Frequenznutzung: nach welchem Kompass steuert die Bundesnetzagentur?

Veröffentlicht am 25.10.2016

Frequenzen sind die Grundlage für alle Funkanwendungen. Im Rahmen der notwendigen internationalen Vereinbarungen, vor allem in der ITU (Internationale Telecommunications Union) und der EU, wird die Frequenznutzung in Deutschland von der Bundesnetzagentur gestaltet.

Die Bundesnetzagentur hat, nach Abschluss der letzten Frequenzvergaben 2015, gleich den Blick auf die kommenden Jahre geworfen und fragt sich, wo die Reise hingeht. Zu diesem Zweck veröffentlichte sie im Juli 2016 den sogenannten „Frequenzkompass“. Ihr Anliegen ist es, damit den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur zu unterstützen. Im Fokus steht nach Angaben der Behörde eine frühzeitige Diskussion über frequenzregulatorische Fragestellungen. Bis Ende September 2016 sollten alle Interessierten das zwölfseitige Papier der Bundesnetzagentur kommentieren.

Drei Handlungsfelder der Frequenznutzung

Drei Handlungsfelder der Frequenzregulierung identifiziert die Bundesnetzagentur in ihrem Frequenzkompass. Es geht ihr erstens um die Frequenzverteilungsuntersuchung, die sie aus Anlass der Fusion von Telefónica und E-Plus begonnen hatte. Zweitens stellt sich die Agentur die Frage, inwieweit in den kommenden Jahren noch weitere Frequenzen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Schließlich widmet sich der Frequenzkompass noch möglichen Neueinsteigern und deren frequenzregulatorischen Interessen.

Telefónica Deutschland hat sich zu all diesen Fragen geäußert. Zusammengefasst plädiert das Unternehmen für eine Beendigung der laufenden Frequenzverteilungsuntersuchung ohne weitere Maßnahmen. Frühzeitig ausreichend Frequenzen für den Ausbau der digitalen Infrastrukturen bereitzustellen, begrüßt das Unternehmen, warnt aber gleichzeitig vor zu zeitigen Entscheidungen. Denn zur Marktentwicklung bei 5G (der fünften Generation Mobilfunk) liegen 2018 noch keine verlässlichen Informationen vor.

Stellungnahme 30.09.2016 Frequenzen
Telefónica kommentiert den Frequenz-Kompass der Bundesnetzagentur

Darüber hinaus sollten laut Telefónica Deutschland auch weitere Frequenzbänder in den Blick genommen werden. Ein Thema, das auch schon im Grünbuch des Bundeswirtschaftsministeriums eine Rolle spielt. Telefónica nennt explizit die Frequenzbereiche bei 2 GHz (Gigahertz), bei 450 MHz (Megahertz) und bei 28 GHz. Eine gesonderte Regelung für Neueinsteiger hält das Telekommunikationsunternehmen nicht für geboten, da sonst eine Diskriminierung der Mobilfunknetzbetreiber drohen könnte.

Die nun eingegangen Kommentare wertet die Bundesnetzagentur aus. Die Kommentare von Telefónica Deutschland haben wir hier auf UdL Digital veröffentlicht. Noch im Jahr 2016 will die Netzagentur Eckpunkte für ihr weiteres Vorgehen veröffentlichen. Dann werden wir sehen, wohin der Kompass die Reisegesellschaft führt.

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