E-Plus Stellungnahme zum Eckpunktepapier Projekt 2016
Die Bundesnetzagentur hat am 06.07.2011 das Eckpunktepapier Projekt 2016 („Eckpunktepapier“) und ihren Konsultationsentwurf zur Frequenzverteilungsuntersuchung veröffentlicht.
Die Frequenzverteilungsuntersuchung beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die bestehende Verteilung der 900 MHz-Frequenznutzungsrechte im Zeitraum bis zum 31.12.2016 Wettbewerbsverzerrungen wahrscheinlich macht. Zu dieser Frage kann noch bis zum 16.09.2011 Stellung genommen werden.
Das Eckpunktepapier beschäftigt sich demgegenüber mit der Fragestellung, auf welche Weise die zum 31.12.2016 auslaufenden 900 und 1800 MHz-Frequenznutzungsrechte ab dem 01.01.2017 zugeteilt werden sollten. Zu dieser Fragestellung hat die E-Plus Gruppe am 12.08.2011 folgende detaillierte Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht:
In dieser Stellungnahme zeigt E-Plus auf Basis des im Konsultationsentwurf zur Frequenzverteilungsuntersuchung von der Bundesnetzagentur selbst verwendeten Ansatzes auf, dass der Deutschen Telekom und Vodafone durch behördliche Einzelzuteilungen der auslaufenden 900 und 1800 MHz-Frequenznutzungsrechte gegenüber E-Plus und Telefónica O2 bis Ende 2016 Frequenzkostenvorteile von jeweils mehr als 2 Milliarden Euro gewährt worden sein werden.
Deshalb sollte für die Zuteilung ab dem 1.1.2017 ein Verfahren gewählt werden, das diese durch behördliche Einzelzuteilungen hervorgerufenen Kostenvorteile auch durch behördliche Einzelzuteilungen (zumindest annäherungsweise) wieder beseitigt.
Dies kann erreicht werden, wenn kurzfristig und spätestens mit Wirkung zum 1.1.2017 eine kleine behördliche Frequenzumverteilung stattfindet, bei der E-Plus 2 x 2,4 MHz zusätzliches 900 MHz-Spektrum erhält und im Gegenzug 2 x 2,4 MHz 1800 MHz-Spektrum abgibt. Sollte die Bundesnetzagentur das im Eckpunktepapier angedachte Bedarfsermittlungsverfahren dennoch durchführen wollen, sollte zuvor zumindest klargestellt werden, dass zukünftig tatsächlich für jeden Marktteilnehmer in Deutschland eine „harte“ Spektrumskappe von 2 x 20 MHz im 800 / 900 MHz-Bereich gilt.
In jedem Fall gilt es eine abermalige Frequenzversteigerung zu vermeiden. Eine solche würde zum wiederholten Mal negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensität im deutschen Mobilfunkmarkt haben.