieren, an die die Endgeräte angeschlossen werden. Auf Basis dieser Informationen können wir als Hersteller passende Endgeräte für das jeweilige Netz entwickeln. Und weil der Netzzugang eben spezifiziert und das Kabelnetz international standardisiert ist, bedarf es auch keines langwierigen Zertifizierungsprozesses. Letztlich ist es die Aufgabe der Endgerätehersteller (und nicht die der Netzbetreiber), ihre Geräte standard- bzw. netzkonform zu entwickeln und somit sicherzustellen, dass die Produkte funktionieren. Dass wir Hersteller dazu in der Lage sind, haben wir millionenfach erfolgreich bewiesen.

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