Diginetz-Gesetz: Verbände fordern zügige Überarbeitung
Auch wegen des Bekenntnisses zu Gigabitgeschwindigkeiten und der Glasfasertechnologie galt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom März 2018 als digitalpolitisch einigermaßen ambitioniert. Doch darüber, wie die Förderprogramme des Bundes überarbeitet werden sollen, um einen besseren Mittelabfluss sicherzustellen, oder welche regulatorischen Anpassungen vorgenommen werden sollen, schweigt sich das zuständige Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bisher aus.
Die Breitbandverbände BREKO und BUGLAS, der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordern nun eine rasche Überarbeitung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz).
„Denn in seiner aktuellen Fassung behindert das Gesetz, das den Glasfaserausbau in Deutschland eigentlich beschleunigen soll, diesen vielfach – und verhindert in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte“, schreiben die Verbände.
Das 2016 verabschiedete Gesetz sollte ursprünglich Synergien beim Tiefbau nutzen und sicherstellen, dass Glasfaserleitungen bei öffentlich finanzierten Neubauten oder anderweitigen Öffnungen von Straßen mitverlegt werden. In der Praxis kommt es aber vielfach zu Überbau bzw. Doppelausbau, argumentieren die Verbände. Denn durch die Inanspruchnahme des Mitverlegungsrechts
„wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.“
Gemeint ist, dass ein investierendes Unternehmen seine Kalkulationen auch darauf aufbaut, wie viele potenzielle Kunden es durch die Ausbaumaßnahme erreichen kann. Wenn andere TK-Unternehmen jedoch mitverlegen, geht die Rechnung nicht mehr auf, selbst wenn sich dieses sich an den Kosten für den Tiefbau beteiligt.
Die Verbände verweisen auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vom April 2018, nach der ein kommunales Unternehmen der Stadt Wiesbaden der Deutschen Telekom zugestehen musste, dass sie bei der Erschließung eines Neubaugebiets Glasfaser mitverlegt.
„Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden“,
so BREKO, BUGLAS, der DLT und der VKU in ihrem Schreiben. Deswegen müsse der Begriff „öffentliche Mittel“ in einer Neufassung des Gesetzes so präzisiert werden, damit ein
„Mitverlegungsanspruch […] grundsätzlich nur dann [besteht], wenn die eigentlichen Bauarbeiten, im Rahmen derer eine Mitverlegung erfolgen soll, unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.“
Man wolle damit weder Dritte aussperren oder den Dienstewettbewerb behindern:
„Vielmehr geht es darum, Glasfaser – wie auch von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebt – in die Fläche zu bringen, anstelle einen Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen zu erzeugen“, so die Verbände.
Statt eines Mitverlegungsrechts brauche es einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur im Sinne des Open Access.
Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Lina Rusch ist Analystin für Netzpolitik.