EU-Kommission: Nachholbedarf bei Umsetzung und Anwendung der DSGVO

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Veröffentlicht am 15.08.2019

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Die große Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht für 2020 an. Ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO hat die Europäische Kommission aber schon einmal eine erste Bestandsaufnahme der Umsetzung vorgenommen und legt mit ihrer Mitteilung vom 24. Juli auch schon einige Verbesserungsvorschläge vor. Stand Juli 2019 haben 25 von 28 EU-Mitgliedstaaten die notwendigen ergänzenden gesetzlichen Regelungen geschaffen, um die DSGVO auf nationaler Ebene umzusetzen.

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Griechenland, Portugal und Slowenien sind mit der Anpassung ihrer nationalen Datenschutzgesetzgebung in Verzug. Die DSGVO, betont die Kommission, gilt zwar in allen Mitgliedstaaten direkt, einige ihrer Anforderungen müssen jedoch national umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung beziehungsweise Stärkung der Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, aber auch gesetzliche Grundlagen, um Datenschutz, Meinungs- und Informationsfreiheit miteinander in Einklang zu bringen.

Umsetzung abschließen und Kooperation stärken

In ihren Schlussfolgerungen fordert die EU-Kommission die drei Mitgliedstaaten auf, ihr Datenschutzrecht zügig anzupassen und betont, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen werde, um die vollständige Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedstaaten durchzusetzen – auch Vertragsverletzungsverfahren. Sie will zudem dafür Sorge tragen, dass Umsetzung und Anwendung der DSGVO EU-weit möglichst einheitlich erfolgen. Dabei spiele der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine zentrale Rolle, so die Kommission. Dieser müsse weiter an einer gemeinsamen Datenschutzkultur und Richtlinien für eine einheitliche Anwendung der bestehenden europäischen Regelungen für den Datenschutz sorgen. Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).

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Dazu, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung, sei es aber auch notwendig, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Datenschutzbehörden mit ausreichend Personal und Ressourcen ausstatten, damit diese ihre Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen können – auch hier attestiert die Kommission noch Nachholbedarf. Zudem werden die nationalen Behörden aufgefordert, ihre grenzübergreifende Kooperation, insbesondere mit Blick auf gemeinsame Ermittlungen bei Rechtsverstößen, auszuweiten. Damit der EDSA selbst effizienter arbeiten kann, will die Kommission dessen Sekretariat fachlich stärken.

Globale Verbreitung der Datenschutzstandards

Auch jenseits der Grenzen der EU will sich die Europäische Kommission für bessere Datenschutzstandards nach dem Vorbild der DSGVO einsetzen. Mit internationalen „Schlüsselpartnern“, wie Südkorea, sollen Vereinbarungen getroffen werden, um den Datenschutz beispielsweise bei der Strafverfolgung zu gewährleisten. Staaten, die ihr Datenschutzrecht modernisieren wollen, will die Kommission weiter mit Informationen und technischer Unterstützung zur Seite stehen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit anderen regionalen oder multilateralen Organisationen in Fragen des Datenschutzes gesucht werden. Kommunikativ will die Kommission vermitteln, dass hohe Datenschutzstandards Handel und Kooperation mit der EU erleichtern.

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf der Website des BASECAMP.

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