Digitale Bürgerbeteiligung – mit gutem Beispiel voran
Alle reden von Bürgerbeteiligung, die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen sie möglich. Die Landesregierungen beider Bundesländer nehmen den Wunsch nach mehr Mitsprache bei politischen Entscheidungen ernst und holen jetzt bei zwei Gesetzen die Meinung ihrer Bürger ein. In Baden-Württemberg geht es um die Änderung der Kommunalverfassung, durch die auch im kommunalen Bereich mehr Bürgerbeteiligung ermöglicht werden soll. In Rheinland-Pfalz stellt die Landesregierung den Entwurf eines Transparenzgesetzes zur Diskussion, das den Bürgern zukünftig den Zugang zu allen Informationen erleichtern soll, die der Verwaltung vorliegen. Open Data, Open Government und Informationsfreiheit sind hier die Stichworte.
Mehr Bürgerbeteiligung durch mehr Informationsfreiheit
Informationsfreiheit – was als Begriff so sperrig klingt, kann den Bürgern in der Praxis von großem Nutzen sein. Zum Beispiel bei der Auswahl des Ortes, an dem sie ihr Eigenheim bauen. Um vor der Standortentscheidung einen Blick auf Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne werfen zu können, sind bis dato viele Amtsgänge und zahlreiche, zum Teil kostenpflichtige Anträge nötig. Zukünftig soll das Wissen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auf einer Tarnsparenz-Plattform – Motto: EinKLICK – EinBLICK – anonym und kostenfrei im Internet zugänglich sein. Die Landesregierung will mit ihrem Transparenzgesetz Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürger haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten – zur Bürgerbeteiligung – haben sie auch, so die Überzeugung der rot-grünen Landesregierung.
Mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, das hat sich auch die Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Fahnen geschrieben. Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sieht vor, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dieses Ziel soll jetzt durch die Änderung der Kommunalverfassung erreicht werden. So ist vorgesehen, das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent und bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum von 25 auf 20 Prozent zu senken. Die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats soll von sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden, die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen transparenter.
Bürgerbeteiligung via Online-Plattformen
Bürgerbeteiligung – dieser Ansicht sind beide Landesregierungen – geht längst nicht mehr ohne das Internet. Sie haben daher Online-Plattformen eingerichtet, über die interessierte Bürger die oben genannten Gesetzesvorhaben kommentieren können. In Baden-Württemberg haben sie dafür fünf Wochen Zeit. In Rheinland-Pfalz müssen sie mit gut drei Wochen auskommen, erhalten parallel aber auch zahlreiche Möglichkeiten, sich über das Gesetz zu informieren und konstruktive Ideen einzubringen: Bis zur Abschlussveranstaltung mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 11. Mai gibt es vier Workshops und eine Bürgerwerkstatt.