Verband Privater Krankenversicherung – Zur Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
15. Mrz
Die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben in Abstimmung mit der Beihilfe nach intensiven Verhandlungen ein ausgewogenes Gesamtpaket zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart. Der Entwurf bietet klare Vorteile für alle: für die Patienten eine Versorgung auf dem modernsten Stand der Medizin mit einer transparenten Abrechnung und für die Ärzte eine angemessene Vergütung bei voller Therapiefreiheit.
Herr Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor, wird einführend zur Novellierung der GOÄ sprechen. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger aus der Politik und deren Mitarbeiter.
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Konzept bietet gutes Fundament
Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband sind sich einig, dass Deutschland eine neue Gebührenordnung für Ärzte braucht. Die geltende GOÄ befindet sich in wesentlichen Teilen auf dem Stand von 1982. Die aus unserer Sicht entscheidenden Verbesserungen des vorliegenden Konzepts sind im Einzelnen:
- Medizinische Innovation: Das Konzept der neuen GOÄ erfasst alle medizinischen Leistungen auf dem neuesten Stand. Zudem bietet sie mit der „Gemeinsamen Kommission“ einen Mechanismus zur schnellstmöglichen Integration künftiger medizinischer Innovationen in die Gebührenordnung.
- Mehr Transparenz und bessere Verständlichkeit: Die neue GOÄ soll für alle Beteiligten mehr Klarheit bei der Abrechnung schaffen. Die bisherigen, teilweise schwer verständlichen Analog-Herleitungen bei medizinischen Innovationen werden durch präzise neue Definitionen ersetzt.
- Stärkung der „sprechenden Medizin“: Die persönliche Zuwendung des Arztes zum Patienten wird im Verhältnis zur so genannten Gerätemedizin stärker honoriert.
- Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit: Eine moderne Gebührenordnung ist Garantie für die ärztliche Freiberuflichkeit. Die Wesenselemente der Privaten Krankenversicherung, von der lebenslangen und unkürzbaren Leistungszusage ihrer Verträge über die Sicherstellung der ärztlichen Therapiefreiheit bis hin zum Verzicht auf Budgetierung, fließen in dieses Konzept ein. Die eigenständige privatärztliche Gebührenordnung ist somit wichtig für den Systemwettbewerb in einem gemeinsamen Versorgungssystem. Dies kommt allen Versicherten in Deutschland zu Gute.
15. Mrz
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