Europäischer Aktionsplan – eGoverment in der EU

Veröffentlicht am 04.08.2015

Sie wollen umziehen – vielleicht von Berlin nach Brüssel oder von Frankfurt nach Rotterdam. Und um alle dafür notwendigen Behördengänge sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland zu erledigen, genügt ein Besuch im Internet – mit dem Smartphone. Ein Traum? Noch! Denn die Europäische Kommission will grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei öffentlichen Dienstleistungen und noch viele andere Dinge in den nächsten fünf Jahren mit einem eGovernment Action Plan anstoßen.

Mystery shopper und 27.000 Fragebögen

Wo es noch hapert kann man im eGovernment Report 2015 nachlesen, der die Online-Angebote der öffentlichen Hand unter die Lupe nimmt. Praxisorientiert untersucht die EU-Kommission sieben Alltagssituationen, in denen man den Service der öffentlichen Einrichtungen brauchen könnte – neben dem Umzug, kann das die Unternehmensgründung oder die Suche nach einem neuen Job oder einem Studienplatz sein. Mit Hilfe von „Mystery shoppern“ und rund 27.000 online-gestützten Fragebögen wurde abgefragt, wie brauchbar die Online-Angebot der jeweiligen Behörden in insgesamt 33 europäischen Ländern sind.

Wenn man auf die Ergebnisse schaut, ist man vielleicht positiv überrascht, dass bereits bei 45 Prozent der genutzten Online-Formulare die persönlichen Informationen angezeigt wurden und man sie nicht noch einmal eingeben musste. Betrachtet man die Medaille allerdings von der anderen Seite, wird die „once-only“-Option in der Mehrzahl der Fälle aber noch nicht angeboten. Ebenso schlecht sieht es mit mobilen Versionen der behördlichen Online-Auftritte aus. Nur 27 Prozent der Nutzer hatten das Gefühl, dass die Angebote „mobile friendly“ sind. Da aber immer mehr Menschen über ihr Smartphone das Internet nutzen, mahnt die EU-Kommission die Mitgliedsländer hier den nächsten Schritt zu tun.

Deutschland auf gutem Weg

Wie die Entwicklung in den einzelnen Ländern verlaufen ist, wird anhand von vier Kriterien überprüft: Nutzerorientierung, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und das Vorhandensein von Grundvoraussetzungen (key enabler) wie einem elektronischen Personalausweis wurden bewertet. Deutschland schneidet im Vergleich zum letzten Test ganz gut ab. Große Sprünge gab es vor allem bei der Transparenz. Bei der Frage, ob es nachvollziehbar sei, welche persönlichen Daten für einen Vorgang genutzt würden, stieg die Bewertung zwischen 2013 und 2014 von 18 auf 45 Punkte. Allerdings gilt das nicht für alle Anwendungsbereiche. Während die Transparenz bei studienbezogenen Onlineangeboten von 28 auf 84 Prozent hochschnellte, erreicht Deutschland bei „regular business operations“ wie beispielsweise Gewerbeanmeldungen, nicht einmal die Hälfte des EU-Durchschnitts.

Auch bei den Grundvoraussetzungen für Online-Dienstleistungen schneidet das deutsche Angebot nur durchwachsen ab. Während die Einmalanmeldung auf dem Vormarsch ist und einen Zuwachs von 14 Punkten verzeichnet, beträgt das Minus bei der Nutzung von elektronischen Dokumenten neun Punkte. Doch mit einer Gesamtpunktzahl von 81 liegt die deutsche Verwaltung immer noch deutlich über dem EU-Durchschnitt, der auf 57 Punkte kommt. Deutlich hinter den anderen EU-Mitgliedsländern zurück bleibt Deutschland allerdings, wenn es um grenzüberschreitende Angebote geht. Insbesondere bei der Nutzerfreundlichkeit liegen die deutschen Angebote 20 Punkte unter dem EU-Durschnitt von 71.

Öffentliche Konsultation zum eGoverment Aktionsplan

Aber die EU-Kommission hat einen Trost für alle Mitglieder, die sich angesichts ihrer Ergebnisse grämen: Es gibt immer ein gutes Vorbild! Da in der Europäischen Union sehr unterschiedliche Mitgliedsländer versammelt sind, kommt es natürlich darauf an, die richtigen Vergleiche anzustellen, damit man Praxisbeispiele findet, die die nationalen eGoverment-Verantwortlichen nutzen können, um Ideen zu sammeln und Widerstände zu überwinden. Und hier ist die EU-Kommission zuversichtlich, dass jeder einen passenden Vergleich findet – wenn er nur will.

Um die Mitgliedsländern zu motivieren und in diesem Digitalisierungsprozess zu unterstützen, entwickelt die EU-Kommission derzeit einen neuen eGovernment Aktionsplan, der für die Mitgliedsländer zwischen 2016 und 2020 einen Entwicklungspfad vorgeben soll. Um auch die Anliegen der Bürger einzusammeln, werden demnächst alle Interessierten eingeladen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Und vielleicht ist es dann auch bald möglich, den Umzug von Berlin nach Brüssel zu organisieren, während man mit meinem Smartphone am Strand in Kroatien sitzt.

 

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