Digitalpakt: Bund fordert Eigeninvestitionen der Länder
Die Karten für den Digitalpakt Schule werden derzeit neu gemischt. Nachdem der Digitalpakt zwar verspätet, aber erneut zwischen CDU, CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen verabredet wurde, das Bundesbildungsministerium (BMBF) die dazugehörige Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbotes auf den Weg gebracht hat und der Finanzminister entsprechende Haushaltsmittel für den Digitalfonds zugesagt hat rückt die Abstimmung mit den Oppositionsfraktionen sowie mit den Ländern in den Fokus. Denn: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist für die Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig. Während die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne weitestgehend einig mit den Regierungsfraktionen darüber sind, dass das Kooperationsverbot fallen soll und ihre Zustimmung für die Grundgesetzänderung in Aussicht stellen, sind die Länder irritiert. Anders als mit der letzten Großen Koalition vereinbart macht der Bund die Digitalpakt-Gelder nun offenbar abhängig von erheblichen Eigeninvestitionen der Länder. Diese waren dort bisher nicht eingeplant.
SPD über Digitalpakt-Finanzierung
„Der Digitalpakt kommt.“ – Diesen Erfolg möchte die SPD nun für sich verbuchen, wie Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, und Marja-Liisa Völlers, die zuständige Berichterstatterin, vor kurzem in einem Liebe-Freunde-Brief an die Fraktionskollegen erklärten. Die Message der beiden Bildungspolitiker:
„Die SPD sorgt dafür, dass der Wanka-Schäuble-Stillstand endlich Geschichte ist.“
Für die Sozialdemokraten ist es durch das Zutun von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gelungen, frühzeitig Mittel für den Digitalpakt bereitzustellen, damit die Schulen ab Anfang 2019 davon profitieren können. Ursprünglich wollte die „alte“ Große Koalition den Digitalpakt ohne Grundgesetzänderung auflegen. Die SPD hat sich mit ihrer Forderung in den Koalitionsverhandlungen jedoch durchgesetzt. Die Konsequenz: Die Digitalpakt-Gelder sind dann als Kommunalinvestitionen anzusehen. Der Bund kann die Mittel nur dann zur Verfügung stellen, wenn die Länder selbst einen Eigenanteil tragen. Die geplanten 3,5 Milliarden Euro, die in dieser Legislaturperiode insgesamt für den Digitalpakt bereitgestellt werden sollen „werden die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzen und nicht ersetzen“, schreiben Kaczmarek und Völlers deshalb.
Länder unvorbereitet
Diese neuen Voraussetzungen stellen die Länder nun vor eine Herausforderung. Von einer „Überraschung“ sprach der Bildungsminister von Thüringen und KMK-Vorsitzende Helmut Holter (Die Linke) gegenüber dem Journalist Jan Martin Wiarda. Holter geht laut Wiarda inzwischen davon aus, dass die Länder zehn bis fünfzig Prozent der Gesamtmittel für den Digitalpakt aufbringen müssen. Damit würde das Gesamtvolumen auf mindestens 5,5 Milliarden Euro (Laufzeit fünf Jahre) anwachsen. Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) teilte diese Einschätzung auf Nachfrage von Wierda. Die ehemalige KMK-Vorsitzende und Kultusministerin von Baden-Württemberg, Susanne Eisenmann (CDU), schien jedoch verärgert darüber, dass
„der Bund jetzt einseitig Summen von 500 Millionen Euro in den Raum stellt, die die Länder zu erbringen hätten“.
Eisenmann hatte im vergangenen Jahr vergeblich auf die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gedrängt, die der Bund aber nie unterzeichnet hat. Was die neue Gemengelage für die geplante Bund-Länder-Vereinbarung bedeutet und, ob die Eckpunkte dafür nun erneut verhandelt werden müssen, zeichnet sich noch nicht ab. Die nächste Kultusministerkonferenz findet am 14. und 15. Juni in Erfurt statt. Der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe (SPD) lässt laut eigenen Angaben gerade juristisch prüfen, ob die finanzielle Beteiligung der Länder wirklich notwendig ist.
Grundgesetzänderung
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, befürchtet, dass die Bundesregierung durch die fehlende Abstimmung mit den Ländern die Zustimmung für die geplante Grundgesetzänderung aufs Spiel setzt. „Darüber, wann die den Ländern in Aussicht gestellten Mittel endlich zur Verfügung gestellt werden, schweigt die Bundesregierung sich aus“, so von Notz. So sei
„trotz anderslautender Ankündigung im Bundeshaushalt 2018 bislang kein Cent für das 5-Milliarden-Projekt vorgesehen“.
An der Grundgesetzänderung selbst stören sich die Grünen allerdings offenbar nicht. Auch Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, stellte gegenüber dem Tagesspiegel Politikmonitoring klar, dass die Grundgesetzänderung „ganz sicher nicht an der Linken scheitern“ soll. Es sei aber aus Sicht der Linken notwendig, „aus einer Kann-Bestimmung eine Pflichtaufgabe zu machen“, so Bull-Bischoff.
„Unsere Forderung ist die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz. Deshalb werden wir mit den Koalitionsfraktionen, den Grünen und der FDP das Gespräch suchen, um einen zweiten Schritt in die richtige Richtung zu gehen.“
Die FDP will eine Verstetigung der Mittel an die Zustimmung knüpfen. Die Grundgesetzänderung soll dem Zeitplan nach bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Lina Rusch ist Analystin für Netzpolitik.