Drohnenführerschein für fliegende Paketzustellung

DHL Paketkopter, Pressefoto: DHL
Veröffentlicht am 23.11.2015

Jetzt bestellt und in 30 Minuten geliefert. Für Logistiker ist diese Vision nicht mehr weit von der Realität entfernt. Paketdrohnen könnten schon bald, den Paketboten ersetzen und für den schnellen Transport von Medizin, Lebensmitteln oder anderen Dingen des täglichen Bedarfs sorgen. Getestet werden die neuen Möglichkeiten inzwischen überall auf der Welt.

Regelbetrieb noch nicht in Sicht

In den USA hat Amazon im Sommer 2014 eine Flug-Genehmigung beantragt, um Amazon Prime Air zu testen. Als Argument gegenüber der amerikanischen Federal Aviation Administration (FAA) heißt es von Amazon ganz überzeugt: „We believe customers will love it.“ In Deutschland ist man beim Paketkopter schon einen Schritt weiter. Seit September 2014 liegt die Genehmigung für ein exklusives „Flugbeschränkungsgebiet“ vor, in dem die Deutsche Post/DHL unter realen Bedingungen testet, wie der Transport von Waren in weniger zugänglichen Gebiete durch Drohnen erleichtert werden kann. In Zusammenarbeit mit der Seehund Apotheke Juist hat das Logistikunternehmen für dringende Arzneimittel einen Lieferservice vom Festland auf die 12 km entfernte Nordseeinsel eingerichtet. Inzwischen ist die Flugverbindung so stabil, dass Nordseewind und -wetter dem autonom fliegenden Medizintransporter nichts mehr anhaben können. Konkrete Pläne für einen Regelbetrieb von DHL Paketkoptern gibt es trotz der Entwicklungsfortschritte noch nicht, denn zum einen schreibt die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) noch den Sichtkontakt des Steuermanns vor. Zum anderen müssen Fluggenehmigung jeweils einzeln bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden beantragt werden.

Ein anderes deutsches Lieferprojekt befindet sich noch in einer „frühen Entwicklungsphase“: Der DönerCopter. Die Entwickler geben zu, dass der Gedanke eines Dönerlieferdienstes mit Quadrocoptern etwas merkwürdig erschien mag, aber die Argumente klingen verlockend: „Einfach die Smartphone-App runterladen, via GPS lokalisieren, Dönerladen in der Nähe auswählen, Bestellung abschicken und bequem über die App bezahlen. Keine langen Lieferzeiten mehr, lästige Abholungen oder verzweifelte Bargeldsuche. Aber auch hier könnte es noch etwas dauern, bis der Döner einem so einfach ins Haus fliegt, denn die bestehende Rechtslage sieht solch unbemannte Flugobjekte einfach nicht vor.

DHL Paketkopter, (C) DHL
DHL Paketkopter, Pressefoto: DHL

Führerschein für Drohnenpiloten

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat den Trend, der viele Logistiker, aber auch den normalen Durchschnittsbürger erfasst hat, als Thema für sich entdeckt und will wieder Ordnung in den deutschen Luftraum bringen: Ebenso wie in den USA soll eine Registrierung zur Pflicht und die Flughöhe begrenzt werden. Ein Flug in mehr als 100 Metern über dem Boden wäre künftig ebenso verboten, wie außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen und Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien. Damit Gaffer und Spione nicht einfach mit dem Handy über Unglücksorte oder Katastrophengebiete, Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder Kraftwerke fliegen, wird auch das verboten.

Die gewerblichen Nutzer können sich hingegen freuen, denn Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers sollen künftig erlaubt werden. Zur Sicherheit werden die neuen Flugkapitänen allerdings einen Führerschein vorweisen müssen – ausgestellt vom Luftfahrt-Bundesamt, das die notwendigen fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse abprüft. Mit diesen Vorgaben scheinen die deutschen Behörden im Vergleich zu den Amerikanern an der Spitze des Fortschritts zu marschieren, denn die US-Luftfahrtbehörde hat bisher nur Testflüge unter strengen Auflagen und monatlichen Berichtspflichten genehmigt. In Sydney hingegen nutzen bereits die ersten Kunden den Lieferservice aus der Luft.

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