Internet of Things: Wer macht die Regeln?

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Veröffentlicht am 18.10.2016

Smart Home, Smart Car, Smart City: Es ist nur eine Frage der Zeit bis unsere Kühlschränke, Autos und Stadtwerke allesamt vernetzt sein werden. Das Internet der Dinge (kurz: Internet of Things – IoT) ist längst keine Utopie mehr. Doch damit unsere Haushaltsgeräte und Fortbewegungsmittel auch untereinander kommunizieren können, müssen sie die gleiche Sprache sprechen um Daten miteinander austauschen zu können. Dazu braucht es einheitliche Standards, auf die sich IoT-Produkte entwickelnde Unternehmen einigen müssen. Auch die Politik muss eine Antwort auf die bald größte Datenquelle der Welt finden.

 

Internet der Dinge: Wenn Geräte und Gegenstände miteinander kommunizieren; Grafik: Telefónica

Wirtschaftsallianzen wollen Standards setzen

Ohne Standards wird die Expansion des Internets der Dinge ins Stottern geraten. Dabei geht es nicht nur um Qualitäts-, sondern auch um Sicherheitsstandards. Denn es wird befürchtet, dass das smarte Car, das smarte Home oder das vernetzte Kraftwerk Ziele für Hackerangriffe werden könnten. Auch die Kompatibilität von Geräten untereinander steht bei alltäglich genutzten Geräten im Fokus. Ob sie dabei über WLAN, Kabel, Bluetooth oder einen anderen Funkstandard kommunizieren, ist genauso wichtig wie die technische Sprache, die sie nutzen. Seit Jahren gibt es erste Standardisierungsansätze, doch selbst der offene Smart-Home-Standard KNX konnte sich bisher nicht durchsetzen. Einige der neuen Allianzen von Global Playern versuchen derzeit, eine Antwort auf die Standardisierungsfrage zu finden. Auf der IFA, die Anfang September in Berlin stattfand, hatten zwei der wichtigsten internationalen Akteure bei der Entwicklung von einheitlichen IoT-Gerätestandards eine zukünftige Kooperation angekündigt: die EEBus-Initiative, die unter anderem von führenden deutschen Autobauern unterstützt wird, und die Thread Group, zu deren Mitgliedern Google Nest Lab und Samsung zählen.

Politisch der Datensammelwut entgegenwirken

Vor eine regulatorische Mammutaufgabe stellt die Entwicklung eindeutig die Datenschützer. Wo Milliarden Geräte miteinander vernetzt sind, fallen massenhaft Daten an, auch personenbezogene. Weil Interessengruppen wie Versicherungen und Werbetreibende nach den hochsensiblen persönlichen Daten der Nutzer greifen könnten, muss das Datenschutzrecht die Privatsphäre des Einzelnen schützen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die im vergangenen Mai in Kraft getreten ist, fordert von den Herstellern Privacy by Design, also eine Datenverarbeitungstechnik, die von vornherein personenbezogene Daten schützt.

Erste „Regeln“ für das Internet der Dinge

Während es für die Regulierung des Internets der Dinge in Deutschland noch keine einheitliche Strategie gibt, machen sich Regulierungsbehörden in anderen Ländern schon Gedanken über Grundsatzregeln für die vernetzte Gerätewelt. Die US-Federal Trade Commission sprach sich 2015 in einer Empfehlung für den „Europäischen Weg“ von „Privacy by Design“-Regeln für die Wirtschaft aus, ist insgesamt aber zurückhaltender als das geltende EU-Recht. Im Sinne des freien Marktes empfiehlt die Behörde, keine einheitliche IoT-Regulierung einzuführen, sondern das Datenschutzrecht auszubessern. Auch die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom empfiehlt in ihrem Report aus dem Jahr 2014, das britische Datenschutzrecht zeitnah IoT-fit zu machen.

Zusammenfassung: Das Internet der Dinge ist keine Zukunftsmusik mehr, doch verbindliche Regeln und Standards für die vernetzte Gerätewelt gibt es bisher kaum.

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