Frequenzennutzung ab 2017 – Stellungnahme von E-Plus
Erstmals seit der Einführung des privaten Mobilfunks werden bis zum 31. Dezember 2016 bereits vergebene Frequenzen (900 und 1800 Megahertz (MHz)) zur Disposition stehen. Noch ist nicht klar, nach welchem Modus diese Frequenzen durch die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1.1.2017 genutzt werden können. Dass es weiterhin Bedarf für diese Frequenzen zur Aufrechterhaltung mobiler Sprachtelefoniedienste gibt, steht außer Frage.
Frequenzentscheidung noch 2013?
Wenn die Nutzungsdauer der von der Bundesnetzagentur vergebenen Frequenzbereiche am 31.12.2016 endet, geht es um nicht weniger als um das Rückgrat des Mobilfunks. Im November 2012 stellte die Bundesnetzagentur vier Szenarien in einem ausführlichen Papier vor. Auch eine Kombination mehrerer Szenarien ist denkbar, etwa in Form einer befristeten Übergangslösung und Verlängerung, bevor es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Auktion kommt. Die Entscheidung der Behörde soll noch in diesem Jahr fallen.
E-Plus-Stellungnahme zur Frequenzverlängerung
Die E-Plus Gruppe hat dazu nun am 31. Januar 2013 Stellung genommen und plädiert aus rechtlichen wie gesamtwirtschaftlichen Erwägungen heraus und aus Gründen der Verbraucherpreisentwicklung für eine Verlängerung der Bestandsfrequenzen. War Deutschland noch 2005 das EU-Land mit den höchsten Mobilfunkpreisen, hat seitdem ein nicht zuletzt durch die E-Plus Gruppe angestoßener intensiver Wettbewerb zu fallenden Preisen und steigender Nutzung geführt. Ein Prozess, der nicht unumkehrbar ist und durch eine (für den Staat) gewinnmaximierende Frequenzauktion Schaden nehmen könnte.
Die vollständige Stellungnahme stellen wir der Öffentlichkeit hier zur Verfügung. Damit machen wir unsere Überlegungen und Forderungen transparent und laden alle Interessierten zum Dialog darüber ein.