Digital Health: Fitnessspaß trifft auf Datenschutzbedenken
Die Digitalisierung im Gesundheits- und Fitness-Bereich schreitet unaufhaltsam voran. Wer dafür noch einen Beweis gesucht hat, bekommt ihn jetzt von der in Berlin ansässigen AOK Nordost. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat sie angekündigt, den Kauf von Wearables künftig mit 50 Euro zu bezuschussen. Die Kasse will damit ihre technikaffinen Mitglieder erreichen. Freuen können sich dabei auch Fans der Marke Apple. Dank Pulsmesser und weiteren Fitness-Funktionen dient sie wie andere Smartwatches und Fitness-Tracker zur Dokumentation der schweißtreibenden Stunden bei den Laufrunden im Park und wird daher ebenfalls mit einer Zuzahlung goutiert.
Rabatte gegen Daten
Einige Krankenkassen prüfen nun, ob sie ihren Versicherten ein ähnliches Angebot offerieren. Viele schrecken allerdings auch davor zurück, da allein durch den Kauf die Nutzung der Geräte nicht sichergestellt ist. Einen Schritt weiter geht die private Krankenversicherung Generali. Sie will ihre Kunden ab dem nächsten Jahr für eine via App dokumentierte gesunde Lebensführung mit Rabatten oder Gutscheinen belohnen. Eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat ergeben, dass immerhin jeder dritte Smartphone-Nutzer (37 Prozent) seine per App gesammelten Gesundheitsdaten ohne Bedenken an seine Krankenkasse weiterleiten würde. Eine besonders große Bereitschaft für die Datenweitergabe ist bei Nutzer ab 65 Jahren zu verzeichnen. In dieser Altersgruppe sind es sogar fast die Hälfte (47 Prozent). Als Gegenleistung werden zumeist Rabatte und Vergünstigungen erwartet.
Möglicherweise ein schlechter Tausch. Diesen Eindruck gewinnt man zumindest bei den mahnenden Worten, die Andrea Voßhoff (CDU), Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für Angebote dieser Art findet. Solche Tarife seien zwar gerade für junge und gesunde Menschen „verlockend“, allerdings könnten auf Basis der erhobenen Daten – z.B. zur Herzfrequenz, zum Trainingszustand oder zum Essverhalten – erstellte Prognosen auch dazu verwandt werden, „profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen“, so Voßhoff. Mitglieder gesetzlicher Kassen müssten aber nicht allzu viel befürchten. Per Gesetz seien diese „vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten und den damit verbundenen unabsehbaren Folgen geschützt“. Andrea Voßhoff plädiert dafür, „diesen Schutz auch den Versicherten privater Kassen zu gewähren“, die einer umfassenden Erhebung von persönlichen Daten derzeit vertraglich zustimmen können.
Sind die Daten sicher?
Nicht nur hinsichtlich der Datenweitergabe an Krankenkassen gibt es Bedenken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat kürzlich auf unzureichende Sicherheitsstandards bei Gesundheits-Apps hingewiesen. Um Unsicherheiten bei den Nutzern zu beseitigen, sollten derartige Anwendungen nach Auffassung des vzbv nur auf solche Daten zugreifen dürfen, die für den Gebrauch der App unbedingt notwendig sind. Zudem müsse der Verbraucher über den Zweck der Verwendung informiert werden und die Option haben, Zugriffsberechtigungen abzulehnen bzw. zu deaktivieren. Die zuständigen Bundesminister sollten sich bei den Verhandlungen zur geplanten EU-Datenschutzverordnung für entsprechende strengere Regelungen einsetzen, appelliert der vzbv.