Digitalpolitik: Wie steht es um den Digitalcheck der Bundesregierung?
Der lang angekündigte Digitalcheck für Gesetze lässt auf Bundesebene weiter auf sich warten. Doch es gibt Bewegung in der Sache und voraussichtlich ab dem nächsten Jahr ist es endlich soweit.
Die Idee, einen Digitalcheck für Gesetze einzuführen, gibt es schon seit einiger Zeit. Bereits die letzte Bundesregierung von Union und SPD kündigte im Jahr 2019 Pläne für einen entsprechenden Digitalisierungsvorbehalt an, die allerdings nicht in die Tat umgesetzt wurden. Die aktuelle Ampel-Regierung hat das Thema immerhin im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dort heißt es recht lapidar:
„Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern. (…) Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck).“
Die Gesetze sollen das Leben einfacher und digitaler machen
Seit der Präsentation des Vertrags ist nun mehr als ein halbes Jahr vergangen und mittlerweile scheint das Vorhaben langsam mehr Konturen anzunehmen. So wurde die Verantwortung für die Digital- Tauglichkeitsprüfung von neuen Gesetzen dem Bundesinnenministerium (BMI) übertragen, das sich auch um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) kümmert. Laut Innenministerin Nancy Faeser geht es insbesondere darum, im Sinne einer modernen Verwaltung rechtliche Hürden für die Digitalisierung zu vermeiden und die bestehenden Schriftformerfordernisse für Gesetze abzubauen:
„Auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken. Mit einem Digital-Check werden wir künftig Gesetze darauf abklopfen, ob sie das Leben einfacher und digitaler machen.“ (Bundesinnenministerin Nancy Faeser)
Wie der Digitalcheck im Detail ablaufen soll, wird derzeit noch im BMI erarbeitet. Denn zur Anwendung soll er erst ab Januar 2023 kommen. Vorbilder könnten zum Beispiel der E-Government-Check in Nordrhein-Westfalen oder das Vorgehen in Dänemark sein. Bei unseren nördlichen Nachbarn prüft seit 2018 eine sechsköpfige Arbeitsgruppe die Gesetzentwürfe nach sieben verschiedenen Prinzipien, etwa ob die Regeln klar und einfach formuliert sind, ob das Gesetz eine automatische Sachbearbeitung ermöglicht oder ob eine sichere Datenverwaltung gewährleistet ist. Dies sorgt dort nach allgemeiner Wahrnehmung für mehr Transparenz und Effizienz in der Gesetzgebung.
Der Kontrolleur steht bereits fest
Während das Konzept für den Digitalcheck hierzulande noch entwickelt wird bzw. sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet, wurde zudem eine weitere relevante Entscheidung getroffen: So soll der Nationale Normenkontrollrat künftig die Durchführung des Digitalchecks überprüfen. Dies ist nachvollziehbar, da der Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium bereits jetzt die Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung kontrolliert – hinsichtlich der geschätzten Folgekosten neuer Regelungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Der Normenkontrollrat hatte außerdem bereits 2019 die Einführung eines „Digital-TÜVs“ für Gesetze gefordert:
„Die Digitaltauglichkeit von Gesetzen, d.h. die einfache Umsetzung durch digitale Verfahren, wird bisher in der Regel nicht vorab beurteilt, sondern zeigt sich erst bei der Umsetzung. Defizite können dann nicht mehr ohne Weiteres behoben werden und erschweren einen bürokratiearmen, digitalen Vollzug. Deshalb braucht es einen Digital-TÜV, der rechtliche Hindernisse, wie z.B. das Erfordernis einer Unterschrift, bereits im Zuge der Erstellung eines Gesetzentwurfs erkennt.“ (NKR-Gutachten von 2019, Seite 10)
Wie die Prüfung des Digitalchecks in Zukunft genau erfolgen soll, muss allerdings ebenfalls erst noch ausgearbeitet werden. Sowohl der Bundesregierung als auch dem Normenkontrollrat wird per Bundestagsbeschluss momentan die Zeit bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt, um die Umsetzung des Digitalchecks vorzubereiten. Bis weitere Details dazu bekannt werden, wird es also wohl noch etwas dauern.
Mehr Informationen:
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