Dritter Bonner Regulierungstreff: BKartA-Präsident Mundt diskutiert Konvergenzentwicklungen
Zum dritten Mal fand am 21. Mai im Foyer des Zentrums für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn der Bonner Regulierungstreff statt. Der Bonner Regulierungstreff ist ein von der E-Plus Gruppe gemeinsam mit dem an der Universität Bonn beheimateten Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) und dem Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster initiiertes Diskussionsforum, bei dem sich Experten in ungezwungenem Rahmen über aktuelle Regulierungsthemen austauschen können.
Das Thema der Veranstaltung lautete diesmal „Konvergenz der Telekommunikations- und Medienmärkte“. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hielt hierzu das Impulsreferat und verschaffte den Teilnehmern einen spannenden Überblick über die aktuellen Fragestellungen in den nationalen Medien-, Werbe- und Telekommunikationsmärkten.
Wie reagiert das Bundeskartellamt auf neue Entwicklungen? Wie werden Märkte abgegrenzt? Wie ist die derzeitige Marktmacht einzelner Unternehmen zu bewerten? Dies waren einige der Fragen, die Mundt in seinem Impulsreferat erörterte.
Hier stellte er heraus, dass der Wettbewerb insbesondere in internetnahen Märkten oftmals einem ehrblichen Wandel unterliege. Seine Behörde nehme insbesondere in diesem Bereich heute schwerpunktmäßig nicht mehr die Bewertung von Marktanteilen vor, sondern müsse die schwierige Aufgabe bewältigen, Entwicklungen vorausschauend zu erfassen. Denn der Wettbewerb stelle sich heute verstärkt als Innovationswettbewerb dar, in dem sich Marktanteile schnell verschieben können.
In den Telekommunikationsmärkten sei durch eine zunehmende Konvergenz von über verschiedene Technologien erbrachten Endkundendiensten eine verstärkte Austauschbarkeit wahrnehmbar, wodurch die Grenzen vormals getrennter Märkte verschwimmen können.
In der sich anschließenden intensiven Diskussion sah Herr Mundt trotz dieser Konvergenzentwicklungen keinen Widerspruch darin, dass damit zwar marktbeherrschende Stellungen im Telekommunikationssektor zunehmend aufbrechen könnten, auf EU- und nationaler Ebene die Regulierungsintensität gleichwohl zunehme. Gerade im Bereich des International Roaming sei ein Marktversagen offenkundig.
Intensiv wurde unter anderem über die in konvergierenden Märkten erforderlich werdende Abstimmung verschiedener Marktaufsichtsbehörden (Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Landesmedienanstalten etc.) bei der Anwendung unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben und etwaige Neuerungen aus der GWB-Novelle für die Anwendungspraxis des Bundeskartellamts diskutiert.