EU Digitale Grundrechte: Charta Entwurf sorgt für Diskussionen
Ein vorgezogener Jahresendspurt in puncto Digitalpolitik hat in der vergangenen Woche in Brüssel stattgefunden. Für die meisten Diskussionen hat der Entwurf der „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ gesorgt, die u.a. von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und dem Datenschutz-Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht initiiert worden ist.
Digitale Grundrechte
„Wie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?“
Dieser Frage sind in den vergangenen 14 Monaten eine Reihe von prominenten Vertretern der aus Netzpolitik, Wissenschaft und Gesellschaft nachgegangen und haben – unterstützt von der ZEIT-Stiftung – einen Entwurf für eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet. Neben Martin Schulz und Jan Philipp Albrecht sind auch Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Malte Spitz, Secretary General der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Frank Rieder, Internetaktivist und Sprecher des Chaos Computer Clubs sowie Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo und der Autor Sascha Lobo unter den 27 „Bürgerinnen und Bürgern, denen die Gestaltung der digitalen Welt am Herzen liegt“, wie auf der Homepage digitalcharta.eu zu lesen ist. Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hatte bereits vor einem Jahr in der Wochenzeitung „Die Zeit“ einen eigenen Vorschlag zum Thema „Unsere digitalen Grundrechte“ präsentiert.
In den 23 Artikeln greifen die Initiatoren u.a. datenpolitische Aspekte auf, für die in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bereits gesetzliche Grundlagen geschaffen worden sind.
„Jeder hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre“, heißt es z.B. in Artikel 11 (1).
Die Einhaltung dieser Rechte werde von unabhängigen Stellen überwacht, die Grundsätze von privacy by design und privacy by default sollen eingehalten werden, wird in den Absätzen (3) und (4) hinzugefügt. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 12) begründen die Initiatoren das Recht auf die Verschlüsselung von Daten und auch die Datensicherheit (Art. 13) soll mit einem „Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten“ gewährleistet werden. Darüber hinaus haben die Autoren erste Grundsätze zu Profiling, künstlicher Intelligenz und Algorithmen formuliert und sich außerdem mit den Themen innerer und äußerer Sicherheit sowie Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit beschäftigt.
Kritik und Diskussion
Obgleich die Initiatoren bei der Veröffentlichung darauf hinwiesen, dass es sich bei der „Charta der digitalen Grundrechte“ lediglich um eine „Beta-Version“ handelt und ausdrücklich dazu einluden, das Dokument zu diskutieren, schlug ihnen zum Teil harsche Kritik aus der netzpolitischen Szene entgegen. Grundsätzlich kritisiert wurde zum einen der nationale Ansatz. Vielen Kommentatoren blieb unverständlich, wieso bei der Erarbeitung europäischer digitaler Grundrechte vollständig auf die Einbindung der Sichtweisen anderer EU-Mitgliedsstaaten verzichtet wurde. Zum anderen erschien der Entwurf vielen Beobachtern als „erschreckend technologiefeindlich“, wie etwa Mobilegeeks-Gründer Sascha Pallenberg schreibt. Seiner Ansicht nach sei die Charta bei genauer Betrachtung „nicht mehr als ein PR-Stunt“ und zudem verfehlt, weil sie ein „duales System“ aus Realität und digitalem Lebens- und Wirtschaftsraum schaffe. Auch Algorithm Watch sieht keine Notwendigkeit für eine digitale Grundrechtecharta.
„Wir brauchen nicht neue Grundrechte, wir brauchen eine Revision der vorhandenen Kriterien für deren Anwendung im digitalen Zeitalter“, schreibt die Initiative auf ihrem Blog.
Inhaltliche Kritik übte u.a. die Urheberrechtsexpertin des EU-Parlaments Julia Reda (Partei Die Piraten/EFA-Fraktion). Sie hält Artikel 22 (Immaterialgüter) „in seiner jetzigen Form für gefährlich“. Dort heißt es:
„Rechteinhabern steht ein fairer Anteil an den Erträgen zu, die aus der digitalen Nutzung ihrer Immaterialgüter erwirtschaftet werden. Diese Rechte müssen in Ausgleich gebracht werden mit nicht-kommerziellen Nutzungsinteressen.“
Dieser Vorschlag stellt nach Ansicht von Reda einen „Rückschritt gegenüber dem Status quo“ dar. Die Immaterialgüterrechte würden in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 27) und der EU-Grundrechtecharta (Artikel 17, Eigentumsrecht) bereits thematisiert. Zum einen werte der Entwurf der Digitalcharta die Interessen der Nutzer geringer als die der Rechteinhaber von Immaterialgüterrechten, denen hier ein Grundrecht verliehen werden soll. Zum anderen werde das Grundrecht auf Schutz materieller Interessen in der Digitalcharta nicht nur den Urhebern zuerkannt, sondern allen Rechteinhabern.
„Es ist mir schleierhaft, warum Rechteinhabern wie beispielsweise Firmen, die Tonträger herstellen oder die Patentportfolios aufgekauft haben, ein Grundrechtsschutz zukommen soll, der über die Eigentumsgarantie in Artikel 17 der Grundrechtecharta hinausgeht“,
schreibt Julia Reda in ihrem Statement zu Artikel 22 des Entwurfs.
Die „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ wurde am 5. Dezember erstmals von Parlamentspräsident Schulz im Europäischen Parlament präsentiert.
Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Nadine Brockmann ist Analystin für Verkehrs- und Netzpolitik.