Digitale Mündigkeit: Wie werden Nutzer wieder souverän im Internet?

Foto: CC0 1.0 | Pixabay User fancycrave1 und Sambeetarts | Montage
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Veröffentlicht am 29.04.2021

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Im Rahmen ihres Digital Autonomy Hub zeigt die Gesellschaft für Informatik Wege auf, wie individuelle Souveränität in Zeiten stetig zunehmender Automatisierung möglich sein kann.

Wir kennen es alle. Besuchen wir Websites zum ersten Mal, werden wir bei den meisten gefragt, unsere Cookie-Einstellungen zu bestätigen oder individuell auszuwählen. Wollen wir uns irgendwo neu registrieren, erscheint ein weiteres Fenster oder ein Pop-up, um unser Einverständnis bezüglich der Datenschutzerklärungen abzugeben. Meistens geht es dabei allgemein um Tracking, individuell zugeschnittene Werbung sowie die Absicherung seitens der Website-Betreiber.

Viele scheinen dabei noch immer überfordert und wissen nicht um die eigenen Rechte wie auch Aufgaben der Betreiberfirmen Bescheid. Die Gesellschaft für Informatik (GI) versucht mit ihrem Projekt „Digital Autonomy Hub“ genau hier anzusetzen und den Benutzer:innen dienliche Informationen für die Navigation im Internet zur Hand zu geben.

Zentrales Element: Datenschutz

In ihrem Arbeitspapier „(In-)transparente Datenschutzerklärung und digitale Mündigkeit“ greift der Verein die Ergebnisse einer Paneldiskussion auf, die im Februar 2021 von fünf Expert:innen geführt wurden. Daran beteiligt waren unter anderem Anne Riechert von der Stiftung für Datenschutz wie auch Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holsteins. Das Digital Autonomy Hub wird dabei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Forschungsprogramms „Technik zum Menschen bringen“ gefördert und von der Gesellschaft für Informatik sowie von AlgorithmWatch umgesetzt. Ziel ist es, „allen Menschen einen reflektierten und selbstbestimmten Umgang mit ihren Daten zu ermöglichen“, wie Elisabeth Schauermann, Projektleiterin des Digital Autonomy Hub, in der Einleitung zum Arbeitspapier schreibt.

Anne Richert, wissenschaftliche Leiterin der Stiftung für Datenschutz an der Frankfurter University of Applied Science, stellt unter anderem fest, dass das Recht auf Datenschutz nicht nur theoretisch, sondern bereits in der Praxis umsetzbar sei. In Bezug auf zustimmungsnötige Anfragen stellt sie allerdings klar, dass eine Einwilligung „informiert und freiwillig“ eingeholt werden muss. Eine reine Automatisierung in diesem Bereich schließt sie bezüglich moralischer und ethischer Fragestellungen aus.

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Foto: Pixabay User TheDigitalArtist | CC0 1.0 | Ausschnitt bearbeitet

Können Management-Systeme Abhilfe leisten?

So genannte Personal Information Management Systems, sprich Systeme, die es Nutzer:innen ermöglichen sollen, mehr Kontrolle über ihre Daten zu haben, würden bereits Möglichkeiten bieten, eben jene Absicherung beim Nutzen von Apps als auch beim Surfen im Internet zu gewährleisten. „Privatsphäre sollte zur Standardeinstellung werden“, so Riechert.

„Privatsphäre“, so fassen es Susen Dübelt von der TU Chemnitz und Frank Kienzle von secuvera im Arbeitspapier zusammen, „beschreibt das Recht, allein gelassen zu werden, frei von Überwachung durch andere“. Sie wollen ein Problembewusstsein sowie die digitalen Kompetenzen der Nutzer:innen in der Vordergrund rücken. Die Antwort könne demnach nicht einfach auf irgendwelche Management-Systeme abgewälzt werden, sondern Nutzer:innen seien für ihre Sicherheit im Netz auch selbst verantwortlich – wäre da nicht die immense Masse an zu bewältigenden Selbstbestimmungen und Selbstversicherungen, von denen viele keinerlei Ahnung haben.

Ohne Transparenz keine Souveränität

Datenschutzrelevante Funktionen und Abfragen müssen deshalb nicht nur transparent, sondern auch nachvollzieh- und kontrollierbar sein, fordern die beiden. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt versuchen sie, „durch Bereitstellung von aufbereiteten Informationen zu App-Verhalten und Plattformsicherheit, Transparenz über Risiken für Nutzer:innen zu schaffen.“ Auch Alternativen zu beispielsweise bekannten und viel verwenden Kommunikations-Apps können eine (Zwischen)Lösung darstellen.

„Doch bedeutet eine verständliche Information über Datenschutzaspekte noch nicht, dass die betroffenen Personen sich der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken wirklich bewusst werden“, hebt Marit Hansen hervor. Für die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holsteins ist der Fokus auf Transparenz allein zu wenig. Informationen, die zielgruppengerecht an Nutzer:innen herangebracht werden seien deshalb viel zielführender, wenn es um digitale Mündigkeit geht.

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Datensicherheit als nur ein Baustein von vielen

Digitale Bildung, Recht auf Datenschutz und Informatikunterricht in Schulen sind nur einige von vielen Baustellen, wo die Gesellschaft für Informatik Verbesserungspotential sieht. Als kooperative Mitglieder ihrer Projekte fungieren unter anderem Fach- und Hochschulen als auch private Arbeitgeber wie IBM oder Bayer. Das Digital Autonomy Hub stellt dabei ein interdisziplinäres Netzwerk dar, das von 43 Instituten und Organisationen koordiniert wird. Bis zum Ziel, die individuelle digitale Souveränität so sehr zu stärken, dass Nutzer:innen unabhängig ihrer Kompetenzen digital mündig agieren können, gibt es jedoch noch einiges zu tun.

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