Get Started Gründerfrühstück mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Jörg Land
19. Jan
Get Started Gründerfrühstück zu Digital Health
Weltweit ist der Markt für Health Start-ups im Jahr 2015 extrem gewachsen. Auch in Deutschland schaffen Start-ups innovative digitale Lösungen zur Diagnose und Therapieunterstützung. Mit dem E-Health-Gesetz sind weitere Impulse gesetzt worden. Aber Fragen bleiben: Welche Unterstützung können junge Unternehmen, die sich im Gesundheitsmarkt engagieren, vom Gesundheitsministerium erwarten? Wie können wir verhindern, dass Start-ups in einer frühen Unternehmensphase durch zu viel oder falsche Regulierung ausgebremst werden?
Diese und weitere Fragen werden wir im Rahmen unseres nächsten Get Started Gründerfrühstücks mit Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit, und Jörg Land, Gründer und Geschäftsführer Sonormed GmbH (Tinnitracks), diskutieren.
Wo werden die Apps erfolgreich sein? Im ersten oder im zweiten Gesundheitsmarkt? Braucht es gemeinsame Regeln für alle Krankenkassen, damit die Aufnahme von Apps in Selektivverträge ohne hohen bürokratischen Aufwand für einzelne Krankenkassen möglich ist? Gesichert erscheint jedenfalls, dass Apps künftig gerade bei der Versorgung chronisch Kranker eine Rolle spielen werden. Gesundheitsdaten sind Sozialdaten und unterliegen damit einem weitreichenden Schutz. Aber wie viel Datenschutz ist sinnvoll – was dient dem Patienten und wann verhindert Datenschutz sinnvolle neue Behandlungsformen? Und wie kann erreicht werden, dass alle Datenschützer in Bund und Ländern die Anforderungen gleich verstehen und messen und ein junges Unternehmen mit seiner Lösung bei den Datenschützern aller Bundesländer antreten muss.
Seit 2010 ist Software ein Medizinprodukt, wenn diese für diagnostische und oder therapeutische Zwecke eingesetzt wird. Damit unterliegen auch Medical Apps den strengen Regelungen des Medizinprodukterechts. Zu allen Fragen zum Medizinprodukterecht, die bei der Entwicklung von Apps entstehen, hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Oktober 2015 eine Orientierungshilfe veröffentlicht.
Aber der nationale – selbst der europäische Regulierer kann seine Standards nicht auf den weltweiten App-Märkten durchsetzen. Damit treten national und europäisch regulierte Unternehmen an gegen Unternehmen, die auch Gesundheitsapps ohne jede Regulierung entwickeln und damit schneller und günstiger anbieten. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Anfang 2015 gezeigt, dass eine Selbstbeschränkung bei der Regulierung von jungen Unternehmen in der Healthcare-Branche eine Option ist. Ist das ein Modell für Deutschland und Europa?
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Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Start-ups aus der IT-Branche und Entscheidungsträger aus der Politik und deren Mitarbeiter und fördert den Austausch zwischen ihnen. Bitte meldet euch hier vorab für das Gründerfrühstück an.
19. Jan
Wir weisen darauf hin, dass bei unseren öffentlichen Veranstaltungen auch Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos oder Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt wird. Die Aufnahmen werden für die Event-Dokumentation und Event- Kommunikation auf den Social-Media-Kanälen des BASECAMP genutzt. Sie haben das Recht auf Information und weitere Betroffenenrechte. Informationen zu unseren Datenverarbeitungen sowie Ihren Betroffenenrechten finden Sie hier.