Der Rundfunk im Fluss der Digitalisierung
„Alles fließt“, stellen die Medienanstalten in ihrem Digitalisierungsbericht 2014 fest: Die Übergänge zwischen den Empfangsgeräten für Fernseh- und Videoinhalte sind für die Nutzer fließend. Auch die Digitalisierung selbst gleiche einem unaufhaltsamen Fluss, der immer wieder neue Formen hervorbringt, ohne jedoch alte Muster völlig zu verdrängen, philosophieren die Herausgeber in ihrem Vorwort.
„Switch-Off“ des analogen Kabelempfangs
Ein aktueller Stand der Digitalisierung in den deutschen TV-Haushalten zeigt eine Kluft, die quer durch das Land verläuft. Diejenigen Haushalte, die noch die analogen TV-Signale empfangen, nehmen stetig ab im Vergleich zu den Haushalten mit digitalem Fernsehempfang. Fast 80 Prozent, das bedeutet über 30 Millionen TV-Haushalte, empfangen im Jahr 2014 ausschließlich digitale TV-Signale, während rund 16 Prozent (6 Millionen) Haushalte nur analog gesendete Bilder sehen. Doch der Prozess der Digitalisierung endet nicht mit dem Empfang digitaler Fernsehsignale, sondern weitet sich auf viele verschiedene Endgeräte aus, die für TV und Video genutzt werden. Ein Zeitpunkt für den sogenannten „Switch-Off“, also das Abschalten des analogen Kabelempfangs, steht derzeit allerdings nicht fest. Vielmehr vermuten die Autoren einen „inselweisen Ausstieg“, etwa für einzelne Regionen oder Kabelnetze, denn beispielsweise in Baden-Württemberg empfangen überdurchschnittlich viele Kabel-Haushalte bereits die digitalen TV-Signale.
Medienvielfalt im Internet
Eine weitere Frage, die im Digitalisierungsbericht diskutiert wird, ist, ob spezielle Dienste für audiovisuelle Medienangebote zugelassen werden sollen, z.B. Mediatheken, Video-on-demand-Plattformen und Audioplattformen. Die audiovisuellen Medien verbrauchen ein besonders hohes Datenvolumen bei ihrer Übertragung zu den Nutzern und alle Prognosen deuten darauf hin, dass diese Tendenz bestehen bleibt und sogar noch weiter steigen wird, so die Autoren des Berichts. Wenn manche Angebote über das offene Internet und andere über einen speziellen Dienst verbreitet werden, geht es um die Frage, inwiefern sich dies auf die Medienvielfalt auswirkt. „Die Flatrate ist kein Naturgesetz“, stellen die Autoren fest und prognostizieren, dass Verbraucher auf lange Sicht für den notwendigen Netzausbau zahlen müssen, wenn sie zunehmend audiovisuelle Dienste über das Internet nutzen wollen.
Die Landesmedienanstalten sind dafür zuständig, die Regulierung der Medienwirtschaft durch die Politik zu begleiten und zu moderieren. Die Studie für den Digitalisierungsbericht wurde im Auftrag der Medienanstalten durch TNS Infratest MediaResearch durchgeführt. Es ist bereits der 10. Bericht zum Fortgang der Digitalisierung des Rundfunkempfangs. Die Herausgeber sind sich einig, dass der Fluss der Digitalisierung nicht künstlich begradigt oder gestaut werden sollte, sondern dass die „wertvollen Biotope“ geschützt werden müssen.