Frequenzvergabe: Bundesnetzagentur plant Anhörung

Veröffentlicht am 05.09.2012

Viele der aktuell genutzten Funkfrequenzen, sind bis 2016 befristet. Damit weiter investiert werden kann, muss zügig über die Frequenzvergabe entschieden werden.

Verfahren zur Frequenzvergabe läuft seit 2011

Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde arbeitet an diesem Thema schon einige Zeit und hatte bereits Ende des Jahres 2011 den Frequenzbedarf abgefragt. So sieht es das Telekommunikationsgesetz vor, damit ein offenes Verfahren, das niemanden diskriminiert, zu einer fairen Frequenzvergabe führt. Das Ergebnis der Abfrage ist klar. Es gibt „kein knappes Spektrum bei den GSM-Frequenzen, was die vier Mobilfunker angeht“, erklärte die die Vizepräsidentin der Behörde Dr. Iris Henseler-Unger dazu.

Verfahren zieht sich in die Länge

Doch der Prozess der Frequenzvergabe zieht sich durch eine nochmalige Bedarfsabfrage in die Länge. Die Bundenetzagentur hat bis Anfang Juli erneut um Kommentare gebeten. Nach interner Auswertung wird nun eine öffentliche Anhörung zur Frequenzvergabe am 09.11.2012 in Berlin stattfinden. Dabei sollen verschiedene Szenarien für die weitere Frequenzvergabe vorgestellt werden, die behördenintern ‚Projekt 2016‘ genannt wird. Wohlgemerkt handelt es sich dabei nicht um ‚neue‘ Frequenzen sondern um intensiv genutzte Bereiche, die das Rückgrat des deutschen Mobilfunkverkehrs bilden.

Frequenzvergabe zügig abschließen

Voraussetzung für weitere Investitionen in die Mobilfunknetze und den Netzausbau im Sinne der Kunden, ist eine hohe Planungssicherheit. Dafür müssen die heute genutzten Frequenzen zügig verlängert und so die Frequenzvergabe abgeschlossen werden. Die E-Plus Gruppe hat bereits im Juli 2012 ihre Position zur Frequenzvergabe ausführlich dargelegt und öffentlich gemacht.

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